Hallo, hab da mal eine Frage
Habe einen TV verkauft, an diesem TV funktioniert alles bestens, jedoch funktioniert das Wlan und Netzeinstellung nicht, sobald man dort was einstellen möchte ist die Fernbedienung außer Funktion und man muss ihn Neustarten. Man kann aber sonst alles einwandfrei nutzen und auch einstellen ohne Probleme. Mir wurde durch ein Fachmarkt gesagt man müsse wohl ein Update machen. Hab dann mit dem jetzigen Käufer telefoniert und ihm genauestens das Problem geschildert. Dann hab ich ihm den Fernseher nachhause gebraucht (20km hin und zurück) und er hat ihn ausgiebig getestet, hab ihn dann auch genauestens die Probleme gezeigt. Dann hat er zugestimmt, gezahlt und ich bin nachhause. Dann schrieb er eine Stunde später er hätte es sich anders überlegt und ich soll den Fernseher wieder zurücknehmen da er auf sein 24 Stunden Rückgaberecht besteht. Ich sagte ihm dann nein das ich das nicht tue und das es das auch nicht gibt. Dann drohte er mir direkt mit Anzeige und Polizei das er Morgen hin geht und ich hätte ihn verarscht, ich hätte es nicht so in die Anzeige geschrieben. (Hab nur geschrieben das Wlan und Smart tv nicht geht), das genauste Problem warum es nicht geht hab ich Ihm ja am Telefon und vor Ort erläutert
Er hat auch direkt 5 Minuten nachdem ich weg war meinen tv zum Verkauf reingestellt für 100€ mehr
Was meint ihr ? Muss ich den zurück nehmen ? Mir ist nicht bewusst das es das unter privat Verkauf gibt, da ja auch alles gestimmt hat wie ich es gesagt und vor Ort gezeigt habe? Er hat im Grunde nur meine Handynummer.. kann er damit meine Adresse herausfinden ?
Bin mir da bisschen unsicher...
Danke im Voraus ! Liebe Grüße!
-- Editiert von Moderator am 01.02.2019 13:36
-- Thema wurde verschoben am 01.02.2019 13:36
Fernseher Privat Verkauf, Rückgabe recht ?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Was ist mit dem Auto? Will er das nicht zurückgeben?
Zitatda er auf sein 24 Stunden Rückgaberecht besteht. :
Da es so was in Deutschland nicht gibt, ist die Frage in welchem Land der gute Mann wohnt?
Die gesetzliche Sachmängelhaftung hat man rechtskonform ausgeschlossen?
ZitatEr hat im Grunde nur meine Handynummer.. kann er damit meine Adresse herausfinden ? :
Ja, kann er.
-- Editiert von Harry van Sell am 31.01.2019 22:48
Hab nichts dazu geschrieben in die Anzeige aber auch nicht das ich Gewährleistung oder Rücknahme anbiete..
Ich hab auch den Nachrichten Verlauf, da schrieb er ‚‘‘das er aufgrund der technischen Mängel nur Betrag X bieten würde‘‘ was ich dann zugestimmt habe
-- Editiert von fb508083-70 am 31.01.2019 23:14
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Die Sachmangelhaftung muss explizit ausgeschlossen werden. Nur "nicht schreiben, daß man Gewährleistung oder Rückgabe anbietet" reicht nicht.
Im Grunde haben Sie es zuerst mal richtig gemacht - geschrieben, "dass WLAN und Smart TV nicht funktionieren". Das war richtig. Da Sie aber, wie gesagt, die Sachmangelhaftung und Rückgabe nicht korrekt ausgeschlossen haben, müssen Sie im Prinzip die gesetzliche Gewährleistung bieten. Also können Sie noch froh sein, dass der Käufer von ihnen keinen funktionierenden Smart TV haben möchte...
Nehmen Sie das Ding zurück und setzen Sie es selber noch mal rein und achten Sie darauf, dass Sie die Sachmängelhaftung ordnungsgemäß ausschließen und auch sonst alle Angaben korrekt in ihrer Anzeige gemacht haben. Sonst haben Sie gegebenenfalls beim nächsten Verkauf wieder das gleiche Problem oder riskieren schlimmstenfalls sogar eine Abmahnung, wenn Sie öfter solche Sachen verkaufen.
Das wäre natürlich unsinnig, denn die Verkäuferin bräuchte keinen funktionierenden TV zu liefern. Der Defekt ist eine vereinbarte Eigenschaft. Der Käufer hat keinerlei Rechte diesbezüglich eine Nachbesserung vom Verkäufer durchsetzen zu können.ZitatAlso können Sie noch froh sein, dass der Käufer von ihnen keinen funktionierenden Smart TV haben möchte... :
Quatsch! Der Verkäufer hat das bekommen was ihm angeboten wurde. EinenZitatNehmen Sie das Ding zurück und setzen Sie es selber noch mal rein und achten Sie darauf, dass Sie die Sachmängelhaftung ordnungsgemäß ausschließen und auch sonst alle Angaben korrekt in ihrer Anzeige gemacht haben. :
!anderen! Sachmangel müsste der Käufer erst einmal beweisen.
Fazit: So wie es aktuell ist, ist alles gut. Den Käufer sollte man ab jetzt einfach nur ignorieren.
Okay, werde es vorerst ignorieren.. er sagte ja nur er hätte es sich anders überlegt. Es ist sonst kein weiterer Mangel am Gerät was nicht gesagt wurde.. aber ich meine selbst wenn man bei Saturn einen neuen Fernseher kauft, diesen auspackt und damit tv guckt, kann man doch nicht einfach sagen das man sich es anders überlegt hat und den zurück bringen ?! Wäre ja krass wenn es beim privat Kauf so wäre..
Danke vorerst für die Hilfe
Der Händler wie der Private kann frei entscheiden, ob wann und wie er Ware im Rahmen der Kulanz zurücknimmt.
Doch, das kann man wenn man diesen online bei Saturn bestellt hat. Das hat aber nichts mit deinem Fall hier zu tun. Hier gibt es kein Rückgaberecht für den Käufer. Freiwillig darfst du dich natürlich entscheiden den Fernseher zurück zu nehmen....... aber warum solltest du das tun?Zitataber ich meine selbst wenn man bei Saturn einen neuen Fernseher kauft, diesen auspackt und damit tv guckt, kann man doch nicht einfach sagen das man sich es anders überlegt hat und den zurück bringen ?! :
-- Editiert von -Laie- am 01.02.2019 15:48
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