A kauft sich über Onlineshop ein mondernes TV-Gerät mit 3D Funktion.
Beim Auspacken bemerkt A das die Bedienungsanleitung fehlt. Also schaut A ins Internet und läd sich diese beim Hersteller runter. Beim Durchschauen der Unterlagen bemerkt A dass zum Lieferumfang eine 3D Brille gehört.
A Vermutet das B diese aus dem Karton entfernt hat um sie extra anzubieten.
Kann A diese nachfordern? Sollte A eine angemessene Nachfrist setzen?
Weigert sich B die Brille nachzusenden, hat A eine Chance diese Zivilrechtlich einzuklagen`?
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Fehlendes Zubehör zu Lieferung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Kommt auf die Verkaufsanzeige an ob A alles Zubehör erwarten kann oder nicht. Wenn sich die Verkaufsanzeige klar nur auf den TV ohne Zubehör bezieht (z.B. verkaufe 3D- TV ohne Brille...), dann nicht. Wenn nichts gesondert beschrieben wurde, dann kann A das Gerät so erwarten, wie es der Hersteller auch ausliefert.
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Nein, die Anzeige war nicht so gekennzeichnet.
Dies müßte doch auch auf der Rechnung bemerkt werden oder? bzw. in der Auftragsbestätigung?
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wie wäre es denn mal mit einem Link?
http://www.pixxbay.de/product_info.php?info=p3051_Samsung-UE40C8700-200HZ-FULL-HD-3D-TV.html
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quote:
Nein, die Anzeige war nicht so gekennzeichnet.
Doch, ist sie!
quote:
- im Lieferumfang ist keine 3D Brille enthalten
Ob diese Klausel allerdings Gültigkeit hat wage ich zu bezweifeln.
Man sieht das erst wenn man ganz herunterscrollt am Ende der ganzen technischen Daten.
Ich wage zu behaupten, daß dies als überraschende Klausel anzusehen und somit nichtig ist.
Hier hilft nur der Gang zum Anwalt.
Meiner Meinung nach müßte die fehlende Brille (Abweichung zur Serienausstattung) deutlich ganz oben oder sogar schon in der Titelzeile gekennzeichnet sein.
-- Editiert am 09.12.2010 10:50
-- Editiert am 09.12.2010 10:51
Der Zusatz wurde heute erst ergänzt. In der VErsion heute Früh stand es nicht mit drinnen. Ich hatte es mir extra ausgedruckt.Ich hatte mit B telefoniert und ihm das gesagt dass die Brille fehlt. Darauf hin hat er dies bestätigt und mitgeteilt dass man aus Kalkulationsgründen die Brille entnimmt um bessere Preise machen zu können.
Die Brille wird dann extra verkauft.
Ich habe mich mit ihm geinigt und ich bekomme die Brille für 20 Euro.
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quote:
Man sieht das erst wenn man ganz herunterscrollt am Ende der ganzen technischen Daten.
Ich wage zu behaupten, daß dies als überraschende Klausel anzusehen und somit nichtig ist.
Das man auf einer Website scrollen muss um alle technsichen Daten und Angebotstexte zu lesen halte ich nicht für ungewöhnlich oder gar überraschend.
Denn wenn das nicht der Fall wäre, würde die Schriftgröße oft so klein ausfallen, das man nichts mehr vernünftig lesen könnte. Was auch zu massiven Beschwerden führen dürfte. Oder man lässt Details weg - was dann auch wieder in Vorwüfen enden dürfte.
Mit einer Hervorhebung bei Abweichungen vom Standartlieferumfang stimme ich jedoch überein.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Das scrollen an sich sehe ich ja auch nicht als Problem an, aber meiner Meinung nach ist der !nicht gekennzeichnete! Lieferumfang (alle anderen Überschriften sind fett hervorgehoben)und das verstecken der nicht enthaltenen Brille am Ende, als überraschend zu werten.
Den Punkt "Lieferumfang" gibt es noch nicht einmal, lediglich der kleine Hinweis ganz am Ende bei !!Abmessungen und Gewicht!!
quote:
- im Lieferumfang ist keine 3D Brille enthalten
Der Punkt "Lieferumfang" ist meiner Meinung nach, gerade dann, bei dieser Art von Annonce, zwingend erforderlich wenn von der Serienausstattung abgewichen wird.
EIn verstecken der fehlenden Brille bei "Abmessungen und Gewicht" ist wohl durchaus als überraschend zu werten.
-- Editiert am 10.12.2010 08:39
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