Hallo,
ich habe vor ca. 10 Monaten einen Kupplungssatz für mein Auto gekauft. Beim Kauf über eBay bei einem Händler müsste ich die Schlüsselnummern sowie das Baujahr angeben, womit eine genaue Bestimmung der Kupplung möglich ist. Beim Einbauen musste ich aber feststellen, das der Kupplungssatz der falsche ist. Daher musste ich einen Tag auf mein Auto verzichten und mir einen passenden Kupplungssatz bei einem Händler in der nähe zu einem hohen Preis kaufen.
Daraufhin habe ich beim Händler angerufen, dieser weist jedoch jegliche Schuld von sich und ist nicht bereit den Artikel umzutauschen, oder eine Gutschrift auszustellen.
Meine Frage ist jetzt, habe ich im Rahmen der Gewährleistung irgendwelche Ansprüche oder muss ich mich damit abfinden?
Mit freundlichen Grüßen
Malte
Falschlieferung - muss ich mich damit abfinden?
28. Januar 2007
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Frage vom 28. Januar 2007 | 16:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung - muss ich mich damit abfinden?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2007 | 17:40
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Näheres dazu sollte sich eigentlich aus dem BGB §§434, 437 und 439 ergeben.
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#2
Antwort vom 28. Januar 2007 | 18:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann geht es darum, ob es sich um einen verdeckten Mangel handelt, denn dann hätte ich wohl anspruch auf Nacherfüllung, wenn ich das richtig verstehe.
Und jetzt?
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