Falscher Artikel erhalten (Zu spät bemerkt?)

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Juleitro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Falscher Artikel erhalten (Zu spät bemerkt?)

Hallo,

Dies ist mein erster Beitrag hier, ich hoffe ich mache nichts falsch :)

Ich habe vor einigen Monaten (Ende Oktober) ein Handy des Models HTC One S bei einem Amazon-Händler gekauft. Dieser ist ganz deutlich als Händler gekennzeichnet und bedient sich der GmbH.

Leider hat das One S 2 Gesichter, nämlich das One S (normal) und das One S C2.
Da ich mich vor dem Kauf lang und breit über die Unterschiede informiert habe, habe ich mich dazu entschieden das deutlich teurere One S (normal) zu nehmen, da es einfach neuer und effektiver ist.

Zunächst lief alles sehr unproblematisch. Ich habe es ausgewählt, bestellt und sowohl die Rechnung als auch das Gerät wenige Tage später erhalten.
Da ich davon ausgegangen bin das der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt, habe ich zunächst nicht nachgeprüft ob das Gerät das richtige ist.

Vor einigen Tagen ist mir dann aufgefallen das ich "nur" ein One S C2 habe. Dies ist aber nur für technisch erfahrene Menschen ersichtlich, also nicht äußerlich markiert. Nach meinen Unterlagen hätte ich aber ein One S (normal) erhalten sollen, da ich es so bezahlt und bestellt habe.

Nach Anfrage beim Verkäufer wurde mit bestätigt das ich ein One S (normal) bestellt habe.
Auf erneute Anfrage meinerseits, ob das Gerät eingetauscht werden könne, wurde mir folgendes zurück geschrieben:

quote:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider können wir das gerät nicht umtauschen, das hätte direkt nach Erhalt passieren müssen.


Ist das rechtens? Habe ich eine Möglichkeit da etwas gegen zu unternehmen?
Schließlich habe ich durch einen Fehler bzw. nicht einhalten des Kaufvertrags seitens des Verkäufers mehr Geld bezahlt und sowohl mehr Energie (Strom) verbraucht, als auch schlechtere Leistung in Anspruch genommen.

Ich hoffe ihr könnt mir da helfen, da ich nur eine menge Halbwissen besitze :) Mir geht es nicht in erster Linie um das Geld, oder das Gerät, sondern um die Unverfrorenheit dieser Händler...

Mit freundlichen Grüßen,

Poul


(P.S. Falls es schon einmal eine ähnliche Disskussion gab wäre mir mit einem Link sehr geholfen :) )

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Man könnte ja auch fragen, wenn du es monatelang nicht bemerkt hast, welchen für dich relevanten Unterschied macht es dann überhaupt?

Aber zum Juristischen:

Erst mal wäre die Frage, ob du den Mangel beweisen kannst, d.h. daß das von dir vorgelegte Handy auch wirklich das ist, das du damals gekauft hast. (Seriennummer? IMEI?)

Die Antwort des VK ist vermutlich im Zweifel nicht so auszulegen, daß er den Mangel anerkennt und lediglich die Beseitigung verlangt.

Wenn die Beweislage aber zu deinen Gunsten ist, kannst du selbstverständlich noch erfolgreich reklamieren. Die Lieferung eines aliud (alternative Sache statt der eigentlich bestellten) steht einem Sachmangel gleich, somit hast du 2 Jahre nach Kauf Frist für eine Mängelanzeige (die Beweislastumkehr nach 6 Monaten - sind ja eh noch nicht rum - ist hier irrelevant, weil bei einem aliud elementarerweise klar ist, daß der Mangel bei Übergabe schon vorlag).

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Juleitro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke :)

quote:
Man könnte ja auch fragen, wenn du es monatelang nicht bemerkt hast, welchen für dich relevanten Unterschied macht es dann überhaupt?


Die Version erhält wichtige updates knapp 4 Monate später als die "normale". Außerdem verbraucht der Prozessor mehr Akku und hat angeblich eine kürzere Lebensdauer.

quote:
Erst mal wäre die Frage, ob du den Mangel beweisen kannst, d.h. daß das von dir vorgelegte Handy auch wirklich das ist, das du damals gekauft hast. (Seriennummer? IMEI?)


Ich weiß nicht ob es sich in der Seriennummer nachweisen lässt, das ist aber zu vermuten.
Es lässt sich bereits an der angegeben Prozessor Taktung beweisen. C2 = 1,7 Ghz Normal = 1,5 Ghz

quote:
Wenn die Beweislage aber zu deinen Gunsten ist, kannst du selbstverständlich noch erfolgreich reklamieren.


Die Reklame wäre dann über den Händler einzureichen?!

Danke erstmal für deine Mühen!

LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Es lässt sich bereits an der angegeben Prozessor Taktung beweisen.


Du mußt nicht nur beweisen, daß du das falsche Gerät hast, sondern daß du dieses falsche Gerät auch von deinem VK bekommen hast. (Mal ganz blöde gesagt, da kann ich mir auch ein "falsches" Gerät billig bei eBay holen und dann zu meinem VK sagen "guck mal was du mir da geliefert hast, das ist nur ein iPhone 3 und kein iPhone 5".)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juleitro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Reicht es wenn die SerienNr. von der Rechnung mit der auf dem Gerät übereinstimmen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Juleitro am 11.01.2013 13:59

Reicht es wenn die SerienNr. von der Rechnung mit der auf dem Gerät übereinstimmen?

Wenn du die 15-stellige IMEI meinst, ja!
http://de.wikipedia.org/wiki/IMEI

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.650 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen