Fernabsatz bei Telefon-Kauf in Boutique?

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
tantelilly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatz bei Telefon-Kauf in Boutique?

Hallo,

habe ich eigentlich auch ein 2 wöchiges Widerrufsrecht wenn ich aus einer Boutique in einer andere stadt was bestelle, weil es das Kleidungsstück nirgendwo in meiner stadt gibt?

beim anruf wurde mir mitgeteilt, das auch leider die boutique das kleidungsstück nicht da hat, aber gerne bestellen kann und mir zu schicken

doch wenn es mir nicht gefallen sollte, gibts kein geld sondern nur einen gutschein, das sei so bei denen im store

ist das denn okay? der mantel kostet 1000,- und möchte am ende nicht auf einem 1000,- gutschein sitzen weil mich sonst von dem label nix interessiert

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Entscheidend ist, ob es sich ein für den Fernabsatz organisiertes Bestellsystem handelt - d.h. ob die Boutique regelmäßig Bestellungen per Telefon annimmt oder lediglich ausnahmsweise.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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#2
 Von 
tantelilly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich hierbei um den D&G store, und man kann sich auch sachen zu schicken lassen wenn man nicht in münchen wohnt....aber ob das jetzt so richtig gängige praxis ist, mit bestellsystem weiss ich nicht...man ruft an, sagt was man will, schickt ein bestellfax/brief und zahlt mit kreditkarte

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
tantelilly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

bin jetzt etwas verwirrt :)

wie kommst du auf yoox?
ich mein nicht den yoox oder d&g online store...

meine den d&g store in der maximilanstrasse in münchen

stell dir einfach vor, du rufst bei adidas original stroe in münchen an und hättest gerne eine jacke, die in den anderen stores ausverkauft ist. du kanst sie bestellen, per kreditkarte zahlen und sie wird dir zu geschickt.
sie gefällt dir nicht, passt nicht etc.

hättest du hier die möglichkeit sie zurück zu schicken und das geld zurück zu bekommen?

ist die gleiche frage...

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ist die gleiche frage... <hr size=1 noshade>


Ist doch eine ganze andere Frage - gelle?

Warum? Weil dieser "addidas Original Store" doch augenscheinlich für Online-Bestellungen eingerichtet ist.

Klickst du ihn an, bist du hier:

http://www.adidas.com/de/homepage.asp

Schaust du oben auf die Seite, steht da "E-Shop". Klickst du auf "E-Shop", kannst du online kaufen.

Ganz anders bei D&G, München, Maximilianstraße 11-15. Da gibt es noch nicht einmal eine Web-Präsenz dieses Shops. Obwohl er D&G anscheinend selbst gehört. Es ist D&G. Die einzige Präsenz des Unternehmens selbst in Deutschland. Alles andere sind Shops, die D&G führen oder ausschließlich führen.

http://www.pointoo.de/poi/Muenchen/Dolce-Gabbana-1116102.html

Was hilft uns das? Nichts!

Man hat dir versucht zu erklären, auf was es ankommt. Wenn die Frage lautet:

quote:<hr size=1 noshade>habe ich eigentlich auch ein 2 wöchiges Widerrufsrecht wenn ich aus einer Boutique in einer andere stadt was bestelle, weil es das Kleidungsstück nirgendwo in meiner stadt gibt? <hr size=1 noshade>


... wird die Antwort nur lauten können: Es kommt darauf an. Insbesondere darauf, ob

a) ob ausschließlich Fernkommunikationsmittel für die Anbahnung oder Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer benutzt wurden

b) ob der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt

Hier steht es:

§ 312b (Abs. 1, 2 BGB )
Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Frage a) wird einfach zu beantworten sein: Ja, es wurde ausschließlich ein Telefon benutzt.

Bei Frage b) sieht es ganz anders aus. Du weißt es nicht und wir wissen es nicht, es sei denn, wir haben hier Hellseher unter uns oder einen Mitarbeiter dieses Geschäfts.

Also kommt es darauf an, Laden A kann vollkommen anders organisiert sein als Laden B. Boutique C hat ab und zu mal einen Kunden am Telefon, der etwas telefonisch bestellen möchte und irgendwie versucht man ihm zu helfen --> eher kein Fernabsatzvertrag.

Shop D hat auch keine Präsenz im Netz, aber man hat des Öfteren solche Anrufe, täglich sogar, man hat sogar einen Mitarbeiter abgestellt, der diese Aufträge bearbeitet.Jeder der dort anruft, kann problemlos per Kreditkarte etwas bestellen, ruck,zuck wird der Auftrag erledigt --> eher ein Fernabsatzvertrag.

Und jetzt kann man stundenlang alles aufzählen, was sich zur Einschätzung eignet. Insbesondere die Vorschriften der Fernabsatzrichtlinie.

Indizien könnten sein: Personal, zu dessen typischen Aufgaben es gehört, Bestellungen im Fernabsatz entgegenzunehmen und zu bearbeiten oder das bestimmte organisatorische Abläufe bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Fernabsatzbestellungen entwickelt wurden etc.

Es kommt nicht darauf an, wie der Verbraucher aus seiner subjektiven Sicht die Sache sieht, sondern auf objektive Kriterien.

Die Richtlinie verlangt die positive Feststellung des Vorliegens eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems.

Danach muss der Verbraucher beweisen, dass der Unternehmer über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem verfügt.

Nach § 312b Abs. 1 BGB muss er hingegen nur beweisen, dass der Vertrag nur unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Der Unternehmer hätte jetzt zu beweisen, dass er kein für den Betrieb im Fernabsatz organisiertes System benutzt hat.

Was den D&G Shop betrifft, gibt es keine absolute Klarheit. Aber es scheint so zu sein, dass es Indizien dafür gibt, dass es durchaus üblich sein könnte, dort gegen Abbuchung von einer Kreditkarte telefonisch bestellen zu können.

http://community.gq-magazin.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=10745

Ein Indiz - mehr nicht. Im Zweifel wirst du deinen Widerruf einklagen müssen.














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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tantelilly
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also wäre die frage am telefon: machen sie solche bestellungen regelmäßig? dann wär für mich die sache klar...

danke für die sehr ausführlichen informationen

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