Falschen Artikel erhalten - Heckverkleidung anstatt Seitenverkleidung Motorrad

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ehrenbe4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschen Artikel erhalten - Heckverkleidung anstatt Seitenverkleidung Motorrad

Ich habe in einem Forum, in einem "ich suche" bereich eine Motorrad Seitenverkleidung gesucht. Ein paar Tage später meldete sich eine Person und bot mit eine Verkleidung an. Um sicher zu gehen welche Seite vom Motorrad ich meinte bat er mich um Bilder. da ich keine Kamera hatte beschrieb ich ihm die richtige Seite vom Motorrad für den ich eine Verkleidung suche.

Nachdem wir uns über einen preis geeinigt hatten, erhielt ich ein Paar Tage später ein Paket. In diesem befand sich jedoch eine Heckverkleidung und nicht die von mir gewollte Seitenverkleidung. Als ich den Verkäufer auf den Fehler ansprach, antwortete er mir, das eine Heckverkleidung ja auch "eine seitliche" verkleidung sei und weigert sich den Artikel zurück zu nehmen. Außerdem Mein er das es sich um meinem Fehler handelt, weil ich ihm ja keine Bilder geschickt habe.

Nun ist die Frage hat er damit recht? Hätte ich ihm Bilder schicken müssen, um seine Zweifel zu beseitigen (also damit er genau weiß welches teil ich möchte)?

Ich bin natürlich anderer Meinung, weil in einem Motorrad Forum absolut bekannt ist, was eine Seitenverkleidung ist und was eine Heckverkleidung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Ich würde offener Einigungsmangel sagen, §154 BGB .

Im übrigen ist eine Heckverkleidung wohl bei keiner sinnigen Interpretation eine Seitenverkleidung, so wie ein Spielzeugauto auch kein Kfz ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ehrenbe4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Angenommen der Kaufvertrag ist ungültig aus dem oben genannten Grund. Müsste mir der Verkäufer die Versandkosten auch mit Rückerstatten? Bzw wer trägt die kosten für die Rücksendung des Artikels ?

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