Falscher Artikel zugesendet

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
jakobsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Artikel zugesendet

Guten Abend,

Die Sachlage ist folgende, ich habe mir im August alle Einzelteilen für ein komplettes Fahrrad zusammengestellt und dies bei einem Radshop bestellt, alle Teile bei einem Shop eine Rechnung.
Da von dem Geschäft etwas eingebaut wurde und somit eine mechanische Bearbeitung eines Artikels erfolgte musst ich einen Vertrag zustimmen das ein Umtausch dieser Behandelten ware, des Rahmens, nicht möglich ist.
Nachdem ich die Einzelteile erhalten hatte wurde das Fahrrad zusammengebaut was einen Arbeitsaufwand von 3h stunden darstellt, ich habe mich erkundigt bei einem Fahrradmechaniker würde dies 200€ kosten.
Mir kam der Rahmen von Anfang an sehr klein vor, aber da ich ihn wegen des Vertrags nicht mehr zurück geben konnte nahm ich das hin.
Ich fuhr das Fahrrad einige zeit, 1 Monat, aber dann entschied ich mich es weiter zu verkaufen, da es mir zu klein war.
Als ich einen Käufer fand habe ich die Geometrie des Rades nachgemessen und habe entdeckt das mir ein falscher Rahmen zugeschickt wurde und zwar eine Nummer kleiner. Dies konnte man nirgends am Rahmen feststellt, nur durch Abmessen und vergleichen mit Geometrie Tabelle des Herstellers, welche nicht auf der Seite des Händlers war.
Nun habe ich dem Händler geschrieben, da der Rahmen ausverkauft ist, konnte er mir nur anbieten mir einen Rahmen von 2017 zuzuschicken aber natürlich erst in 2-3 Monaten. Zudem müsste ich das Fahrrad auseinander bauen und einpacken (2h), habe die restlichen Teile 2-3 Monate herumstehen kann das Fahrrad nicht nutzen und muss es dann wieder zusammenbauen (3h).
Nun ist meine Frage ob ich durch diese Sachlage aus dem Kaufvertrag zurücktreten kann und alle Artikel, oder nur den Rahmen, die ich bei dieser Bestellung gekauft habe zurück schicken kann und somit den Kaufvertrag auflösen würde.
Außerdem frage ich mich ob der Händler für meinen zeitlichen Aufwand ein entgeltlicher Ersatz leisten muss.

Vielen Dank

-- Editier von jakobsch am 18.10.2016 17:57

-- Editier von jakobsch am 18.10.2016 17:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von jakobsch):
Nun ist meine Frage ob ich durch diese Sachlage aus dem Kaufvertrag zurücktreten kann

Grundsätzlich geht Nachbesserung immer vor. Die scheint hier ja auch durchaus möglich zu sein.

Die Frage ist, wäre eine Wartezeit von 3 Monaten zumutbar (unter Einbezug der Tatsache, das die Saison gerade vorbei ist).




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
jakobsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich habe das Fahrrad extra für die Wintermonate gekauft. Weil es für sehr breite Reifen geeignet ist um besser im Matsch zu fahren, also hat die Saison gerade erst angefangen.

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