Fehlerhaftes Handy-Gerät - was tun?

4. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
jazzmn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhaftes Handy-Gerät - was tun?

Hallo,
wir (zu zweit) haben über eBay jeweils ein Handy (Neugerät mit Garantie) mit zusätzlichem Flatrate-Vertrag erworben (das wurde von dem Verkäufer so kombiniert und ist kein Bundle-Angebot der grossen Mobilfunkanbieter in Deutschland gewesen).
Das Handy ist nun von Anfang an fehlerhaft (ständige Störgeräusche beim Telefonieren). Das scheint auch kein Fehler unseres Gerätes zu sein, sondern ein genereller Fehler.
Wir haben es an die vom Hersteller beauftragte Reparaturstelle eingeschickt. Die sagt, der Fehler sei nicht reproduzierbar. Wir haben es dann mit einer Mängelrüge an den Verkäufer geschickt. Dieser hat es ebenfalls eingeschickt. Gleiche Aussage. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer haben wir es dann nochmals mit ausführlicher Fehlerbeschreibung und Cd, worauf der Fehler zu hören ist, eingeschickt. Doch das Handy kam wieder ohne Reparatur mit dem Vermerk "Fehler nicht reproduzierbar" zurück.
Nun sagt der Verkäufer, er hätte nur die Möglichkeit zur Wandlung, wenn eine Repartur 3 x gescheitert ist. Die beauftragte Reparaturstelle stellt sich stur, und nimmt einfach keine Repartur vor.
Gespräche mit der Service-Hotline des Geräteherstellers führten auch zu nichts. Der Fehler scheint aber bekannt zu sein und angeblich ist es in England auch gelungen, den Fehler zu reparieren.

Was haben wir nun für eine Möglichkeit? Wir können die Servicestelle zur Reparatur ja nicht zwingen. Haben wir gar keine Möglichkeit, das Gerät wieder zurückzugeben oder einen Austausch zu verlangen, ohne dass eine Reparatur vorgenommen wurde ? Und wie ist das mit dem Mobilfunkvertrag, über den das Gerät ja eigentlich bezahlt wird, der aber nicht wirklich im Zusammenhang mit dem Handy steht?

Danke und viele Grüße
jazzmn

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Problem ist, das hier 3 mal festgestellt wurde das kein Fehler vorliegt.
War es alle 3 mal der gleiche Betrieb der die Reparatur durchführen sollte?


Die einzige Möglichkeit wäre jetzt durch Beauftragung eines entsprechenden Gutachters zu belegen, das der Fehler doch existiert.

Oder mal nach zu sehen, ob es noch andere Reparaturstellen gibt die für den Hersteller arbeiten und es dort hinzusenden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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