Fest zugesagter Liefertermin anrügen?

18. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 43x hilfreich)
Fest zugesagter Liefertermin anrügen?


Hallo ,

habe mir etwas in einem Möbelhaus gekauft. Direkt bezahlt.

Folgende Mitteilung habe ich dann per Email erhalten " Sie haben sich ein Modell ausgesucht, dass sich aller größter Beliebtheit bei unseren Kunden erfreut. Hierdurch ist es leider zu der
Situation gekommen, dass wir bei unserem Vorlieferanten eine neue Produktion in Auftrag geben mussten.

Gleich von der ersten Lieferung haben wir für Sie Ihre Bestellung reserviert.

Wir erwarten diese Lieferung bei uns eintreffend in der 07 KW.
Sobald die Artikel an unserem Lager verfügbar sind, wird sich der Spediteur, der die Auslieferung vornehmen wird, bei Ihnen melden um einen konkreten Liefertermin mit Ihnen zu vereinbaren.


Jut jut.

Hab dann wieder ne EMAIL bekommen " Das die Ware geliefert werden kann ".

Ich hab dann selber beim Spediteur angerufen.
Fester Liefertermin " HEUTE der 18.02.2012 "
Ich habe dafür extra frei genommen.

Wie es üblich ist, stehen die Telefonnummern auf den Lieferscheinen. Nehmen wir an, es wird gesagt der Lkw wäre kaputt gegangen ( als Ausrede des Spediteurs ) kann ich Sie trotzdem ANMAHNEN? Hätten ja Telefonisch bescheid geben können.

Kann ich Sie überhaupt anmahnen?
Weche § würden greifen . Was sollte ich mit einbringen wenn ich diese anschreibe.

Hier ein Auszug aus deren AGB :

2. Die Lieferzeit für Sendungen per Spedition beträgt 1 bis
5 Wochen oder bei einigen Artikeln 6 bis 10 Wochen. Die
jeweilige Lieferzeit finden Sie auf den Artikeldetailsei-
ten.
3. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung entgegen der Lie-
ferzeit wird der Kunde per E-Mail über die Dauer der Verzö-
gerung informiert.

Unter vorstehenden Voraussetzungen sind Schadensersatzan-
sprüche des Käufers ausgeschlossen,wenn das Möbelhaus kein Verschulden trifft.


Also steht nicht besonderes drin in den AGB.

Aber ich könnt in die Luft gehn dafür das ich den ganzen Tag gewartet habe.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 177x hilfreich)

Guten Tag,

Ihren Ärger kann ich verstehen, aber es gibt im Nachhinein kaum noch Möglichkeiten, um Ärger zu vermeiden.

Zunächst einmal ist nicht der Spediteur, sondern das Möbelhaus Ihr Ansprechpartner. Sie könnten das Möbelhaus bitten, Ihnen den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Hierauf muss sich das Möbelhaus jedoch nicht einlassen.

Solange kein Lieferverzug eingetreten ist, können Sie höchstens dem Möbelhaus Ihren Ärger schildern und bitten, eine Lösung zu finden.

Noch einen schönen Sonntag,

Nervin

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1038x hilfreich)

Das du mit dem Spediteur irgendwas ausmachst interessiert das Möbelhaus doch nicht. Der hat seinen LKW kaum selber kaputt gemacht.


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#3
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Möbelhaus anrufen, sich nach dem Bearbeitungsstand des Auftrags erkundigen.

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"Urheberrechtsbehelfsbelehrung: Wer Tippfehler findet, darf sie behalten."

-- Editiert siwe123 am 19.02.2012 20:01

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cologne2006
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 43x hilfreich)

Zitat: Das du mit dem Spediteur irgendwas ausmachst interessiert das Möbelhaus doch nicht.

Moment ! Wenn ich als Möbelhaus eine Spedition mit der Lieferung der von mir verkauften Ware in Auftrag gebe, dann hat das Möbelhaus sehr wohl etwas damit zutun und ist sogleich mein Ansprechpartner.

Doch für die Terminvergabe ist auch die Spedition selber zuständig.
Denn das Möbelhaus verweist bei Terminvergabe auf den Spediteur.

Zitat: Sie könnten das Möbelhaus bitten, Ihnen den verbindlichen Liefertermin zu nennen.

Wie gesagt das Möbelhaus verweist auf den Spediteur!

Email des Möbelhauses:

Der zuständige Spediteur hat den Lieferauftrag erhalten und wird in den nächsten Tagen telefonisch
einen Liefertermin mit Ihnen vereinbaren.

Wenn Sie möchten, können Sie unter Tel.xxx oder unter
der Email-Adresse xxx gerne auch selbst Kontakt zum Spediteur aufnehmen.

Nun der Punkt: Es gab einen Liefertermin ...und der war verbindlich. 18.02.2012

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#5
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 177x hilfreich)

Guten Morgen,

formal ist und bleibt das Möbelhaus Ihr Ansprechpartner.

Falls Sie auf Grund der Nichteinhaltung des "verbildlichen" Liefertermines das Möbelhaus in Verzug setzen, müssen Sie darlegen, dass der Spediteur bevollmächtigt war, im Namen des Möbelhauses einen "verbindlichen" Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Dies wird das Möbelhaus sicherlich nicht so sehen. Vielmehr wird sich das Möbelhaus auf den Standpunkt stellen, der Spediteur sollte Sie lediglich über den Liefertermin informieren.

Trotzdem noch einen schönen Rosenmontag,

Nervin



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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2501x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vielmehr wird sich das Möbelhaus auf den Standpunkt stellen, der Spediteur sollte Sie lediglich über den Liefertermin informieren. <hr size=1 noshade>


Der Spediteur ist Erfüllungsgehilfe des VK i.S. § 278 BGB und muss sich dessen Verhalten zurechnen lassen.

Wenn der Termin tatsächlich fix vereinbart war, ist jetzt schon Verzug eingetreten, § 286 II Nr. 1 BGB .

Bezifferbarer Schaden ist wohl nicht entstanden, der geltend gemacht werden könnte. Möglich wäre Rücktritt, aber das macht wohl keinen Sinn.

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""

-- Editiert flawless am 20.02.2012 10:22

0x Hilfreiche Antwort


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