Falsche Lieferadresse trotz mail..was tun?

4. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
stevo84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Lieferadresse trotz mail..was tun?

Ich hab zur Zeit echt die sch.... am Schuh!
Am Wochenende habe ich bei Ebay ein Kinectset ersteigert bei einem Fachhändler.
Ich habe nach der Zahlung (ohne Afterbuy) eine Email an den Verkäufer geschickt das die Lieferadresse falsch sei und man bitte woandershin schicken solle(Montag).
Am Mittwoch wurde die Ware dann versand und am Donnerstag habe ich gesehen wohin- an die falsche Adresse.
Natürlich trifft mich da eine sehr große Schuld mit da ich vorher die gespeicherte Adresse nicht gecheckt habe.
Ich habe mich nun an den 'Empfänger 'gewandt.
Der reagiert bisher nicht auf meine Mails und Anrufe.

Ich möchte gern wissen wie die Rechtslage dabei ist und vorallem an wen ich mich in diesem Fall wenden soll, falls der Empfänger tatsächlich nicht mehr reagieren sollte(was ich nicht hoffe)

PS: Bitte keine Mails wie dumm das ist-weiß ich selbst :(

danke schonmal


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-- Editiert am 04.08.2011 22:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Verzwickte Sache ...


Wann wurde gekauft?

War Vorkasse vereinbart?

Wann wurde bezahlt?

Gibt es irgendeinen Nachweis, das diese Mail mit der neuen Anschrift den Händler erreichte?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
stevo84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Abgewickelt wurde über Ebay-Zahlung per Überweisung..
Die Mail habe ich über Ebay geschickt also ist der Nachweis da.Bezahlt wurde am 29.07.

Also das Paket wurde gestern abgeholt.
Und der Empfänger meldet sich nicht.
Ich schicke ihm heute nochmal einen Brief.
Ansonsten bleibt ja nur noch die Polizei,oder?

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-- Editiert am 09.08.2011 10:56

-- Editiert am 09.08.2011 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stevo84
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

hat sich erledigt :)

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#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Ansonsten bleibt ja nur noch die Polizei,oder?


Nö. Gegenüber dem "falschen" Empfänger hätte man einen (zivilrechtlichen) Herausgabeanspruch, den man notfalls einklagen müßte. Damit hat die Polizei nun gar nichts zu tun.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Die Mail habe ich über Ebay geschickt also ist der Nachweis da.

eBay versendet neuderdings gerichtsfeste Zugangsnachweise und Lesebestätigungen für E-Mails?
Seit wann und in welcher Form?





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