Fernseher Privat Verkauf, Rückgabe recht ?

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb508083-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher Privat Verkauf, Rückgabe recht ?

Hallo, hab da mal eine Frage :)

Habe einen TV verkauft, an diesem TV funktioniert alles bestens, jedoch funktioniert das Wlan und Netzeinstellung nicht, sobald man dort was einstellen möchte ist die Fernbedienung außer Funktion und man muss ihn Neustarten. Man kann aber sonst alles einwandfrei nutzen und auch einstellen ohne Probleme. Mir wurde durch ein Fachmarkt gesagt man müsse wohl ein Update machen. Hab dann mit dem jetzigen Käufer telefoniert und ihm genauestens das Problem geschildert. Dann hab ich ihm den Fernseher nachhause gebraucht (20km hin und zurück) und er hat ihn ausgiebig getestet, hab ihn dann auch genauestens die Probleme gezeigt. Dann hat er zugestimmt, gezahlt und ich bin nachhause. Dann schrieb er eine Stunde später er hätte es sich anders überlegt und ich soll den Fernseher wieder zurücknehmen da er auf sein 24 Stunden Rückgaberecht besteht. Ich sagte ihm dann nein das ich das nicht tue und das es das auch nicht gibt. Dann drohte er mir direkt mit Anzeige und Polizei das er Morgen hin geht und ich hätte ihn verarscht, ich hätte es nicht so in die Anzeige geschrieben. (Hab nur geschrieben das Wlan und Smart tv nicht geht), das genauste Problem warum es nicht geht hab ich Ihm ja am Telefon und vor Ort erläutert

Er hat auch direkt 5 Minuten nachdem ich weg war meinen tv zum Verkauf reingestellt für 100€ mehr

Was meint ihr ? Muss ich den zurück nehmen ? Mir ist nicht bewusst das es das unter privat Verkauf gibt, da ja auch alles gestimmt hat wie ich es gesagt und vor Ort gezeigt habe? Er hat im Grunde nur meine Handynummer.. kann er damit meine Adresse herausfinden ?

Bin mir da bisschen unsicher...
Danke im Voraus ! Liebe Grüße!

-- Editiert von Moderator am 01.02.2019 13:36

-- Thema wurde verschoben am 01.02.2019 13:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Was ist mit dem Auto? Will er das nicht zurückgeben?



Zitat (von fb508083-70):
da er auf sein 24 Stunden Rückgaberecht besteht.

Da es so was in Deutschland nicht gibt, ist die Frage in welchem Land der gute Mann wohnt?


Die gesetzliche Sachmängelhaftung hat man rechtskonform ausgeschlossen?



Zitat (von fb508083-70):
Er hat im Grunde nur meine Handynummer.. kann er damit meine Adresse herausfinden ?

Ja, kann er.




-- Editiert von Harry van Sell am 31.01.2019 22:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb508083-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab nichts dazu geschrieben in die Anzeige aber auch nicht das ich Gewährleistung oder Rücknahme anbiete..

Ich hab auch den Nachrichten Verlauf, da schrieb er ‚‘‘das er aufgrund der technischen Mängel nur Betrag X bieten würde‘‘ was ich dann zugestimmt habe

-- Editiert von fb508083-70 am 31.01.2019 23:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Die Sachmangelhaftung muss explizit ausgeschlossen werden. Nur "nicht schreiben, daß man Gewährleistung oder Rückgabe anbietet" reicht nicht.

Im Grunde haben Sie es zuerst mal richtig gemacht - geschrieben, "dass WLAN und Smart TV nicht funktionieren". Das war richtig. Da Sie aber, wie gesagt, die Sachmangelhaftung und Rückgabe nicht korrekt ausgeschlossen haben, müssen Sie im Prinzip die gesetzliche Gewährleistung bieten. Also können Sie noch froh sein, dass der Käufer von ihnen keinen funktionierenden Smart TV haben möchte...

Nehmen Sie das Ding zurück und setzen Sie es selber noch mal rein und achten Sie darauf, dass Sie die Sachmängelhaftung ordnungsgemäß ausschließen und auch sonst alle Angaben korrekt in ihrer Anzeige gemacht haben. Sonst haben Sie gegebenenfalls beim nächsten Verkauf wieder das gleiche Problem oder riskieren schlimmstenfalls sogar eine Abmahnung, wenn Sie öfter solche Sachen verkaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Also können Sie noch froh sein, dass der Käufer von ihnen keinen funktionierenden Smart TV haben möchte...
Das wäre natürlich unsinnig, denn die Verkäuferin bräuchte keinen funktionierenden TV zu liefern. Der Defekt ist eine vereinbarte Eigenschaft. Der Käufer hat keinerlei Rechte diesbezüglich eine Nachbesserung vom Verkäufer durchsetzen zu können.

Zitat (von fb367463-2):
Nehmen Sie das Ding zurück und setzen Sie es selber noch mal rein und achten Sie darauf, dass Sie die Sachmängelhaftung ordnungsgemäß ausschließen und auch sonst alle Angaben korrekt in ihrer Anzeige gemacht haben.
Quatsch! Der Verkäufer hat das bekommen was ihm angeboten wurde. Einen
!anderen! Sachmangel müsste der Käufer erst einmal beweisen.

Fazit: So wie es aktuell ist, ist alles gut. Den Käufer sollte man ab jetzt einfach nur ignorieren.

Signatur:

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#5
 Von 
fb508083-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, werde es vorerst ignorieren.. er sagte ja nur er hätte es sich anders überlegt. Es ist sonst kein weiterer Mangel am Gerät was nicht gesagt wurde.. aber ich meine selbst wenn man bei Saturn einen neuen Fernseher kauft, diesen auspackt und damit tv guckt, kann man doch nicht einfach sagen das man sich es anders überlegt hat und den zurück bringen ?! Wäre ja krass wenn es beim privat Kauf so wäre..

Danke vorerst für die Hilfe :)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Der Händler wie der Private kann frei entscheiden, ob wann und wie er Ware im Rahmen der Kulanz zurücknimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von fb508083-70):
aber ich meine selbst wenn man bei Saturn einen neuen Fernseher kauft, diesen auspackt und damit tv guckt, kann man doch nicht einfach sagen das man sich es anders überlegt hat und den zurück bringen ?!
Doch, das kann man wenn man diesen online bei Saturn bestellt hat. Das hat aber nichts mit deinem Fall hier zu tun. Hier gibt es kein Rückgaberecht für den Käufer. Freiwillig darfst du dich natürlich entscheiden den Fernseher zurück zu nehmen....... aber warum solltest du das tun?

-- Editiert von -Laie- am 01.02.2019 15:48

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