Falschlieferung und Schadensersatz eines Fahrrads

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541719-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung und Schadensersatz eines Fahrrads

Guten Tag,
Ich habe kürzlich ein Fahrrad im Internet für ~1000€ gekauft. Jedoch wurde mir ein optisch ähnliches, aber dennoch falsches Fahrrad mit einem niedrigeren Wert geliefert (UVP Preisdifferenz liegt bei 300€).
Mir ist das jedoch erst nach 1,5 Wochen aufgefallen, nachdem ich bereits ~100km damit gefahren bin. Ich habe dem Support daraufhin (mit Bildern) mitgeteilt, dass ich ein falsches Fahrrad bekommen habe, woraufhin sie sofort eine Retoure beantragt haben.
Ich habe es sachgemäß verpackt und es wurde 3 Tage später abgeholt.
Nun hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass das Fahrrad starke Gebrauchsspuren/Schäden am Rahmen, wie auch an anderen Komponenten des Fahrrads aufweist und er diesbezüglich einen Schadensersatz von mir verlangen würde.
Bevor ich das Fahrrad zurückgeschickt habe, hat alles jedoch noch einwandfrei funktioniert und die Bilder, die ich dem Support zuvor geschickt habe zeigen auch keinerlei Gebrauchsspuren am Rahmen.
Nun ist meine Frage, ob der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz auf die falsch gelieferte Ware hat und wer von uns unter der Beweislast liegt?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go541719-93):
Nun ist meine Frage, ob der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz auf die falsch gelieferte Ware hat und wer von uns unter der Beweislast liegt?


Die Beweislast liegt so gut wie immer bei dem, der etwas für sich in Anspruch nimmt. Gelingt ihm das trotz Deiner Gegenbeweise, sprich es gibt die Beschädigungen tatsächlich, kann er auch Ansprüche geltend machen.
Dass Du die falsche Ware erhalten hast, entlastet Dich insoweit nicht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go541719-93
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort!
Wenn ich aber beweisen kann, dass vor Abholung das Fahrrads in einem Top Zustand war?
Ich habe auf anderen Webseiten gelesen, dass bei einer Falschlieferung der Verkäufer für Versand und Retoure zahlen muss und auch für Lieferungsschäden haftet. Weißt du ob etwas an der Aussage dran ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go541719-93):
Wenn ich aber beweisen kann, dass vor Abholung das Fahrrads in einem Top Zustand war?

Irrelevant, man müsste den Zustand bei Abholung beweisen können.



Zitat (von go541719-93):
und auch für Lieferungsschäden haftet.

Es gab aber keine Lieferung, sondern eine Abholung.
Aber zum Glück trägt der Verkäufer auch in diesem Falle das Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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