Gestern haben wir ein Monitor gekauft. Ausgeschriebener Preis 349,-€. Heute ruft ein Verkäufer an um mir zu erzählen, dass wir den falschen Monitor gekriegt haben. Es war ein 19" Monitor, der 300,-€ teurer ist. Jetzt müssen wir ihn zurück geben, obwohl der Preisschild 349,-€ zeigte. Müssen wir ihn zurück geben oder nicht?
Falsches TFT
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
nein müssen sie nicht, Prospekthaftung.
ist das gerät so ausgezeichnet dann müssen die ihnen das gerät auch so verkaufen.
gruss,
kristijan
Ein Kaufvertrag ist hier zustande gekommen. Er könnte gem. § 119 BGB 2. Alt. aufgrund eines Erklärungsirrtums vm Verkäufer angefochten werden. Die Chancen für den Verkäufer, das "falsch" gelieferte Gerät zurückzubekommen, sind ziemlich hoch. Ehrlicherweise würde ich das Gerät zurückbringen.
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jo, der verkäufer hat mE durch den anruf schon konkludent angefochten.
Es ärgert mich den Monitor zurückzugeben. Wir wurden von zwei Mitarbeitern bedient und keiner merkte den Fehler. Hinzu kommt, dass der Fachmarkt kein Geld zurückerstattet, sondern nur Gutschriften verteilt. Ich aber, will dort nicht mehr kaufen. Durch den Gutschrift bin ich aber gezwungen irgendetwas dort zu kaufen. Angenommen ich gebe den Monitor zurück, kann ich darauf bestehen, dass sie mir das Geld auszahlen oder muss ich mich mit diesen Gutschrift zufrieden geben?
Auf einen solchen Telefonanruf brauchen Sie überhaupt nicht zu reagieren. Wer weiss, wer da anruft, wer weiss, ob der Anrufer berechtigt ist, dieses Rechtsgeschäft anzufechten. Geben daher Sie keinerlei Auskunft am Telefon, lehnen Sie jegliches Gespräch ab. Fordern Sie eine schriftliche Reaktion des Verkaufsunternehmens, und zwar durch eine zeichnungsberechtigte Person.
Ansonsten:
Monitor zurückbringen ?
Wieso das ?
Sollen Sie auch noch mit Zeit- und Wegekosten für den Fehler des Verkäufers aufkommen ?
Warengutschein ?
Wieso das ?
Sie haben bar bezahlt und haben im Falle der Rückabwicklung natürlich ebenso Anspruch auf Barzahlung.
Sollte es wirklich zu einer Rückabwicklung kommen, so hat das Unternehmen das Gerät bei Ihnen abzuholen und Zug um Zug das Geld zurückzuzahlen.
Bedenken Sie: es war nicht Ihr Fehler, Sie haben keine Aufwendungen zu erbringen !
Richtig!!!
Allerdings sind Sie verpflichtet nach schriftlichem Einräumen eines Irrtums und Abholung gegen Geld Erstattung! den TFT rauszugeben.
verwirrte Leute dort,anscheinend:-)
Verwirrt ist kein Ausdruck. Leider muss ich mich mit denen herum ärgern. Es wäre kein Beinbruch das Gerät zurückzugeben, ich fühle mich trotzdem in den Arm genommen. Ich werde morgen dort anrufen und mich anhören was sie von sich geben. Mein Angebot wird sein Monitor gegen Geld. Ich lasse mich auf keinfall auf ein Gutschrift überreden. Ich hoffe, das ist irgendwie rechtlich gedeckt. Beim letzten Mal gab nur ein Gutschein. Jetzt reichts mir. Danke für euere Hilfe. Super Erfahrung für das erste Mal.
auf eine gutschrift brauchen sie sich nicht einzulassen.
gleichfalls können sie ersatz für fahrtkosten, zeitaufwand etc fordern.
Ist doch aber schön "in den arm genommen" zu werden.;)
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