Hallo zusammen,
Ich brauche euren Rat bezüglich einer Situation, die ich vor kurzem mit einem Kauf über Kleinanzeigen erlebt habe.
Für 400€ habe ich dort eine gebrauchte elektronische Brille erstanden, die ein wenig an die Metaverse-Brillen erinnert. Der Clou bei dieser Brille ist, dass sie Videosignale von ferngesteuerten Fahrzeugen und Flugzeugen empfangen kann. Der Verkäufer hatte den Zustand der Brille als "Top Zustand" beschrieben.
Als ich die Brille erhielt, stellte ich jedoch fest, dass sie nicht in dem Zustand war, wie angegeben. Es gab einen Kabelbruch, der anscheinend vom Verkäufer selbst repariert worden war. Zusätzlich war das Siegel des Herstellers gebrochen und eine Schraube fehlte - es war klar, dass die Brille schon mal geöffnet wurde. Das Schlimme daran ist, dass man diese Mängel auf den Verkaufsfotos nicht erkennen konnte, da sie geschickt aus anderen Winkeln fotografiert wurden.
Nachdem ich den Verkäufer auf diese Mängel hingewiesen hatte, gab es einige schriftliche Auseinandersetzungen. Schließlich bot der Verkäufer an, den Artikel zurückzunehmen. Er hat die Brille bereits vor zwei Wochen zurückerhalten und hat sie seitdem erneut auf Kleinanzeigen eingestellt. Erneut werden die Mängel "Kabelbruch" und "bereits geöffnetes Gehäuse" verschwiegen und sind auch nicht auf den Fotos erkennbar.
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme habe ich die Rückzahlung noch nicht erhalten. Der Verkäufer widerspricht sich in seinen Aussagen – er behauptet, das Geld bereits zurücküberwiesen zu haben, kann aber keinen Nachweis dafür erbringen. Andererseits droht er damit, mir die Brille erneut zu übersenden, anstatt das Geld zurückzuzahlen.
Zwei Hauptfragen beschäftigen mich nun:
- Macht sich der Verkäufer strafbar, indem er den Artikel jetzt erneut auf Kleinanzeigen anbietet, obwohl er das Geld noch nicht zurückgezahlt hat? Technisch gesehen ist die Brille ja immer noch mein Eigentum.
Hätte ich den Bruch des Herstellersiegels akzeptieren müssen, obwohl der Verkäufer die Brille als "Top Zustand" angepriesen hat?
Ich bin für jegliche rechtliche Einblicke und Erfahrungen, die ihr teilen könnt, dankbar.
Beste Grüße
Fehlende Rückzahlung nach Rückgabe - eBay Kleinanzeigen
27. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juni 2023 | 12:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlende Rückzahlung nach Rückgabe - eBay Kleinanzeigen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. Juni 2023 | 12:42
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Ein reparierter Kabelbruch und ein geöffnetes Gehäuse würde ich nicht als Mangel ansehen wenn es dadurch nicht z.B. zum Erlöschen einer evtl. vorhandenen Garantie führt.
Nein.ZitatMacht sich der Verkäufer strafbar, indem er den Artikel jetzt erneut auf Kleinanzeigen anbietet, obwohl er das Geld noch nicht zurückgezahlt hat? :
Nein. Oderwurde bei der Rückgabe ein Eigentumsvorbehalt vereinbart?Zitatechnisch gesehen ist die Brille ja immer noch mein Eigentum. :
Wenn das Siegel ansonsten keinerlei Bedeutung hat, dann meiner Meinung nach: JaZitatHätte ich den Bruch des Herstellersiegels akzeptieren müssen, obwohl der Verkäufer die Brille als "Top Zustand" angepriesen hat? :
#2
Antwort vom 27. Juni 2023 | 17:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die IT-Recht-Kanzlei sieht das anders:
https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
Zitat:Ein Sachmangel liegt in erster Linie vor, wenn die Sache nicht wie vereinbart geliefert wird. Das heißt, dass immer dann keine Mängelansprüche gegeben sind, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsabschluss kannte oder kennen musste (§ 442 BGB) . Der Verkäufer sollte daher seine Kunden immer möglichst vollständig über den Funktionsumfang der Kaufsache aufklären.
Eine weitere Quelle bestätigt, dass der Verkäufer das Produkt zurücknehmen muss, wenn diese vor dem Kauf nicht offengelegt wurden.
https://praxistipps.chip.de/ebay-kleinanzeigen-rueckgabe-moeglich-das-muessen-sie-wissen_123583
Zitat:Anders sieht es mit der Rücknahme aus, wenn Mängel am Produkt zu finden sind, die vom Verkäufer vor dem Kauf nicht offengelegt wurden. In diesem Fall ist auch ein privater Verkäufer verpflichtet, einen Artikel zurückzunehmen.
-- Editiert von User am 27. Juni 2023 17:46
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Juni 2023 | 01:30
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Und wo sieht das jetzt jemand anders?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.547
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
2 Antworten