Falsches Produkt von Onlinehändler erhalten...

9. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
Falsches Produkt von Onlinehändler erhalten...

Ich habe mir vor zwei Monaten bei einem Onlinehändler (geheimshop.de) ein Medizinschränckchen (18,90€) bestellt.

Ein paar Tage später erhielt ich von besagtem Shop auch ein Paket - in dem war aber fälschlicherweise ein Apfelschäler aus Metall (9,90€)

Ich habe am gleichen Tag mehrere Male versucht, beim Händler angerufen, um ihm die Falschlieferung mitzuteilen. Doch jedesmal hörte ich nur die Ansage, dass keiner ans Telefon gehen kann wegen Krankheit und man sei unterbesetzt und ich soll doch bitte eine email schicken.
Dies habe ich dann auch getan und habe in der mail meine Telefonnummer mitgeteilt und dass man mich bitte zurückruft wegen der falschen Lieferung.

Außer der Eingangsbestätigung habe ich dann zwei Tage überhaupt keine Resonanz auf meine mail erhalten.

Ich beschloß dann, da in dem gelieferten Paket auch kein Rückschein enthalten war, das Paket als unfrei an den Verkäufer zurück zu senden.
Nachdem ich das Paket bei der Post aufgegeben hatte, habe ich dem Händler wieder eine mail geschrieben um ihm mitzuteilen, dass ich das Paket unfrei an ihn zurück geschickt habe.

Erst auf diese mail kam eine Antwort: Ich könne den Apfelschäler behalten und das Medizinschränckchen wird mir in den nächsten Tagen geliefert (wie gesagt, NACHDEM ich das Paket schon wieder unfrei zurück gesendet habe!!)

Auf der DHL-Sendungsverfolgung-Seite habe ich am nächsten Tag gelesen, dass der Händler das falsch gelieferte Produkt, welches ich unfrei an ihn gesendet habe, nicht angenommen hat.

Einige Tage später kam dieses auch wieder an mich zurück inkl. der Aufforderung zur Zahlung der 15€ da der Empfänger ja das Paket nicht angenommen hat.

Ich verweigerte seither die Zahlung der 15€ und auch die Annahme.

Heute bekomme ich nun Post der "Zentrale Paketermittlung" von DHL mit der Aufforderung, 51,30€ zu zahlen.

Ist es angebracht, die Sache einem Anwalt zu übertragen oder ersteinmal den Händler schriftlich mit dieser Forderung zu konfrontieren?
War es falsch von mir, das Paket nach zwei oder drei Tagen und keinerlei Resonanz des Händlers, unfrei zurück zu schicken??

-----------------
""

-- Editiert am 09.04.2011 17:35

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123957 Beiträge, 40300x hilfreich)

quote:
Ich verweigerte seither die Zahlung der 15€ und auch die Annahme.

Das war unklug, denn du bist bezüglich der Kosten der Schuldner gegenüber dem Versandunternehmen.



quote:
Heute bekomme ich nun Post der "Zentrale Paketermittlung" von DHL mit der Aufforderung, 51,30€ zu zahlen.

Wie genau setzt sich denn diese Summe zusammen?
Und was steht sonst noch so drin?

Eventuell das Dokument / die Dokumente mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.



quote:
War es falsch von mir, das Paket nach zwei oder drei Tagen und keinerlei Resonanz des Händlers, unfrei zurück zu schicken??


Juristisch gesehen nein, praktisch gesehen schon denn nun wird die ganze Sache komlpizierter als notwendig.

Zumindest die 15 EUR kannst du von dem Händler zusätzlich verlangen.
Darüber sollte er per Einschreiben-Rückschein ausgefordert werden.

Die restlichen Kosten (36,30 EUR) wirst du wohl selbst tragen müssen, da dieses Fehlverhalten nicht dem Händler zugerechnet werden kann.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Habe das Schreiben eingescannt (Seite 1 & 2 + Antwortschreiben):

http://img718.imageshack.us/i/unbenannt1gk.jpg/

Wollte nochmal betonen, dass es mir nicht um DHL geht. Mir ist schon klar, dass die Post das Geld wieder von irgend jemandem holen möchte.

Ich weiß nur nicht, ob es die Zeit & Aufwand wert ist, sich an den Händler ggf. mit Rechtsanwalt zu wenden




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ny125
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe fast genau das gleiche Problem. Unterschied: Als die Post mir das unfrei verschickte nach über einem Jahr zurück schickte, war auf der Sendung keinerlei Adresse drauf (ausser meiner) - ich konnte es also überhaupt nicht zuordnen. Da könnte ich ja was unfrei verschicken, den Nachbarn als Absender angeben un der muss dann blechen. Stimmt meine Vermutung, dass ich in dem Fall nur die 15,- (statt 51,30) zahlen muss??
danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

quote:
Ich weiß nur nicht, ob es die Zeit & Aufwand wert ist, sich an den Händler ggf. mit Rechtsanwalt zu wenden


Eher nein. In Agb oder Widerrufbelehrung stehen meist Sätze ala "Keine unfreien Rücksendungen". Das war unklug - eine Paketrücksendung via Hermes oder ein Einschreiben wären klüger gewesen. Ich meine das auch die 15.- dein persönliches Vergnügen waren.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)

Hier handelt es sich offensichtlich um die Lieferung einer falschen Ware. Das ist ein Sachmangel, § 434III BGB

Dies führt zu einem Anspruch auf Nachlieferung einer mangelfreien bestellten Ware, die der Händler
schon angekündigt oder durchgeführt hat.

Die durch die Falschlieferung zusätzlich entstandenen Postgebühren fallen dem Händler zur Last.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lorettalolajoy
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich geb dir den Tipp, trusted shops einzuschalten.

Ich selbst habe jetzt seit März!!!! Stress mit diesem schrecklichen Händler, in einer anderen Art, aber über den liest man ja kaum Gutes...,

trusted shops hat dem händler ein Siegel ausgestellt, und umsomehr Leute sich dort beschweren, umso mehr Chancen könnte man haben.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
shotgunbaby
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 50x hilfreich)

Naja, sie hat ja dem Händler keine angemessene Frist zur Nachbesserung gegebenn, der Händler konnte ja garnicht reagieren. (3 tage sind zu kurz)
Also Sie muss die 15,-€ tragen, der kann ja garnichts für die unfreie Sendung, er hätte es ja auch günstiger selbst abholen lassen können.
Aber ohne Fristsetzung hatte der Händler keine Chance, also müssen die 50 €us von toschm gezahlt werden.
SSKM :)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.497 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen