Falsche Ware geliefert bekommen, werden die Versandkosten mitrückerstattet?

7. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)
Falsche Ware geliefert bekommen, werden die Versandkosten mitrückerstattet?

Hallo, ich habe mir bei eBay Kleinanzeigen einen Trockner gekauft.

Kurze Fassung:
1. Trocker online gekauft, falsche Ware wurde geliefert (am Sonntag)
2. Erst bemerkt, als Zulieferer schon weg waren. Sollte am nächsten Tag den Chef anrufen
3. Chef wollte Austauschtgerät schicken, bis jetzt nix passiert. Auf Anrufe: Er hat noch nix rein bekommen.
4. Widerruf läuft am Sonntag aus. Wenn ich den kauf widerrufe, muss der Verkäufer mir auch die Versandkosten erstatten?

Ausführliche Fassung:
Die Leute kamen dann am Sonntag vorbei, brachten mir aber die falsche Ware. Es war der gleiche Hersteller aber ein anderes Gerät. Das ist mir aber erst aufgefallen, nachdem die Zulieferer schon weg waren. Ich habe sie direkt angerufen aber sie meinten sie wären schon wieder auf dem Weg zurück und ich müsste das mit dem Chef klären. Also am Montag morgen den Chef angerufen, er wolle mir ein Austauschgerät schicken, nur hat er im moment leider keines mehr auf Lager. Ich habe den jetzt schon mehrmals angerufen und er meinte nur, er hätte keins und würde zurück rufen. Ich habe jetzt bis Sonntag Zeit den Kauf zu widerrufen. Muss mit der Verkäufer auch die Transportkosten erstatten oder bleibe ich darauf sitzen?

mfg

-- Editier von Gastkonto am 07.07.2016 16:32

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)
Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich habe jetzt bis Sonntag Zeit den Kauf zu widerrufen. Muss mit der Verkäufer auch die Transportkosten erstatten oder bleibe ich darauf sitzen?
Was steht denn diesbezüglich in den AGB des Verkäufers? Wenn dieser dort angibt, dass der K diese zu tragen hat, dann hast du den Rückversand zu zahlen, nicht aner den HInversand.

Die Antwort von Moike ist bedingt falsch. Bei einem Rücktritt vom Kauf hat der K die Versandkosten zu tragen oder der VK, jeh nachdem was die AGB besagen!

Du solltest aber meiner Meinung nach auf keinen Fall vom Kauf zurücktreten, sondern die beseitigung des Mangel verlangen, dann hast du keinerlei Versandkosten zu tragen!

Zwecks Mangelbeseitigung setzt du ein Schreiben auf in diesem du die Mangelbeseitigung verlangst und setzt eine Frist von mindesten 14 Tagen an!
Dieses Schreiben versendest du mit der Post als Einwurfeinschreiben...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Bei einem Rücktritt vom Kauf hat der K die Versandkosten zu tragen oder der VK, jeh nachdem was die AGB besagen!


Das wäre ja wohl aber nur dann der Fall, wenn der Verkäufer auch das geliefert hätte, was der TE bestellt hat! (Lt. § 357 aber nicht einmal dann?) Wäre ja noch schöner, wenn jemand für etwas Rückversand bezahlen müsste, das er gar nicht bestellt hat.

§ 357 Satz (2) Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Zitat:
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.


Oder verstehe ich da etwas falsch?

-- Editiert von Moicke am 07.07.2016 19:05

Signatur:

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Deswegen muss der TE auch die Mangelbeseitigung verlangen!

Macht er ganz normal vom Rückgaberecht gebrauch, dann gilt das was in den AGB aufgeführt ist.

Rückgaberecht und Mangelbeseitigung, sind Unterschiede. Wenn der VK der Mangelbeseitigung nicht nachkommt, dann kann der TE immer noch vom Kauf zurücktreten und dann sind die Rücksendekosten auch nicht mehr Sache des TE...

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#5
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Lies nochmal #3 bitte, habe editiert lesen-denken-handeln.

Edit: Ok, habe gerade gelesen, dass es richtig ist, was du schreibst. Sorry! Dann mal AGB studieren...

Aber trotzdem ist für mich nicht einsichtig, warum jemand für die (Rück)Lieferung von etwas bezahlen sollte, was er gar nicht bestellt hat.

-- Editiert von Moicke am 07.07.2016 19:08

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Nochmal § 357 (6)

Zitat:
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.


Werden Wäschetrockner (diese elektrischen Geräte) per Post verschickt?

-- Editiert von Moicke am 07.07.2016 19:14

Signatur:

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#8
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Ja, aber wäre das in diesem Fall nicht egal, weil Wäschetrockner nun mal nicht per Post verschickt werden und deswegen auch nach § 357 der Verkäufer die Rücksendung zu tragen hätte?

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat:
Werden Wäschetrockner (diese elektrischen Geräte) per Post verschickt?

Geht witzigerweise. Sperrgut/Sonderversand nennt sich das.

Ist nur so teuer, das man als wirtschaftlich denkender meist die billigeren Speditionen beauftragt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Was alles geht, ist glaube ich zumindest hier nicht die Frage.

Bei nicht per Post verschickbare Ware ist Ware gemeint, die nicht paketfähig ist. Das ist bei einer elektrischen Wäschetrocknermaschine, nicht der Fall. Beim besten Willen nicht.

Der Verkäufer müsste in seinen AGB einen konkreten Preis benennen für den Rückversand nicht paketfähiger Ware, wenn er die Rücksendekosten auf den Verkäufer abwälzen will.

Zitat:
Geht es um den Widerruf von paketversandfähiger Ware, reicht in der Widerrufsbelehrung der bloße Hinweis „Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren" aus, um den Verbraucher ordnungsgemäß von seiner Kostentragungspflicht zu unterrichten.

Bei Speditionsware wird dies deutlich diffiziler: Hier muss der Unternehmer den Verbraucher im Rahmen der Widerrufsbelehrung über die konkrete Höhe der unmittelbaren Kosten der Rücksendung (per Spedition) informieren, also bereits in der Widerrufsbelehrung einen bestimmten Eurobetrag angeben. Hilfsweise kann der Unternehmer hier auch mit einer Schätzung eines Höchstbetrags dieser Speditionskosten arbeiten, wenn die Kosten für ihn vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können. Der bloße Hinweis, dass der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt, reicht hier – anders als bei paketversandfähigen Waren- jedoch nicht mehr aus.

Quelle

So oder ähnlich habe ich es auf mehreren Seiten gelesen, also mal in den AGB nachlesen, ob da ein konkreter Preis für die Rücksendung des Wäschetrockners angegeben ist.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#11
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo, danke schon mal für die Antworten.
Ich habe das Gerät über eBay Kleinanzeigen gefunden und dann telefonisch bestellt und da stehen keine AGB dabei. Auch keine Versandkosten. Die wurden mir telefonisch mitgeteilt. 299€ der Trockner + 50€ der Versand.
Es wird zwar eine Internetseite angegeben, aber darüber habe ich ja nicht gekauft. Das Produkt wurde bei eBay Kleinanzeigen angeboten also bin ich der Meinung, dass da auch die AGB angegeben sein müssen. Es ist auch nur die Internetseite angegeben ohne Hinweiß, dass diese AGB auch für die gekauften Produkte gelten, die bei EBay Kleinanzeigen verkauft werden. Der Händler ist ein Gewerblicher Händler. Bei eBay müssen gewerbliche Händler die AGB bei jedem Produkt mit angeben. Ist das bei eBay Kleinanzeigen auch der Fall?

Zitat:

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So steht das bei jedem Gerät. Auch bei meinem.

Die Leute die den Trockner geliefert haben, sind seine Angestellten.

Was passiert, wenn ich den jetzt eine Frist zur Ausbesserung setze aber es nix passiert?

Mfg

-- Editiert von Gastkonto am 08.07.2016 03:40

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#12
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Dann kannst du vom Vertrag zurücktreten.

Zitat:
§ 323 BGB

Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn...


Quelle

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Was passiert, wenn ich den jetzt eine Frist zur Ausbesserung setze aber es nix passiert?

Auf keinen Fall (vorschnell) von seinem Widerruf gebrauch machen.

Erste Aktion:
Schriftlich per Einwurfschreiben mit ordentlicher Frist (min. 14 Tage) zur Nachbesserung (Lieferung des korrekten Modells plus Abholung des falschen Modells) auffordern.
Sollte dies nix bringen: Vom Vertrag zurücktreten, da die bestellte Leistung (richtiges Modell) nicht geliefert / erbracht wurde.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Gastkonto):
Was passiert, wenn ich den jetzt eine Frist zur Ausbesserung setze aber es nix passiert?

Auf keinen Fall (vorschnell) von seinem Widerruf gebrauch machen.

Erste Aktion:
Schriftlich per Einwurfschreiben mit ordentlicher Frist (min. 14 Tage) zur Nachbesserung (Lieferung des korrekten Modells plus Abholung des falschen Modells) auffordern.
Sollte dies nix bringen: Vom Vertrag zurücktreten, da die bestellte Leistung (richtiges Modell) nicht geliefert / erbracht wurde.

Ich empfehle mich.


Und dann bekommt man das gesamte Geld zurück? Auch die Lieferkosten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Und dann bekommt man das gesamte Geld zurück? Auch die Lieferkosten?



Wenn alles korrekt gelaufen ist und der Händler noch flüssig ist - ja!


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
Und dann bekommt man das gesamte Geld zurück? Auch die Lieferkosten?

Lieferkosten hat man ja nicht :)
Wenn die das neue Gerät liefern (müssen) und das falsch gelieferte Gerät wieder mitnehmen, dürften ja keine Kosten entstehen.
Selbst wenn Kosten entstehen (sollten) ist man als Kunde (auf Grund der Falschlieferung) dafür nicht verantwortlich.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Gastkonto):
Und dann bekommt man das gesamte Geld zurück? Auch die Lieferkosten?

Lieferkosten hat man ja nicht :)
Wenn die das neue Gerät liefern (müssen) und das falsch gelieferte Gerät wieder mitnehmen, dürften ja keine Kosten entstehen.
Selbst wenn Kosten entstehen (sollten) ist man als Kunde (auf Grund der Falschlieferung) dafür nicht verantwortlich.

Ich empfehle mich.


Aber wenn er keine Ersatzware liefert, das falsche Gerät abholt und mir das Geld Bar gibt oder überweist, muss er dann auch die Versandkosten erstatten die ich ja schon bezahlt habe.

Zitat (von Seb_Weniger):
Zitat (von Gastkonto):
Was passiert, wenn ich den jetzt eine Frist zur Ausbesserung setze aber es nix passiert?

Auf keinen Fall (vorschnell) von seinem Widerruf gebrauch machen.

Erste Aktion:
Schriftlich per Einwurfschreiben mit ordentlicher Frist (min. 14 Tage) zur Nachbesserung (Lieferung des korrekten Modells plus Abholung des falschen Modells) auffordern.
Sollte dies nix bringen: Vom Vertrag zurücktreten, da die bestellte Leistung (richtiges Modell) nicht geliefert / erbracht wurde.

Ich empfehle mich.


Ich habe dem letzte Woche einen Brief mit Frist geschrieben und nun bekomme ich eine neue Maschine. Wesentlich besser als das was ich haben wollte. Bosch und 9kg anstatt Beco und 7kg.
Da war der Händler echt zuvorkommend.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Gastkonto):
nun bekomme ich eine neue Maschine. Wesentlich besser als das was ich haben wollte. Bosch und 9kg anstatt Beco und 7kg.
Da war der Händler echt zuvorkommend.

Das Alles ohne Aufpreis?
Wird die alte Maschine denn direkt beim Austausch mitgenommen?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gastkonto
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 17x hilfreich)

Der hat die falsch gelieferte Ware natürlich mitgenommen. Sonst hätte ich ja jetzt 2 zum Preis von einer. Ich habe die neue Maschine ohne Aufpreis bekommen.

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Und jetzt?

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