Finanzierung Motorrad kauf (gebraucht) Schadensersatz

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
lalabumstum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Finanzierung Motorrad kauf (gebraucht) Schadensersatz

Hallo
und zwar habe ich mir ein gebrauchtes Motorrad angeschaut was mir gefallen hat.
Dies wollte ich direkt haben aber musste es über eine Finanzierung laufen lassen.
Der Händler bot mir an mit seiner Bank die er für Finanzierungen immer benutzt den Antrag zu stellen.
Somit habe ich den Kaufvertrag und den Finanzierungsauftrag im selben Moment Unterschrieben.
Die Finanzierung wurde einen tag später abgelehnt seitens der Bank. Der Käufer hat mir heute geschrieben ob ich das Motorrad noch hole woraufhin ich sagte das ich das Geld nicht habe da die Finanzierung über Ihn nicht geklappt hat. Daraufhin kam nur Sie wissen schon da ich Schadensersatz Anspruch habe. Wie sollte ich mich jetzt verhalten ist das richtig was er sagt ? Meiner beurteilung nach wäre das ein nichtiger Vertrag




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12840 Beiträge, 4625x hilfreich)

Zitat (von lalabumstum):
Wie sollte ich mich jetzt verhalten ist das richtig was er sagt ?

Ich würde ihn fragen, wie er zu dieser Auffassung kommt, denn was er sagt ist nicht richtig.

Zitat (von lalabumstum):
Somit habe ich den Kaufvertrag und den Finanzierungsauftrag im selben Moment Unterschrieben.

Solche Verträge nennen sich verbundene Verträge, diese kommen nur zu Stande, wenn BEIDE Verträge erfüllt werden.

Im Klartext:
Darlehensvertrag (Finanzierung) abgelehnt -> damit wird der Kaufvertrag hinfällig, oder anders rum
Kaufvertrag kann nicht erfüllt werden -> Darlehensvertrag hinfällig

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Zitat (von lalabumstum):
Daraufhin kam nur Sie wissen schon da ich Schadensersatz Anspruch habe.

Erst mal müsste ein Schaden da sein...



Zitat (von spatenklopper):
Solche Verträge nennen sich verbundene Verträge, diese kommen nur zu Stande, wenn BEIDE Verträge erfüllt werden.

Richtig.
Wenn es denn verbundene Verträge waren - müsste man halt noch prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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