Hallo,
im Rahmen meiner Abschlussarbeit entwickle ich gerade für ein Unternehmen einen Mobile-Marketing-Service.
= das heißt, nach Registrierung hat der Kunde die möglichkeit produkte per sms oder online zu bestellen bzw zu reservieren.
nun die frage, kommt durch die rückantwort über eine Auftragsbestätigung schon ein KV im Sinne des Absatzes zustande, obwohl der Käufer die Ware im Laden abholt und bezahlt
oder müsste die antwort sms heißen, ihre Ware wurde für Sie unverbindlich reserviert und steht zur Abholung bereit.
dankeeee.. an euch profiiis
Fernabsatz oder nicht
30. Mai 2008
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Frage vom 30. Mai 2008 | 18:20
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 5x hilfreich)
Fernabsatz oder nicht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 31. Mai 2008 | 12:09
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
>> kommt durch die rückantwort über eine Auftragsbestätigung schon ein KV im Sinne des Absatzes zustande <<
Je nach Formulierung ja oder nein.
>> obwohl der Käufer die Ware im Laden abholt und bezahlt <<
Wenn der Kaufvertrag (das Verpflichtungsgeschäft) bereits online zustande kam, ist unerheblich, wo und wie bezahlt und übergeben wird. Schließlich könnte der K dann im Laden nicht mehr sagen 'nehme ich nicht'.
>> oder müsste die antwort sms heißen, ihre Ware wurde für Sie unverbindlich reserviert und steht zur Abholung bereit <<
Dann würde wohl (noch) kein Kaufvertrag zustande gekommen sein, der Einschlägigkeit von Fernabsatz begründet.
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