Falschlieferung / entstehende Kosten

18. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Falschlieferung / entstehende Kosten

Folgende fiktive Situation: Ich bestelle etwas für das Auto. Das Teil kommt an und ich muss aber für den Einbau ca. 200km fahren (angenommen es ist ein Spezialteil). Die Lieferung die ich erhalte, ist aber in einer anderen Form, so dass es nicht in mein Auto passt. Das erkenne ich als Laie jedoch nicht, sondern erst die Werkstatt die es einbauen soll (eben in 200km Entfernung).

Nun entsteht mir ein doppelter Schaden. Einmal die Kilometer die ich mit dem Auto fahre, sowie die natürlich doppelte Rechnung der Werkstatt. Denn das alte Teil wurde ausgebaut, das neue Teil eingebaut -> festgestellt, dass es nicht passt -> altes Teil wieder einbauen. Sowie dann bei korrigierter Lieferung das ganze nochmals.

Haftet der Händler, der mir das Teil verkauft hat, in irgend einer Weise? Ausser dass er natürlich das korrigierte Teil senden muss und die Falschlieferung zurück nehmen muss.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Ich bestelle etwas für das Auto.
Aus welchem Grund hast --du-- genau --dieses Teil-- bestellt?

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wenn auch die Werkstatt, also der explizite Fachmann, nicht von Beginn an hätte erkennen müssen, dass es sich um das falsche Teil handelt, müsste wäre imho der erneute Einbau ein zu ersetzender Schaden. Dazu zählt dann auch das einmalige Fahren der Distanz, sollte es wirklich keinen näheren Fachmann mit entsprechender Kompetenz geben. An diesem Nachweis dürfte es in der Regel scheitern. Ich sähe dabei die doppelte Distanz ans Lebensrisiko und eigenes Pech an.

Bei all dem muss man aber bedenken, dass eine angemessene Prüfung des Bauteils durchaus vor Einbau zuzumuten ist.
Mal zwei Beispiele:
A) wir reden von einem Radlager. Da ist es durchaus zumutbar, dessen Durchmesser mal vor Einbau abzumessen, die Seriennummer abzugleichen, die Bezeichnung o.Ä.
Ergo wäre es gewisserweise fahrlässig zunächst mal den Einbau zu versuchen.
B) wir reden von einem elektrischen Steuergerät. Alle Nummern sind gleich, die Bezeichnung identisch, lediglich der Softwarestand ist unterschiedlich
Da wäre es ggf. auch der Werkstatt unmöglich ein falsches Teil vor Einbau festzustellen.

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#3
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe in einem Forum gelesen, dass jemand eine Charge Pipe einbauen wollte für sein Auto. Für genau das Auto hat die Person eine Chargepipe bestellt. Wenn die nun nicht passt, obwohl spezifiziert für das Fahrzeug, wurde die alte ausgebaut, versucht die neue dran zu bauen, hat aber nicht gepasst, und so wurde wieder die alte eingebaut. Scheinbar gab es Probleme, weil der Lack am Ende der Chargepipe zu dick war, und so der Dichtring nicht gepasst hat. Wir reden hier von Millimetern. Das wäre die erste Frage die mich interessiert - wer trägt die Kosten?

Angenommen die Person kommt aus dem Ausland. Es gibt keine Möglichkeit, das Teil im Ausland zu beziehen (keine Lieferung ins Ausland). Und so hat die Person das an eine deutsche Adresse liefern lassen bei z.B. Verwandten. Und so wurde eine Fahrt geplant um die Chargepipe bei einem KfZ Händler vor Ort der Verwandten einzubauen.


-- Editiert von einKaeufer am 18.10.2019 13:35

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Für genau das Auto hat die Person eine Chargepipe bestellt.


Das ist erstmal eine unbewiesene Behauptung oder anders ausgedrückt, es sagt nicht aus dass genau dass Auto auch die Eigenschaften ausweist, die die geordete Chargepipe erfordert.

Deine Frage lässt sich so daher nicht beantworten, weil man nicht weiß wer von beiden einen Fehler gemacht hat.

War es der Verkäufer, haftet dieser unter Beachtung der Schadenminderungspflicht des Käufers.
War es hingegen der Käufer, ist der Verkäufer raus.

und damit keine Missverständnisse aufkommen: es ist gerade im KFZ bereich keineswegs unüblich das bei einem Fahrzeugtyp unterschiedliche Bauteile verbaut werden. Allein mit der Fahrzeug-Nummer kommt man da nicht immer weiter.

Berry

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#5
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Also wenn gesagt wird, die Chargepipe passt für alle 120i Modelle, dann sollte das auch so sein ;)
Es wurde explizit das Modell gelistet. Wie gesagt, mal angenommen der Verkäufer ist Schuld, so frage ich mich welche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Ich denke mal, die Kosten der Werkstatt sind absolut klar.
Ich frage mich nur, lassen sich die Kosten der Fahrt auch wirklich belegen - klar, die Zeit ist verloren, die wird bei Privatsachen aber praktisch nie in Geldwert umgerechnet. Stellt sich die Frage ob Benzinkosten ebenfalls darunter fallen. Oder ob dann gesagt werden müsste "ne, Pech gehabt, du hättest auch im Ausland zu irgend einer Kfz Werkstatt gehen können".

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Angenommen die Person kommt aus dem Ausland. Es gibt keine Möglichkeit, das Teil im Ausland zu beziehen (keine Lieferung ins Ausland). Und so hat die Person das an eine deutsche Adresse liefern lassen bei z.B. Verwandten. Und so wurde eine Fahrt geplant um die Chargepipe bei einem KfZ Händler vor Ort der Verwandten einzubauen.
Die Fahrerei und die Angabe der Versandadresse ist die reine Freude des Käufers.
Dafür wird der Verkäufer nicht haften.

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