Fernseher - Nacherfüllung

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
raser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher - Nacherfüllung

hi ich habe mir von lg einen fernseher gekauf
dieser hatt einen offensichtlichen mängel.
gekauft im laden am 2.1
geliefert weil nicht vorrätig am 7.1
mängel gemeldet am 12.1

1. der verkäufer auf drängeln und bitten, meine angabe zu überprüfen weigert sich und sagt ich soll zum hersteller
der hersteller weigert sich aufgrund "dieser fehler ist uns nicht bekannt...."

naja sagen wirs so ich hatte von 10uhr morgens-18uhr abends keinen spassigen tag
ergebniss LG will teschniker schicken

diese haben mich morgen(mittwoch 28.1) vor 14 tagen angerufen und meinten sie bestellen noch 1 ersatzteil und wenn das da ist machen sie 1 termin mit mir
,bis heute nix,am donnerstag 22.1 habe ich lg darauf hin gewießen sie wollten mich freitag zurückrufen und mir bescheid geben was ist
heute 27.1 habe ich nochmal angerufen weil ich nix gehört habe von denen
sie meinten wieder sie mahnen die teschniker firma an ..... naja
wie lange muss ich den noch zeit geben bevor ich sage ok nu isses mir egal ich verlange mein geld zurück
ohne das die wiederum auf die 2 mal ausbesserrung bestehen

es muss doch 1 frist geben für soetwas geben

für eine schnelle hilfe währe ich echt dankbar weil eigentlich will ich das gerät nur noch loswerden und mir nie wieder von dieser firma etwas kaufen.

Grüsse Sebastian

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn du irgendetwas erreichen willst, wie Rücktritt vom Vertrag, musst Du Dich ausschließlich an den Verkäufer halten.

Es ist immer das gleiche Problem: Garantie (Hersteller) - gesetzliche Gewährleistung (Händler).

Für Dich kann nur die gesetzliche Gewährleistung hier interessant sein. Der Hersteller wird sich darauf beschränken zu reparieren oder auszutauschen.

Schau mal hier:
http://www.123recht.net/Umtausch-oder-Gelderstattung__f141387.html

Mache dem Händler unmissverständlich klar, dass er seinen Pflichten aus Gewährleistung nachzukommen hat. Ohne wenn und aber. Wenn der sich querstellt, per Einschreiben - Rückschein, angemessene Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt, zur Ersatzlieferung auffordern. Passiert nichts, ist der Händler in Verzug und Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurück verlangen.

Bitte lesen:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/gewaehrleistung/

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

wie gesagt ich warte nun schon 14 tage auf die versprochene reperatur hab aber noch nicht mal 1 termin dieser noch dazu war das gerät ja keine woche alt als ich den mängel meldete

nun ist mit lg ein vorort service vereinbart der eben nicht kommt kann ich nun zum händler sagen (der das auch weis mit dem beantragtem vorort service, weil wir den von dort aus danne gemacht habe)
pass auf paar tage noch dann will ich das ganze rückgängig machen oder muss ich das gerät hinschaffen ihm nochma zeit lassen und dann erst.....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Wenn der Transport kein Problem ist, ansonsten ist es Sache des Händlers, wie er das Problem bewerkstelligt.
***
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
***
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
***
Insbesondere bekommt man hier ja schon einen Vorgeschmack, wie "zuverlässig" der LG "Vor Ort Kundendienst" ist. Da kann man ja nur beten, dass das Gerät nie kaputt geht.

Halte Dich an den Händler und gehe wie beschrieben vor. Wichtig ist die Frist, entweder per Einschreiben oder persönlich mit Zeugen dort vorsprechen, es muss beweisbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
raser
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

beweisbar ist alles auch jedes telefonat so wie das heute als ich sagte wenn sich nix tut will ich das gerät zurückgeben es war immer jemand bei blöd bin i ja nid *zwinker* is halt nur 1 wenn i da wieder mit dem gerät hinfahr und es dort lass hab ich erst mal keinen ferseher .... was sehr bescheiden is
und wenn ich denen dann noch ma ne frist lassen mus ....
naja ich warte morgen noch ab ob sich lg meldet ansonsten wed ich ma paar paragrafen ausdrucken und mit zum händler nehmen

ein gutes hatt die sache
1. kauf i nie wieder bei winner-computer.de
2. nie wieder nen lg gerät egal welcher art

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