Fernseher gekauft

3. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gakli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernseher gekauft

Guten Abend zusammen,

ich weiß nicht genau ob mein Problem im richtigen Threat ist aber ich schreibe trotzdem mal.

Ich habe einen voreiligen Fehler gemacht:Ich habe einen Fernseher gekauft über eine Facebookgruppe also privat ohne Gewährleistungsklausel. Sie schrieb in dem Text, sie hätte den vor einem Jahr gekauft und der wäre wenig gelaufen. ( Für uns kam das so rüber als wäre der auch nur ein Jahr alt).

Auf meine Frage : Hat der HD? antwortete sie mit: Ja.

Wir hingefahren den Fernseher geholt. Zuhause sahen wir dass der Fernseher nur HD REady ist ( ich kenn mich damit absolut nicht aus) und schon 6 Jahre alt.

Man war ich sauer. Ich habe sie angeschrieben, dass wir den Fernseher umgehend zurück bringen, da sie mit keiner Silbe erwähnt hat dass das Gerät schon 6 Jahre alt ist. Sie meinte sie nimmt ihn nicht zurück. Es ging einige Zeit hin und her und irgendwann habe ich aus Wut geschrieben, dass ich mich ärgere dass mein Kind beschissen worden ist und dass das für mich Betrug wäre. Erst da sagte sie dass sie den Fernseher auch schon gebraucht gekauft hat.

Ich habe mich an einen Rechtsanwalt gewand und er riet mir, da kein Gewähleistungsausschluss, die VK in Verzug zu setzen und vom Kauf zurück zu treten. Er hat mir das Schreiben sogar vorgeschrieben. Das haben wir dann gestern auch gemacht und das Schreiben losgeschickt ( etwas voreilig, wie ihr gleich sehen werdet).

Heute habe ich mich auf die Suche nach einem Anwalt gemacht, der im Falle dass, den Fall übernimmt. Er sagte mit dem Alter des TVs könnten wir nichts machen, sie hat ja nur gesagt, dass sie ihn vor einem Jahr gekauft hat und nicht dass er ein Jahr alt ist. Was ich daraus verstehe ist mein Problem. Aber wenn der tatsächlich kein HD hat, wäre das ein Mangel, ich solle mich aber mal genau erkundigen wo die Unterschiede sind, dann sollte ich mich nach Ablauf der Frist wieder melden, sollte der Mangel da sein. Darauf hin habe ich beim Media Markt angerufen und der Mann am Telefon sagte mir dass HD Ready auch HD ist.

Da ich ja zugebe wenn ich einen Fehler mache, habe ich die Frau direkt angeschrieben und mich entschuldigt und ihr mitgeteilt, dass ein Schreiben an sie unterwegs ist, das sie aber in die Tonne schmeißen kann, da es sich erledigt hat.

Als Antwort schrieb sie mir: Hauptsache erst mal die Leute an*******n und falsche Tatsachen unterstellen.
Ihr Brief ist schon angekommen da es ja per einschreiben war.
Dieser liegt aber schon bei meiner Anwältin seit heute morgen.
Es könnte also sein dass sie auch noch post erhalten.

Ich sage dazu, das war alles nur per PN, ich habe sie niemals öffentlich als Betrügerin hingestellt oder ihr falsche Tatsachen unterstellt.

Kann mir da was passieren?

Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wieso lässt du erst einen Anwalt einen Brief formulieren und suchst dir dann noch einen anderen Anwalt?

quote:
Kann mir da was passieren?


Ja, du wirst eine Rechnung über die Anwaltskosten der VK bekommen, die wirst du bezahlen müssen.

Evtl. ist der dein erster Anwalt Schadenersatzpflichtig, weil man erkennt ja sofort, das deine Ansprüche nicht berechtigt sind. Er hätte dir also ggfls. davon abraten müssen, einen solchen Brief zu schreiben.

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#2
 Von 
Gakli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HipHappy, erstmal danke für deine Antwort.

Der 1.Anwalt war auch in der Gruppe, in der ich den Fernseher gekauft habe und er wollte den Fall deswegen nicht übernehmen.

Bisher ist ja noch nichts über einen Anwalt gelaufen, ich weiß ja nicht, ob der Brief wirklich da liegt.

Kann sie mir denn was,wegen Unterstellung falscher Tatsachen? Wie gesagt, ich habe sie nie öffentlich beschuldigt.

Liebe Grüße

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

strafrechtlich wird da nichts kommen, keine Sorge!
Zievielrechtlich kann es wie schon gesagt sein, dass irgendwelche Anwaltskosten auf dich zukommen...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gakli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank. Naja wenn es nur die Anwaltskosten sind bin ich ja froh und auch selber schuld. Ich hab mich echt von meiner Wut mitreißen lassen.

Ich danke Euch für Euren Rat.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ja, du wirst eine Rechnung über die Anwaltskosten der VK bekommen, die wirst du bezahlen müssen.



Nach welchem Recht?

Bloß weil man sich über die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag streitet, schuldet man keine Anwaltskosten.

Das wäre schlimm, dann wäre ja jede Reklamation eines Mangels ein unabschätzbares Risiko.

Das "vor einem Jahr gekauft, wenig gelaufen" ist hier auch durchaus grenzwertig.

Wie lange das Gerät beim Voreigentümer gelaufen ist, wusste die Verkäuferin sicher nicht. Im Speicher des Geräts müsste man die Betriebsstunden auslesen können, dann wüsste man, ob das Gerät "wenig gelaufen" ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Darauf hin habe ich beim Media Markt angerufen und der Mann am Telefon sagte mir dass HD Ready auch HD ist.


Dann könnte man immer noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Die Spielchen der Werbebranche muß man da nicht zwingend mitmachen, "HD" ist nicht "HD ready", der Standard ist da eindeutig. Eine CD ist auch keine DVD, wenn man sie als "DVD light" bezeichnet.



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@ BigiBigiBigi

HD ist sehr wohl "auch" HDready, HD ist nur der Oberbegriff,wenn dann hätte nach genauer gefragt werden müssen.

HD ready
full HD
(4k)UHD .....

Ob das für eine Anfechtung wegen Irrtums reicht, wage ich zu bezweifeln.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dann könnte man immer noch den Vertrag wegen Irrtums anfechten. <hr size=1 noshade>



Wo soll denn da ein "Irrtum" her kommen?

Entweder ist das ein Sachmangel, oder nicht, Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Das ist dann ein Sachmangelproblem, die § 434 ff. BGB schliessen die Anfechtung aus.

Nur eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre überhaupt denkbar, aber da hätte ich meine Zweifel.

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