Fehler in der Rechnungsausstellung....

3. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)
Fehler in der Rechnungsausstellung....

Hi.
Hab nen Internethandel und einem Kunden wegen der vieln guten Bewertungen gutgläubig die Ware vor Zahlungseingang geschickt. Leider habe ich in der Warenwirtschaft ein Häkchen bei "Zahlung eingegangen am 21.06." gesetzt, was eben auch auf der Rechnung so steht. Es muß doch jetzt möglich sein, daß man einen Fehler macht...und trotzdem noch an sein Geld kommen darf?? Die Schnalle redet davon, ihr Mann sei Anwalt un der hätte gesagt, daß sie damit raus sei aus der Zahlungspflicht. Unfassbar, wie derbe unverschämt man sein kann!! Davon mal abgesehen: Was mache ich, um an mein Geld zu kommen?? Die Alte wohnt einige hundert Kilometer entfernt...mit Briefpost kam jedenfalls keine Zahlung an, was sie ja auch gar nicht behauptet!
Danke für eure Hilfe!!


Anbei der heutige Schriftverkehr von Ihrer Seite aus. Hat sie da nicht eh schon konkludent eingeräumt, daß da nie was bezahlt wurde?? Geistreiche Erziehung im Übrigen, s.u.!




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-- Editiert affho am 04.07.2012 00:01



"Haben eine Rechnung mit Zahlungseingangsbestätigung erhalten! Somit erledigt."

"Bereits mit meinem Anwalt besprochen. Artikel versendet = Eigenverschulden!"

"Anwalt in Familie - sitzt neben mir! Wir können nichts für Ihren Fehler! In Zukunft Abwicklungen besser kontrollieren!"

"Es geht einzig und allein ums Prinzip. Sie müssen doch ihre Buchhaltung / Finanzen soweit unter Kontrolle haben, dass Ihnen solche Fehler nicht passieren. In einem guten, funktionierenden Unternehmen, darf so etwas nicht vorkommen. Ich weiß wovon ich spreche. Vielleicht war Ihnen das mal eine Lehre."

"Sollten Sie Ihre Absichten verwirklichen und ohne Aussicht auf Erfolg, ein Inkassounternehmen mit dieser Sache beschäftigen wollen, dann wird mein Mann das gern als Fall übernehmen und alles Weitere dann schriftlich über die Anwälte klären.
Ebay ist ein Hobby unserer großen Tochter, ich also heiße nicht xyz, aber das nur am Rande. Unsere Tochter soll selbstständig werden und soll solche Probleme eigentlich alleine klären, da dies aber hier nicht der Fall war, mussten mein Mann und ich die Klärung übernehmen. Und das unsere Tochter in dieser Angelegenheit Intelligenz bewiesen hat, steht außer Frage. Dinge, die geliefert und mit Zahlungseingangsbestätigung versehen wurden, kann man nur stillschweigend hinnehmen und aus den Fehlern Anderer lernen. So hatte diese ganze Sache wenigstens einen Sinn. Sie entschuldigen bitte. Es warten Geschäfte und Mandanten auf uns. Ich möchte mich jetz gern vom Laptop unserer Tochter entfernen."




-- Editiert affho am 04.07.2012 00:10

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

gut gebrüllt von der Dame, dass wars aber auch schon...

Einschreiben mit Zahlungsaufforderung senden und Frist setzen und dann mal abwarten.

Mich würds sehr wundern, wenn die Geschichte der Dame stimmen würde. Wenn man sowas glaubt, dann hat so Jeder mindestens 3 Anwälte in der Familie, besser gesagt, dann wäre ein Jeder in D wohl Anwalt...

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#2
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Reicht da nicht ne Email mit Mahnung im Anhang??
Wenn nicht, welche Art des Einschreibens??

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Reicht da nicht ne Email mit Mahnung im Anhang??
Wie willst du denn da den Beweis führen, dass das Schreiben zum auch angekommen ist???

Einwurfeinschreiben genügt...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Super. Vielen Dank!!
Steht dann da Mahnung drüber oder Zahlungserinnerung?? Sorry, ist eben mein erster Fall in der Richtung.

Kann ich dann auf eine Mahnung Gebühren erheben?? Zumindest zur Portodeckung?? Oder auch mehr??

Ist der Käufer schon in Verzug?? Muß es das erst sein??

Kann ich auf meinen Rechnungen generell nen Passus einfügen a la "in Verzug 5 Tage nach Wareneingang, wenn bis dahin kein Geldeingang??", auch wenn evtl idR sowieso per Vorkasse bezahlt ist??

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-- Editiert Moderator am 04.07.2012 13:49

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
Einwurfeinschreiben genügt...

Das kommt darauf an, wie hoch der Betrag ist.

Ein guter Anwalt lässt ein Einwurfeinschreiben verpuffen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Es geht nur um verdammte 15€! Aber läßt man sowas gerne auf sich sitzen?
Kann ich im ersten Erinnerungsschreiben schon Kosten für das Porto geltend machen?? Und evtl noch nen Euro Bearbeitungsgebühr??

Dann also mit Rückschein, auch OK!

-- Editiert affho am 04.07.2012 22:19

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Auch wenn dir das nicht schmeckt:
Lass es sein, buch es aus.

Deine Erfolgschancen liegen zwar knapp an den 100%

Aber alleine der Zeitaufwand lohnt für 15 EUR nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Klar lohnt sich der nicht!
Ist aber mein erster Fall in der Hinsicht. Hätte die nichts zurückgeschrieben und sich nie mehr gemeldet oder wär Sie auch nur n Typ (wobei dann sowas auch nie passiert wäre), würd' ich stecken lassen. So wird durchgesetzt, wenn nur irgendwie die Chance besteht. Das kratzt mich n bißchen zu sehr :-) So was bodenloses kann's ja wohl nicht geben! Und wenn ich am Ende nen Fuffi investieren muß...am Geld soll's nicht liegen.
Für eure Begleitung bin ich mehr als dankbar!

Natürlich geht es mir aufopfernd darum, daß der Nachwuchs nicht noch mehr schlechte Eigenschaften erlernt! Unverantwortlich! :-)

-- Editiert affho am 04.07.2012 22:35

0x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mirk und auch die anderen..!

quote:
Erfahrungsgemäß reicht es aus, dieselbe freundlich formulierte Mahn-Mail erforderlichenfalls mehrmals in kurzen Abständen zuzusenden, so lange bis eine Reaktion darauf...

Genau so ist es gelaufen. Vermutlich habe ich ungefähr 5 mal den gleichen Mist per Email von verschiedenen Mailkonten geschickt und auch über die Ebaymaske auf den Eingang einer solchen Mail in ihrem Postfach hingewiesen und daß Sie sich drum kümmern möge, die zu lesen...und, Geld ist da!!
Ab jetzt wird halt nur noch per Vorkasse verschickt...wenn man es doch so schnell mal mit den ganz lieben Mitbürgern zu tun bekommt...
Den 30 Tage In-Verzug Verweis werde ich definitiv in meine Rechnugnen mit aufnehmen. Schaden kann das nicht!
Dankeschön!!! Mir wurde geholfen...toll!


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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Der 'Wunder-Anwalt' aus der Familie muss wohl gerade in Urlaub sein.
:grins:


Wer sich nie wehrt, lebt verkehrt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Würde mich nur interessieren, ob die Tochter weiter in dem Glauben gelassen wird, besonders intelligent und vor allem (auf-)richtig gehandelt zu haben...und ob die Mutter mittlerweilen nen Grammatikkurs belegt hat.

...naja, evtl will ich es doch nicht wissen. Abgründe tun sich da auf :augenroll:

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-- Editiert affho am 12.07.2012 00:40

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:
...naja, evtl will ich es doch nicht wissen.

Nein, das willst du nicht wirklich wissen ...
;)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#15
 Von 
guest-12328.12.2012 09:55:57
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Du scheinbar auch nicht :-)

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