Falsche Möbel geliefert

9. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb530470-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Möbel geliefert

Hallo!
Ich habe mir bei einem Möbelhaus 2 Stühle gekauft, die in der gewünschten Variante bei einem Möbelhersteller angefertigt wurden.
Nun wurden die Stühle geliefert, hatten jedoch eine andere Form.
Ich reklamierte sie und jetzt teilte mir das Möbelhaus mit, daß da ein interner Fehler passiert sei. Bei der Auszeichnung der Möbel wurde die falsche Artikelnummer verwendet, der Hersteller hatte also richtig gefertigt, der Fehler lag beim Möbelhaus.
Der Vertrag zwischen mir und dem Möbelhaus war also in Ordnung, da die gewünschte Stuhlform mit der Auszeichnung am Stuhl übereinstimmte.
Mir wurde jetzt eine Ersatzlieferung angeboten, allerdings beträgt die Fertigungszeit ca. 10 Wochen. Ich solle im Möbelhaus einen neuen Vertrag unterzeichnen, diesmal mit der inzwischen geänderten Artikelnummer, ansonsten mit den gleichen Konditionen und der alte Vertrag würde storniert.
Nun meine Frage:
Die Fertigungszeit muß ich wohl hinnehmen, da den Hersteller ja keine Schuld trifft.
Aber ist das mit dem neuen Vertrag rechtens oder sollte nicht einfach nur der alte Vertrag geändert werden?
Steht mir eventuell eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu?
Gruß! Selma

-- Editiert von fb530470-11 am 09.11.2019 14:04

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von fb530470-11):
Aber ist das mit dem neuen Vertrag rechtens oder sollte nicht einfach nur der alte Vertrag geändert werden?

Ich vermute mal, das deren EDV-System das nicht mit macht.
Das muss aber eigentlich nicht das Problem des Kunden sein, denn der Verkäufer hat ja den alten Vertrag noch gar nicht erfüllt.
Wie die das dann intern lösen, ist deren Problem, einen neuen Vertrag muss man daher nicht abschließen.



Zitat (von fb530470-11):
Steht mir eventuell eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb530470-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Warum meinst du, weitere geschlagene zehn Wochen hinnehmen zu müssen? Weil es dir das wert ist oder weil du wirklich glaubst, dazu verpflichtet zu sein?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Warum meinst du, weitere geschlagene zehn Wochen hinnehmen zu müssen?

So wie ich das las, werden die Möbel erst nach Bestellung gefertigt. Was nicht vorhanden ist, kann nicht geliefert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb530470-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Droitteur):
Warum meinst du, weitere geschlagene zehn Wochen hinnehmen zu müssen?

So wie ich das las, werden die Möbel erst nach Bestellung gefertigt. Was nicht vorhanden ist, kann nicht geliefert werden.

So ist es, die Stühle müssen neu gefertigt werden.
Hinzu kommt die Betriebsruhe beim Hersteller im Dezember, der für den Fehler des Händlers nichts kann.
Ich werde wohl in den sauren Apfel beißen müssen, hoffe jedoch, beim Händler noch einen Rabatt herauskitzeln zu können.

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das verpflichtet einen doch aber nicht, nochmal so lange zu warten, wenn man das nicht möchte? 0o Eine Nachfrist bedeutet nicht, dass der Verpflichtete nochmal so viel Zeit bekommt, wie er ursprünglich hatte. Wenn ihm daher das Nacherfüllen in angemessener Zeit nicht möglich ist, dann ist es eben nicht möglich und man kann zurücktreten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120345 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Wenn ihm daher das Nacherfüllen in angemessener Zeit nicht möglich ist, dann ist es eben nicht möglich und man kann zurücktreten.

Vollkommen korrekt.

Da der TS aber ganau diese extra angefertigten Stühle haben wollte und keine anderen, wäre ein Rücktritt für ihn nutzlos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Da dieser Satz:
"Die Fertigungszeit muß ich wohl hinnehmen, da den Hersteller ja keine Schuld trifft."
eine falsche Rechtsauffassung andeutet, erfordert er, trotz vllt vorliegender Nutzlosigkeit, weil wir ja in einem Rechtsforum sind, zwingend den entsprechenden Hinweis.

-- Editiert von Droitteur am 09.11.2019 19:37

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#9
 Von 
fb530470-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Da dieser Satz:
"Die Fertigungszeit muß ich wohl hinnehmen, da den Hersteller ja keine Schuld trifft."
eine falsche Rechtsauffassung andeutet, erfordert er, trotz vllt vorliegender Nutzlosigkeit, weil wir ja in einem Rechtsforum sind, zwingend den entsprechenden Hinweis.

-- Editiert von Droitteur am 09.11.2019 19:37

Ja das stimmt. Aber wie Harry van Sell richtig schreibt, hatten wir uns für genau dieses Modell entschieden, weil es mit der übrigen ebenfalls neuen Einrichtung korrespondiert.
Ich könnte vom Vertrag zurücktreten und bei einem anderen Händler bestellen, aber der hat beim Hersteller die gleichen Fertigungsfristen.
So kann ich vielleicht doch noch einen Rabatt rausschinden. Die Wartezeit muß ich wohl oder übel schlucken.
Andererseits muß man auch eingestehen, daß wir alle nicht fehlerfrei sind und wo gearbeitet wird, passieren nun einfach auch mal welche.

Trotz allem vielen Dank für Eure Unterstützung, es hat mir sehr bei der Argumentation geholfen, wenn ich am Montag zum Händler gehe.

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#10
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ganz genau so ist es - selbst wenn du nicht zurücktreten willst, ist es für deine Argumentation ja wohl essenziell zu wissen, wo du rechtlich nun wirklich stehst.

Viel Erfolg und Verständnis für Fehler anderer zu haben, ist natürlich was Gutes.

-- Editiert von Droitteur am 09.11.2019 22:20

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32291 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb530470-11):
So kann ich vielleicht doch noch einen Rabatt rausschinden.
Vielleicht keinen Rabatt, aber evtl. ist der Händler kulant--- und schreibt dir was aus Kulanz gut...
In der Fertigungs-Wartezeit--- hast du doch was zum Sitzen.
Und danach werden sie gegen die neuen getauscht.

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#12
 Von 
fb530470-11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von fb530470-11):
So kann ich vielleicht doch noch einen Rabatt rausschinden.
Vielleicht keinen Rabatt, aber evtl. ist der Händler kulant--- und schreibt dir was aus Kulanz gut...
In der Fertigungs-Wartezeit--- hast du doch was zum Sitzen.
Und danach werden sie gegen die neuen getauscht.

Ich denke schon. Bisher habe ich auch immer gute Rabatte oder ab und zu einen Gutschein bekommen. Deshalb will ich auch keinen Streit.
Die falschen Stühle hatte ich dummerweise schon wieder hingebracht, aber ich finde schon noch was zum Sitzen. ;-)
Danke noch mal an alle!

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