Falsches TFT

16. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Majong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsches TFT

Gestern haben wir ein Monitor gekauft. Ausgeschriebener Preis 349,-€. Heute ruft ein Verkäufer an um mir zu erzählen, dass wir den falschen Monitor gekriegt haben. Es war ein 19" Monitor, der 300,-€ teurer ist. Jetzt müssen wir ihn zurück geben, obwohl der Preisschild 349,-€ zeigte. Müssen wir ihn zurück geben oder nicht?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

nein müssen sie nicht, Prospekthaftung.
ist das gerät so ausgezeichnet dann müssen die ihnen das gerät auch so verkaufen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ms1980
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

Ein Kaufvertrag ist hier zustande gekommen. Er könnte gem. § 119 BGB 2. Alt. aufgrund eines Erklärungsirrtums vm Verkäufer angefochten werden. Die Chancen für den Verkäufer, das "falsch" gelieferte Gerät zurückzubekommen, sind ziemlich hoch. Ehrlicherweise würde ich das Gerät zurückbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

jo, der verkäufer hat mE durch den anruf schon konkludent angefochten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Majong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ärgert mich den Monitor zurückzugeben. Wir wurden von zwei Mitarbeitern bedient und keiner merkte den Fehler. Hinzu kommt, dass der Fachmarkt kein Geld zurückerstattet, sondern nur Gutschriften verteilt. Ich aber, will dort nicht mehr kaufen. Durch den Gutschrift bin ich aber gezwungen irgendetwas dort zu kaufen. Angenommen ich gebe den Monitor zurück, kann ich darauf bestehen, dass sie mir das Geld auszahlen oder muss ich mich mit diesen Gutschrift zufrieden geben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Auf einen solchen Telefonanruf brauchen Sie überhaupt nicht zu reagieren. Wer weiss, wer da anruft, wer weiss, ob der Anrufer berechtigt ist, dieses Rechtsgeschäft anzufechten. Geben daher Sie keinerlei Auskunft am Telefon, lehnen Sie jegliches Gespräch ab. Fordern Sie eine schriftliche Reaktion des Verkaufsunternehmens, und zwar durch eine zeichnungsberechtigte Person.
Ansonsten:
Monitor zurückbringen ?
Wieso das ?
Sollen Sie auch noch mit Zeit- und Wegekosten für den Fehler des Verkäufers aufkommen ?
Warengutschein ?
Wieso das ?
Sie haben bar bezahlt und haben im Falle der Rückabwicklung natürlich ebenso Anspruch auf Barzahlung.
Sollte es wirklich zu einer Rückabwicklung kommen, so hat das Unternehmen das Gerät bei Ihnen abzuholen und Zug um Zug das Geld zurückzuzahlen.
Bedenken Sie: es war nicht Ihr Fehler, Sie haben keine Aufwendungen zu erbringen !

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Richtig!!!

Allerdings sind Sie verpflichtet nach schriftlichem Einräumen eines Irrtums und Abholung gegen Geld Erstattung! den TFT rauszugeben.

verwirrte Leute dort,anscheinend:-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Majong
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Verwirrt ist kein Ausdruck. Leider muss ich mich mit denen herum ärgern. Es wäre kein Beinbruch das Gerät zurückzugeben, ich fühle mich trotzdem in den Arm genommen. Ich werde morgen dort anrufen und mich anhören was sie von sich geben. Mein Angebot wird sein Monitor gegen Geld. Ich lasse mich auf keinfall auf ein Gutschrift überreden. Ich hoffe, das ist irgendwie rechtlich gedeckt. Beim letzten Mal gab nur ein Gutschein. Jetzt reichts mir. Danke für euere Hilfe. Super Erfahrung für das erste Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

auf eine gutschrift brauchen sie sich nicht einzulassen.

gleichfalls können sie ersatz für fahrtkosten, zeitaufwand etc fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Ist doch aber schön "in den arm genommen" zu werden.;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen