Falschlieferung wird nicht abgeholt -- was soll ich damit machen?

27. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Tiffijo2406
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschlieferung wird nicht abgeholt -- was soll ich damit machen?

Hallo ihr Lieben,

ich habe im Mai 2022 etwas leicht sperriges für 2700 EUR gekauft. Hatte einen guten Kontakt zum Verkaufshaus und bekam kurz darauf zwar dasselbe, aber leider in der falschen Größe zugestellt. Sofort den Verkäufer kontaktiert und ohne Anstand die Richtige Größe per DHL erhalten. Auf meine Nachfrage hin, ob DHL gleich die falsche Größe wieder mitnimmt: nein, dass ist nur die Lieferung. Die Abholung erfolgt seperat. Bis Ende Juni 2022 per Email Kontakt wegen der Abholung. Bis jetzt ist nichts passiert und ich habe diese sperrige Kiste in meinem Gästezimmer stehen... es ist fast März 2023. Was soll ich damit tun? Der Verkäufer reagiert nicht und eine Abholung war bis heute nicht.

Wann ist dies verjährt? Bezahlt habe ich nur die korrekte Größe und bisher kam auch wegen der falschen Größe nichts mehr.

Lohnt es sich, einen Anwalt zu fragen? Wenn die Chance besteht, dass ich nach der Verjährung das Teil verkaufen kann, würde ich das durchstehen... immerhin ist es nagelneu und orgiginalverpackt.

Danke und viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Tiffijo2406):
Lohnt es sich, einen Anwalt zu fragen?

Für den Anwalt immer, fraglich ist, was der Mandant unter "lohnt es sich" versteht.



Zitat (von Tiffijo2406):
Der Verkäufer reagiert nicht und eine Abholung war bis heute nicht.

Ich würde erst mal gerichtsfest zur Abholung auffordern.
Danach entweder auf Abholung verklagen oder öffentlich versteigern lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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