Tach
folgende Situation: ^^
Ich habe bei einem Online Shop gewisse Hardware bestellt unter anderem ein PC Gehäuse. Jetzt ist dieses Gehäuse zwar angekommen jedoch gefüllt mit Top Hardware. (Wert ca. 3000 euro)
Die eigentliche Bestellung hat nur 700 euro gekostet und ist auch schon bezahlt. Den PC hab ich mal ausgepackt und auch kurz in Betrieb genommen. Mich würde nun die Rechtslage interessieren. Melden und zurückschicken oder nix sagen und PC behalten und somit eventuell eine Strafanzeige riskieren? Der PC müsste natürlich bezahlt werden falls es zu einer Anzeige kommen würde, nehm ich mal an. Hätten wir also Buse plus Kosten für den PC, das könnte finanziell böse enden.
Was also tun?
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Falsches Produkt angekommen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:<hr size=1 noshade>Melden und zurückschicken oder nix sagen und PC behalten und somit eventuell eine Strafanzeige riskieren? <hr size=1 noshade>
Was für eine Straftat siehst du denn hier? Betrug durch Schweigen?
Ich sehe hier keine Verpflichtung, den VK auf seinen Irrtum hinzuweisen (allerdings natürlich eine Herausgabepflicht, wenn der VK es selbst bemerkt).
Ob der VK dann für die Inbetriebnahme Schadensersatz (Wertmangel) fordern kann, wird auch davon abhängen, ob man dir nachweisen kann, daß du hättest erkennen müssen, daß es sich um ein falsches Gerät gehandelt hat, §241a II BGB .
quote:<hr size=1 noshade>Der PC müsste natürlich bezahlt werden falls es zu einer Anzeige kommen würde <hr size=1 noshade>
Nein, nur zurückgegeben. Ein Kaufvertrag über die Falschlieferung dürfte hier auch nicht konkludent durch Benutzung zustande kommen, §241a I BGB .
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danke für die Antwort.
Also das bedeutet dass ich den Fehler auf jeden Fall melden muss. Weil es ist ja offensichtlich dass da was schief lief. (Kompletter PC statt nur Gehäuse)
Eine andere Sache ist halt auch die: diese Systeme werden nicht auf Vorrat gebaut sondern erst dann wenn ein Kunde dieses bestellt. Irgend jemand wird dieses System also vermissen.
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Hallo,
alleine mal vom moraischem Standtpunkt her, dass sollte man so kaum auf sich beruhen lassen, was würde man selber sagen, wenn einem ein solcher Fehler unterlaufen ist? Wahrscheinlich hat Jemand anderes wohl nur dein gehäuse erhalten, der wird sich dann schon beim VK melden und dann der VK bei dir.
Nur eines, wenn du zur Rückgabe aufgefordert wirst, lasse dich ur eif eine Abholung der Sache ein, sende das Teil nicht selbsständig ab, oder verbringe es zu einem Versandservice...
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also ich habe es gemeldet und sie haben das auch so im System dass der PC zu mir gekommen ist. Seltsamer weise ist der Laden davon ausgegangen dass ich diesen PC möchte... Jemand wird ihn dann bei mir abholen.
Ich denke so ist es besser^^
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Wird so besser sein, nur wie gesagt absolut auf eine Abholung besthen, nicht selber wegbringen, nicht das dann noch was passiert derweilen...
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Ja darauf bestehe ich. Und im gleichen wird das Gehäuse geliefert.
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quote:
Also das bedeutet dass ich den Fehler auf jeden Fall melden muss.
Das habe ich ja nun gerade *nicht* geschrieben.
Aber egal, so herum ist es in jedem Fall anständiger.

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