Falscher Preis bei Quelle

7. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Rietzzz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Falscher Preis bei Quelle

Hallo zusammen

ich war auf der Suche nach einer neuen Digitalkamera und habe bei Quelle die Olympus mju 1040 entdeckt. Wollte mir diese dann bestellen und als ich sie über die Bestellnr. in den Warenkorb gelegt habe, stand dort 1,49€.
Habe diese dann zu dem Preis + 5,99€ Versand bestellt und die Bestellung per E-Mail bestätigt bekommen.

So, jetzt wurde mir die Kamera gestern sogar geliefert, allerdings liegt eine Rechnung i.H.v. 149€ + Versand bei.

Ich weiß, das sich Quelle irgendwo a la Irttümer vorbehalten gegen technische Fehler im Bestellsystem etc. abgesichert hat, aber normalerweise bekommt man dann doch einfach nach der Bestellung eine E-Mail das aufgrund eines Fehlers der Artikel (zu dem Preis) nicht geliefert werden kann.

Jetzt haben sie ja aber die Ware verschickt und sind doch somit einen Vertrag mit mir zu den in der E-Mail angegebenen Bestelldetails eingegangen/haben diesen bestätigt oder nicht?

Auch in der E-mail mit den Bestelldetails steht, dass der Kaufvertrag durch Versand der Ware zustande kommt:

quote:

(*) Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen.

Das selbe steht auch in der AGB.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Rechtlich gesehen ist ja ein Kaufvertrag zustande gekommen. Soll ich einfach die 1,49€ + 5,99€ überweisen oder mich vorher per Telefon oder E-Mail erkundigen/absichern?

Gruß


-- Editiert am 07.03.2009 22:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

die "Angebote" bei Händlern, egal ob im Internet oder im Schaufenster eines Ladens, sind gar keine- es handelt sich immer um eine sog. "invitatio ad offerendum", also eine Einladung (an den Kunden), ein Angebot abzugeben. Diese "Einladung" ist immer unverbindlich.
Nun hat aber Quelle da ANgebot von Dir (nämlich die Kamera für 1,49 € kaufen zu wollen, angenommen, womit ein Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Der Verkäufer kann diesen Kaufvertrag allerding anfechten, da es sich ziemlich offensichtlich um einen Erklärungsirrtum handelt- allerdings muß Dir dann der Dir entstandene Vertrauensschaden (Kommunikationskosten etc.) ersetzt werden.

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Rietzzz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Mirk

erstmal vielen dank für die ausführliche Antwort!
Ich versuche mal nach und nach alles zu beantworten.


quote:<hr size=1 noshade>Schon vor Abgabe Deiner Bestellung, insbesondere also auch schon vor Erhalt irgendwelcher eMails NACH Deiner Bestellung mußtest Du über das WIE des Vertragsschlusses informiert worden sein. In welcher Weise hat Dich Quelle vor Abgabe Deiner Bestellung über das Zustandekommen des Vertrags informiert? <hr size=1 noshade>

Vor Abgabe der Bestellung musste ich ja die AGB von Quelle bestätigen, in der zum Vertragsabschluss folgendes steht:
"4. Vertragsabschluss Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. "

quote:<hr size=1 noshade>Sofern Du die Auffassung vertrittst, es sei (schon) ein Kaufvertrag über 1,49 zustandegekommen, und er sei auch nicht nichtig, dann mußt Du Deine kaufvertraglich Pflicht erfüllen und diese 1,49 wohl oder übel zahlen. <hr size=1 noshade>

Da mir ja in der AGB sowie in der E-Mail von Quelle mitgeteilt wurde, das der Kaufvertrag durch Versand der Ware (oder durch Bestätigung des Versands) zustande kommt, was ja ganz eindeutig besagt wird, bin ich schon der Meinung das ein Kaufvertrag bereits (durch den Versand der Ware) zustande gekommen ist.

quote:<hr size=1 noshade>a) Quelle hat noch überhaupt keine Erklärung des Inhalts Dir gegenüber abgegeben, Dein Angebot auf einen Digitalkamera-Kaufvertrag über 1,49 annehmen zu wollen. Deshalb sei auch noch gar kein Kaufvertrag über 1,49 geschlossen. <hr size=1 noshade>

Quelle hat aber doch an mehreren Stellen (AGB, E-Mail) die Erklärung abgegeben, das mein Angebot erst durch Versand der Ware angenommen wird und auch erst dann ein Kaufvertrag zustande kommt, was ja bereits geschehen ist.

quote:<hr size=1 noshade>Die Lieferung samt 149,- Rechung sei vielmehr als "Annahme unter Abänderung" anzusehen, § 150 BGB , und damit als (neuer) Antrag Quelles. Erst mit Deinem "Einverstanden" ( als das wohl Deine Zahlung des Rechungsbetrags von 149,- gelten dürfte ) käme der Kaufvertrag zustande. <hr size=1 noshade>

Aber Quelle hat sich ja extra mit dem Hinweis in der E-Mail vor Fehlern abgesichert, um zwischen Bestellung und Versand nochmal die endgültige Bestellung zu überprüfen und dann durch Versand "abzusegnen".

Normalerweise bekommt man bei Fehlern auch eine E-Mail das die Ware zum genannten Preis nicht lieferbar sei.

Da bei Versand der Ware bereits der Kaufvertrag zustande kam, hätte Quelle mich doch VOR dem versenden über etwaige Änderungen an der Bestellung informieren müssen(?!), da es nach dem Versand schon zu spät wäre, es kann ja schließlich kein Kaufvertrag mit mir geschlossen werden wenn mir Informationen über die Bestellung fehlen/vorenthalten werden!

quote:<hr size=1 noshade>Es könnte fraglich sein, ob Quelle Dir schon VOR der Zahlung die Kamera übereignen wollte - was steht dazu in den Geschäftsbestimmungen? Falls Du mit Quelles abgeändertem Angebot ( Olympus mju für 149,- bzw. Leica M8.2 für 4995,- ) nicht einverstanden sein solltest, müßtest Du wohl mit einer Rückforderung durch Quelle rechnen. <hr size=1 noshade>

Dazu steht in den Geschäftsbedingungen, dass die Ware bis zur endgültigen Bezahlung im Besitz von Quelle bleibt:
"11. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der QUELLE GmbH."

quote:<hr size=1 noshade>b) Quelle könnte Dir zustimmen, daß zwar (schon) ein Kaufvertrag über 1,49 geschlossen worden sei. Quelle könnte aber versuchen zu behaupten, daß dies a) ein schreckliches, ungewolltes Versehen war, und daß b) Quelle deswegen zur Anfechtung des irrigen Kaufvertrags berechtigt sei, und daß c) die Anfechtung des anfechtbaren 1,49-Vertrags durch die Übersendung der Rechung mit dem (nach Ansicht Quelles) "richtigen" Betrag stillschweigend/schlüssig miterklärt sei. Deshalb sei Quelles Lieferung jetzt ein neuer Antrag, den Du innerhalb angemessener Fristen (durch Zahlung) annehmen könntest (wenn Du willst). <hr size=1 noshade>

Da Quelle ja aber VOR Versand der Ware jegliche Bestellung überprüft, hätte ein "schreckliches, ungewolltes Versehen" bei der Überprüfung bemerkt und die Ware nicht verschickt werden sollen.
Der Fehler scheint ja vorher von Quelle bemerkt worden zu sein, sonst würde auch eine Rechnung in Höhe von 1,49€, und nicht dem korrigierten Betrag von 149€, beiliegen, ich (der Käufer) weiß aber nichts davon und wurde nicht darüber Unterrichtet, somit müsste ein wirksamer Kaufvertrag zu den vorher abgeklärten Bestelldetails zustande gekommen sein.

Quelle hat somit den Fehler entdeckt und hätte den Vertrag also anfechten können, wie sehen da die gesetzlichten "Vorschriften" so einer anfechtung aus? Ich sehe in einer mitgesendeten, in meiner Ansicht zudem falschen, Rechnung keine anfechtung des Vertrags.

Ich hoffe ich habe an alles gedacht und alles beantwortet.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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