Fehlgeschlagene Nachbesserungen Pkw - Überprüfung zwecks Rückgabe bei einer anderen GmbH

30. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehlgeschlagene Nachbesserungen Pkw - Überprüfung zwecks Rückgabe bei einer anderen GmbH

Hallo,

jetzt muss ich mich doch wegen dieser Angelegenheit mal hier umhören.

Wo fange ich an? Ich wills kurz und knackig halten, aber keine wesentlichen Details vergessen.

Ein Neuwagen wurde gekauft. Mehrere Mängel sind aufgetreten, die beim Hersteller und beim Verkäufer gerügt wurden. Es wurden zwei Nachbesserungen durchgeführt - jeweils ohne Erfolg.

Die Mängel treten weiterhin, also auch nach der zweiten Nachbesserung auf. Es handelt sich um dieselben Mängel, wie bereits vor der ersten Nachbesserung.

Es wurde schriftlich vom Kaufvertrag zurückgetreten und im Zuge dessen eine Frist zwecks Abholung des Neuwagens gesetzt. Innerhalb dieser Frist sollte also der Neuwagen abgeholt werden und Zug um Zug der Kaufpreis erstattet werden. In diesem Schreiben hat der Käufer bereits Bezug auf den § 440 S. 2 BGB genommen und mehrere Urteile zitiert, die für den Käufer und gegen den Verkäufer sprechen. Mängel sind auch entsprechend aufgezeichnet, also dokumentiert.

Alles innerhalb der ersten sechs Monate nach Fahrzeugübernahme geschehen.

Der Verkäufer ist eine eigenständige GmbH mit einem eigenen Handelsregistereintrag.

Jetzt hat der Käufer ein Schreiben von einer Filiale einer anderen GmbH erhalten, einer Mehrmarken-Autohandelsgruppe, die der Verkäufer selbst auch mal angehört hat. In diesem Schreiben heißt es, dass der Käufer sich bitte mit der Filiale zwecks Überprüfungstermin in Verbindung setzen soll, damit über die Rückgabe entschieden werden kann.

Dem Käufer erschließt sich dennoch nicht, was jetzt diese Filiale einer anderen GmbH, wenn auch dieser der Verkäufer mal angehört hat, mit dem Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer zu tun hat.

Der Käufer hat sich zwei unabhängig voneinander telefonsiche Rechtsberatungen geben lassen - eine über die Rechtsschutzversicherung des Partners und eine über die eigene Rechtsschutzversicherung. Die fanden das jeweils auch sehr komisch, meinten aber auch, dass das erst einmal nichts Negatives sein muss.

Der Käufer soll bei der Überprüfung live dabei sein und nichts reparieren lassen und dieser soll weiterhin auf die Rückgabe bestehen.

Jetzt möchte der Käufer ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, das dann von dieser Filiale unterschrieben wird.

So wohl bei der Sache ist dem Käufer aber nicht und es steht eben diese Frage im Raum, warum das Fahrzeug in einer Filiale einer anderen GmbH, also bei einem anderen Verkäufer, überprüft werden muss, ob man einer "Wandelung" stattgibt. Eine Rückgabe usw. usf. ist doch nur eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer und da hat ein Dritter doch nichts zu suchen, oder!?

Könnt ihr dazu bitte eure Meinungen schreiben? Was meint ihr, versucht der Verkäufer so vielleicht doch noch heimlich eine dritte Nachbesserung durchzuführen? Ist eine solche Überprüfung überhaupt rechtlich und notwendig, zumal Mängel mit Bildern und Filmaufnahmen dokumentiert sind?

Diese Überprüfung wird auch nicht innerhalb der gegebenen Frist zwecks Abholung stattfinden. Ist ja auch total blöd. Die Frist wird also seitens des Verkäufers nicht eingehalten. Weder zwecks Abholung noch zwecks Rückerstattung Kaufpreis.

Was ist sonst noch zu beachten? Bei der Überprüfung ganz besonders? Ist der Käufer überhaupt dazu verpflichtet, eine solche Überprüfung zu genehmigen?

Ich danke euch.

Gruß

Maik

-- Editier von maiklewa am 30.06.2016 18:51

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

nach der zweiten Reparatur hast nur Du erneut die Mängel festgestellt, oder konnte sich der Verkäufer auch davon überzeugen?

Falls noch nicht, reicht allein Deine Behauptung sicher nicht aus.

Berry

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#2
 Von 
maiklewa
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

"nur" der Käufer. Aber Mängel sind entsprechend dokumentiert - mit Datum und Uhrzeit protokolliert.

Dann wird es wohl daran liegen? Könnte sein! Hmmm ...

Maik

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Nun, eventuell möchte der Händler eine unabhängige Meinung bezüglich der Rücknahmegründe haben?
Gerichtlich vereidigte Sachverständige sind recht teuer, das bietet sich ein anderer Händler mit Werkstatt als Sachkundiger an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von maiklewa):
"nur" der Käufer. Aber Mängel sind entsprechend dokumentiert - mit Datum und Uhrzeit protokolliert.

Das reicht in der Form leider nicht aus.

Stimme dem Termin zu, lass den anderen Händler das Fahrzeug in deinem Beisein evtl. wäre hier noch zu überlegen, eine zweite Person mitzunehmen überprüfen aber nicht reparieren.
Anschließend wird die Wandlung durchgeführt.

ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

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