Fehlermeldung beim Laptopkauf

15. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)
Fehlermeldung beim Laptopkauf

Hallo, ich habe am 2.6.19 einen Laptop auf bei expert.de bestellt und diesen sofort per PayPal bezahlt.

Im Januar 2021 erhalte ich eine 1 Mahnung. Ohne Angabe wofür die genau ist. Das Datum, den 27.6.19, konnte ich nicht zuordnen auch nicht die Auftragsnummer. Lediglich der Betrag erinnerte mich an dem am 2.6.19 gekauften Laptop.

Daraufhin habe ich Ihnen gleich eine Email geschrieben und einen Auszug von Paypal geschickt, dass alles bezahlt wurde und auch den Lieferschein wo draufsteht das es beglichen ist. Mehr habe ich nicht mehr gefunden nach über einem Jahr.

Als Reaktion darauf kam nur die 2 Mahnung am 25.1.21. Ich habe dann bei expert angerufen und die haben mir mitgeteilt, dass sie das an die Buchhaltung weiterleiten. Da ich scheinbar 2 verschiedene Auftragsnummer habe.

Ich habe dann am 10.2. eine Email von denen erhalten die wie folgt lt.:

Tatsächlich liegen in unserem System zwei Aufträge auf Ihren Namen vor: MA100193927 und  MA100207385.

Letzterer Auftrag scheint am 02.06.2019 ausgelöst, aber erst am 27.06.2019 bei uns eingegangen zu sein.
Solche Verzögerungen passieren, wenn bspw. eine Fehlermeldung in PayPal oder im Warenkorb ausgelöst wird.

Tatsächlich ist jedoch auch der zweite Auftrag bedient und verschickt worden. Entsprechend unsereres Systems haben Sie das Notebook also zweimal erhalten: einmal Anfang und einmal Ende Juni.

Da der Auftrag zweimal im System vorliegt, aber die eine PayPal-Zahlung fehlgschlagen ist, ist Ihr Kundenkonto nicht ausgeglichen.

Nun, ob da eine Fehlermeldung vorlag oder nicht weiß ich nicht mehr, aber wenn ich eine Fehlermeldung erhalte und etwas nicht geklappt hat versuche ich es logischerweise noch einmal.

Mein Paypal Konto ist ausgeglichen. Ich habe von denen auch keine Info, dass da noch irgendwas zu klären mit Expert ist.

Fakt ist, dass ich 1 Laptop bestellt, mit PayPal bezahlt, erhalten und mit meinem Perso abgeholt und unterschrieben habe. Einen 2 Laptop habe ich nicht erhalten.

Wenn Sie einen verschickt haben, dann wurde er gestohlen oder so. Bei uns stellen die Versandunternehmen sehr oft einfach die Pakete vor die Haustür draußen oder wir erhalten völlig falsche Pakete die noch nicht mal für unsere Anschrift sind.

Das ist dann doch ein Problem des Transportunternehmens und nicht meines oder? Ich habe bereits von expert angefordert mir einen Beweis für die angeblich geleistete Unterschrift für den 2 Laptop zu schicken, aber stattdessen kommt heute die 3 Mahnung mit Androhung es nun einem Inkassounternehmen zu übergeben.

Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich keine Bestätigung über eine Bestellung für einen 2 Laptop erhalten habe und eine Fehlermeldung auftrat? Ich habe die Bestellung getätigt mit Angabe kauf per PayPal die dann gleich automatisch getätigt wird, dann können die doch nicht einfach eine neue Bestellung die fehlerhaft war 1 Monat später verschicken die gar nicht bezahlt wurde und mich auch nicht über 1 Jahr später erst anmahnen, wenn ich gar keinen 2 Laptop erhalten habe. Ist es dann nicht schon verjährt oder wie sieht es damit aus?

Bitte um Hilfe

Danke Anja

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich keine Bestätigung über eine Bestellung für einen 2 Laptop erhalten habe und eine Fehlermeldung auftrat?
Vielleicht, mit einer Tendenz zu nein. Wäre im Prinzip aber auch egal, da man ja die Ware ohnehin noch nicht erhalten hat.

Zitat (von Anja_1234):
Ist es dann nicht schon verjährt oder wie sieht es damit aus?
Nein verjährt wäre das noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Anja_1234):
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich keine Bestätigung über eine Bestellung für einen 2 Laptop erhalten habe und eine Fehlermeldung auftrat?
Vielleicht, mit einer Tendenz zu nein. Wäre im Prinzip aber auch egal, da man ja die Ware ohnehin noch nicht erhalten hat.

Zitat (von Anja_1234):
Ist es dann nicht schon verjährt oder wie sieht es damit aus?
Nein verjährt wäre das noch nicht.


Was passiert denn jetzt, wenn sich das Inkassobüro meldet? Bekomme ich dann einen Schufaeintrag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Was passiert denn jetzt, wenn sich das Inkassobüro meldet?
Dann meldet sich ein Inkassobüro.. Keine Panik. Du hast kein zweites Laptop bestellt oder erhalten.

Zitat (von Anja_1234):
Bekomme ich dann einen Schufaeintrag?
Strittige Forderungen dürfen nicht zu einem Schufaeintrag führen. Diese Forderung ist klar strittig...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich keine Bestätigung über eine Bestellung für einen 2 Laptop erhalten habe und eine Fehlermeldung auftrat?

Beides ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nicht relevant.
Relevant ist, ob es hier 2 übereinstimmende Willienserklärungen gab - da diese nicht vorliegen, hat der Verkäufer ein Problem.



Zitat (von Anja_1234):
Ist es dann nicht schon verjährt

Noch lange nicht.



Zitat (von Anja_1234):
mit Androhung es nun einem Inkassounternehmen zu übergeben.

Ich würde jetzt bei der Polizei Strafanzeige erstatten und die Bestätigung darüber als Kopie an die Antwort auf die Mahnung dranhängen.
In der Antwort würde ich reinschreiben das es nur einen Kaufvertrag über ein Laptop gibt, das man nicht für deren Chaos in der Firma verantwortlich ist.
Das man Kaufvertrag und Zustellung gerichtsfest beweisen soll und bis dahin weder Bettelbriefe vom Inkasso noch vom Anwalt was nützen und man die entsprechende Weitergabe der Daten untersagt.

Das ganze dann mit 4-6 Wochen Frist nach Datum zur Rückantwort, der Ankündigung das man sich danach eine negative Feststellungsklage vorbehält und mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anja_1234):
Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich keine Bestätigung über eine Bestellung für einen 2 Laptop erhalten habe und eine Fehlermeldung auftrat?

Beides ist für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nicht relevant.
Relevant ist, ob es hier 2 übereinstimmende Willienserklärungen gab - da diese nicht vorliegen, hat der Verkäufer ein Problem.



Was bedeutet es 2 übereinstimmende Willenserklärungen? Was ist denn damit, wenn eine Fehlermeldung auftritt bei Kauf. Ist ein Kauf zustande gekommen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Was bedeutet es 2 übereinstimmende Willenserklärungen? Was ist denn damit, wenn eine Fehlermeldung auftritt bei Kauf. Ist ein Kauf zustande gekommen oder nicht?

Zwei Übereinstimmende Willenserklärungen bedeutet, A wollte dem B was verkaufen und der B wollte dem A etwas abkaufen. Das kann in vielfältiger Ausprägung geschehen. Ich befürchte jedoch, man wird jetzt nicht mehr rekonstruieren können, ob ein zweiter Kaufvertrag vorliegt oder nicht.
Ist aber, wie gesagt, irrelevant, da keine Lieferung erfolgte.

Ich würde aber nochmal genau in mich gehen und auch die Unterlagen vom ersten Kaufvertrag genau(!) checken. Es steht und fällt damit, ob der Verkäufer die Übergabe der Ware nachweisen kann. Sollte er das, wie auch immer, können, hat man schon ein größeres Problem. Dann wäre man mindestens in der Beweislast, dass eben damals kein zweiter Kaufvertrag entstanden ist und man eben die Ware genau nicht erhalten hat.

P.S.: Inkasso sind Zahnlose Tiger. Wenn die Forderung am Ende berechtigt ist, dann bekommt das Inkasso halt das Geld. Wenn nicht, dann sollte man sich von den aufgebauten Drohkullissen schlichtweg nicht beeindrucken lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Es steht und fällt damit, ob der Verkäufer die Übergabe der Ware nachweisen kann. Sollte er das, wie auch immer, können, hat man schon ein größeres Problem.


Und hier sollte man keine Panik haben, die Daten liegen selbst dem Transportunternehmen schon lange nicht mehr vor.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und hier sollte man keine Panik haben, die Daten liegen selbst dem Transportunternehmen schon lange nicht mehr vor.

Die Daten könnten (Achtung, Konjunktiv) aber durchaus dem Verkäufer vorliegen.
In die Richtung ging meine Anmerkung aber auch gar nicht.
Zumindest beim 1. Verkauf erfolgte ja keine Integration eines Versanddienstleisters, sondern eine Abholung. Meine "Befürchtung" wäre jetzt, dass man damals unbeabsichtigt gleich die Abholung beider Geräte signiert hat.
Daher mein Rat, nochmal die Dokumente von damals genauestens zu überprüfen.

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#9
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von spatenklopper):
Und hier sollte man keine Panik haben, die Daten liegen selbst dem Transportunternehmen schon lange nicht mehr vor.

Die Daten könnten (Achtung, Konjunktiv) aber durchaus dem Verkäufer vorliegen.
In die Richtung ging meine Anmerkung aber auch gar nicht.
Zumindest beim 1. Verkauf erfolgte ja keine Integration eines Versanddienstleisters, sondern eine Abholung. Meine "Befürchtung" wäre jetzt, dass man damals unbeabsichtigt gleich die Abholung beider Geräte signiert hat.
Daher mein Rat, nochmal die Dokumente von damals genauestens zu überprüfen.


Beim 1 und eigentlich auch einzigen Kauf wurde ein Versanddienstleister beauftragt. Ich glaube es war Hermes. Ich war dann bloß nicht zu Hause und wurde darüber benachrichtigt, daß ich es abholen kann. Das meinte ich mit der Abholung. Also ich bin dann zur Abholstation gefahren und habe 1 Laptop mit Unterschrift und Vorlage meines Persos abgeholt. Sonst wurde ich von keinem Versandunternehmen über einen Versand oder Abholung von einem 2 Laptop informiert.

Wie geht das mit dem zitieren? Also wie ihr beim mir antwortet auf die jeweiligen Textabschnitte und die noch mal kenntlich macht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Anja_1234):
Was bedeutet es 2 übereinstimmende Willenserklärungen? Was ist denn damit, wenn eine Fehlermeldung auftritt bei Kauf. Ist ein Kauf zustande gekommen oder nicht?

Zwei Übereinstimmende Willenserklärungen bedeutet, A wollte dem B was verkaufen und der B wollte dem A etwas abkaufen. Das kann in vielfältiger Ausprägung geschehen. Ich befürchte jedoch, man wird jetzt nicht mehr rekonstruieren können, ob ein zweiter Kaufvertrag vorliegt oder nicht.
Ist aber, wie gesagt, irrelevant, da keine Lieferung erfolgte.

Ich würde aber nochmal genau in mich gehen und auch die Unterlagen vom ersten Kaufvertrag genau(!) checken. Es steht und fällt damit, ob der Verkäufer die Übergabe der Ware nachweisen kann. Sollte er das, wie auch immer, können, hat man schon ein größeres Problem. Dann wäre man mindestens in der Beweislast, dass eben damals kein zweiter Kaufvertrag entstanden ist und man eben die Ware genau nicht erhalten hat.

P.S.: Inkasso sind Zahnlose Tiger. Wenn die Forderung am Ende berechtigt ist, dann bekommt das Inkasso halt das Geld. Wenn nicht, dann sollte man sich von den aufgebauten Drohkullissen schlichtweg nicht beeindrucken lassen.


Ich habe lediglich einen Lieferschein von 1 Laptop. Rechnung war vielleicht in einer von den Mails mit bei. Die habe ich aber nicht mehr. Hatte nur im Paket einen Lieferschein gehabt wo drauf steht das es bezahlt wurde. Mehr habe ich nicht. Was an Mails von denen vor über einem Jahr gekommen ist kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen.

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Wie geht das mit dem zitieren? Also wie ihr beim mir antwortet auf die jeweiligen Textabschnitte und die noch mal kenntlich macht.
Ich markiere den Text und Klicke dann auf "Zittieren" das klappt aber nur in bestimmten Browsern. Sonst eben das Vollzitat nutzen und jeweils dessen Inhalt anpassen.

Zitat (von Anja_1234):
Das meinte ich mit der Abholung.
Ah. Ich hatte das als Collect&Pickup verstanden.

Zitat (von Anja_1234):
Was an Mails von denen vor über einem Jahr gekommen ist kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen.
Das ist natürlich schlecht, sollte der Verkäufer einen Beweis aus dem Hut zaubern, dass man zwei Gegenstände erhalten hat. Ist aber egal, er ist jedenfalls in der Beweislast, dass man 1. zwei Kaufverträge abgeschlossen hat und 2. zwei Waren erhalten hat. Mal abwarten, was da so kommt.

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#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Ein (unschönes) Szenario könnte ich mir noch vorstellen:

Wieviele Pakete waren denn auf dem Zettel, mit dem man zu Hermes ist notiert?
Rein vom logistischen Ablauf her könnte es nämlich so sein, dass der Hermesbote mit zwei Paketen an der Tür war, festgestellt hat der Kunde ist nicht da und einen Zettel mit "zwei Pakete zur Abholung bereit" eingeworfen hat.

Als man dann im Hermes-Shop war, haben weder der Kunde noch der Mitarbeiter auf den Zettel geguckt sondern nur die Aussage "da ist ein Paket für mich" genommen und dem Kunden ein Paket übergeben und dann versehentlich die Abholung beider Pakete bestätigt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ein (unschönes) Szenario könnte ich mir noch vorstellen:

Wieviele Pakete waren denn auf dem Zettel, mit dem man zu Hermes ist notiert?
Rein vom logistischen Ablauf her könnte es nämlich so sein, dass der Hermesbote mit zwei Paketen an der Tür war, festgestellt hat der Kunde ist nicht da und einen Zettel mit "zwei Pakete zur Abholung bereit" eingeworfen hat.

Als man dann im Hermes-Shop war, haben weder der Kunde noch der Mitarbeiter auf den Zettel geguckt sondern nur die Aussage "da ist ein Paket für mich" genommen und dem Kunden ein Paket übergeben und dann versehentlich die Abholung beider Pakete bestätigt.


Da stand nur ein Laptop drauf. Habe div.nur für einen unterschrieben. War übrigens Gls. Die von expert haben sich jetzt wieder gemeldet und mir eidesstattliche Erklärung geschickt die ich ausfüllen soll. Das ist keine 2 Bestellungen getätigt habe und nur einen laptop erhalten habe.

Die haben mir geschrieben, dass ich wohl am 2.6. 2 Bestellungen gemacht habe. Beim 1 x wurde der Kauf abgebrochen, da eine Fehlermeldung auftrat. Deswegen noch einmal auf kaufen geklickt. Den Laptop habe ich dann am 4.6. erhalten. Ein 2 Auftrag von mir lag denen bis dato gar nicht vor. Warum auch immer ist die 2 fehlerhafte Bestellung am 27.6. bei Ihnen im s, system erschienen und die haben es verschickt, obwohl nicht bezahlt und ich per PayPal angegeben habe. Ist also irgendwann erst Ende Juni Anfang Juli wo auch immer angekommen.
Soll ich das ausfüllen und denen schicken oder was meint ihr? Ich denke dann hat sich die Sache hoffentlich erledigt.

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Soll ich das ausfüllen und denen schicken oder was meint ihr?


Ja.

1. Für Dich ist damit die Sache erledigt.
2. Kann sich Expert damit mir GLS rumstreiten (braucht dich nicht zu interessieren).
3. Ist eine von expert verfasste eidesstattliche Erklärung nicht mehr wert als ein Stück Klopapier, denn eine "richtige eidesstattliche Versicherung, kann nur von Behörden (mit entsprechenden Befugnissen), von Gerichten oder von einer der oben genannten Institutionen beauftragten Person abgenommen werden.

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#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
nicht mehr wert als ein Stück Klopapier

aber nicht nur irgendein Stück Klopapier, sondern ein Stück Klopapier, wo der TE entsprechend versichert, keine Zwei Bestellungen getätigt zu haben ;)
Ist aber auch "egal". Es entspricht ja der Wahrheit und wenn expert meint, damit ihre internen Probleme lösen zu können... wäre blöd, wenn man sich aus Prinzip dagegen verwehrt und der Prozess dann wieder ins Stocken gerät ;)
Wobei das auch egal ist: expert will ja was von einem, nicht umgekehrt. Insofern kann auch erstmal nichts passieren, wenn man nicht unterschreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Insofern kann auch erstmal nichts passieren, wenn man nicht unterschreibt.


Außer das expert weiterhin nervt.
Unterschreibt man den Wisch hat man ganz einfach seine Ruhe und expert die Probleme. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ein (unschönes) Szenario könnte ich mir noch vorstellen:

Wieviele Pakete waren denn auf dem Zettel, mit dem man zu Hermes ist notiert?


Es kann nur eins gewesen sein, steht im ersten Beitrag.

Zitat (von Anja_1234):
Entsprechend unsereres Systems haben Sie das Notebook also zweimal erhalten: einmal Anfang und einmal Ende Juni.


GLS kann auch nicht zaubern und aus zwei Paketen zwischen denen ein Zeitraum von 3-4 Wochen liegt eines basteln. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

In den Expert-AGB gibt es einen recht einfachen Hebel aus dem Vertrag rauszukommen:

Zitat:

2.5 Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 5 Tagen anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Es ist nicht erforderlich, dass wir die Annahme des Angebots ausdrücklich erklären.


Wenn das Angebot am 2.6. abgegeben wurde und erst am 27.6. dort eingegangen ist, dann ist das Angebot gemäß AGB am 8.6. abgelehnt worden.
Streitig ist dann nur noch, wo denn die unverlangt zugesandte Ware abgeblieben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
In den Expert-AGB gibt es einen recht einfachen Hebel aus dem Vertrag rauszukommen:
Zitat:

2.5 Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 5 Tagen anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Es ist nicht erforderlich, dass wir die Annahme des Angebots ausdrücklich erklären.
Wenn das Angebot am 2.6. abgegeben wurde und erst am 27.6. dort eingegangen ist, dann ist das Angebot gemäß AGB am 8.6. abgelehnt worden.
Nö. Es muss nur innerhalb von 5 Tagen eine Mail an den Käufer versendet worden sein, die den Kauf bestätigt. Und da die TE die Mails aus diesem Zeitraum nicht nachvollziehen kann ....

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anja_1234
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
In den Expert-AGB gibt es einen recht einfachen Hebel aus dem Vertrag rauszukommen:
Zitat:

2.5 Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 5 Tagen anzunehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Es ist nicht erforderlich, dass wir die Annahme des Angebots ausdrücklich erklären.


Wenn das Angebot am 2.6. abgegeben wurde und erst am 27.6. dort eingegangen ist, dann ist das Angebot gemäß AGB am 8.6. abgelehnt worden.
Streitig ist dann nur noch, wo denn die unverlangt zugesandte Ware abgeblieben ist.


Das ist ja gut zu wissen. Danke für die Info. Ich habe gerade eine Email von denen bekommen, dass sie meine Rücksendung erhalten, es nun prüfen und ggf eine Gutschrift erhalten.

Ich habe keine Ahnung was die von mir wollen. Ich habe den Laptop nicht zurück geschickt. Chaosladen

Wenn da eine Email kam, dann erst nach 5 Tagen. Der Auftrag ist bei Ihnen ja erst am 27.6 eingegangen. Denke ich zumindest

-- Editiert von Anja_1234 am 22.02.2021 18:52

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anja_1234):
Ich habe gerade eine Email von denen bekommen, dass sie meine Rücksendung erhalten, es nun prüfen und ggf eine Gutschrift erhalten.

Ich habe keine Ahnung was die von mir wollen.

Ganz einfach: irgend jemand hat gemerkt das die Mist gebaut haben und den Ausbuchungsvorgang eingeleitet.
Ob da nun auf das falsche Knöpfchen gedrückt wurde oder das Programm es einfach nicht besser kann, ist die Frage. Wobei Dir das egal sein kann, Hauptsache es wird ausgebucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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