Hallo zusammen,
ein Raumausstatter hat bei uns Vorhänge genäht und diese samt Vorhangstangen montiert. Diese Rechnung haben wir aber noch nicht beglichen. Da wir noch etwas reklamieren wollten, haben wir den Raumausstatter angerufen, worauf uns dieser mitteilte, dass er sein Geschäft mittlerweile aufgegeben hat.
Meine Frage: Kann der Raumausstatter das Begleichen der Rechnung noch rechtlich einfordern? Ist er noch berechtigt, zu mahnen, obwohl die Firma nicht mehr existiert?
Besten Dank für Eure Antworten!
Firma erloschen, aber Rechnung nicht beglichen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Natürlich - insbesondere als früherer Inhaber kann er alle Außenstände noch reinholen. Ist schließlich seine Leistung, sein Geld, seine Kosten gewesen.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
Guten Tag,
ebenso ist es möglich, dass es einen Rechtsnachfolger gibt, der das Geschäft weiterbetreibt. An diesen könnten Sie sich wegen der Reklamation wenden und dieser könnte dann auch die Begleichung der Rechnung verlangen.
Noch ein schönes Wochenende
Nervin
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Als erstes wäre zu klären, ob ein Rechtsnachfolger besteht. Nur weil er sagt, das er sein Geschäft mittlerweile aufgegeben hat, bedeutet es ja nicht, das die Firma nicht mehr exisitiert. Er kann sie ja auch verkauft haben.
Reklamationen und Zahlungen sind dann an den Rechtsnachfolger zu richten.
Wenn er das Geschäft jedoch liquidiert hat (also keine Rechtsnachfolger existieren), könnte noch ein Zahlungsanspruch bestehen. Im Gegenzug kann man auch Gewährleistungsrechte geltend machen.
Was für eine Gesellschaftsform war es denn ? (Einzelfirma, GmbH, ... )
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
@Harry_van_Sell:
Es handelte sich um eine Einzelfirma und es gibt keinen Rechtsnachfolger.
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Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, indem der Unternehmer sein Betriebsvemögen veräußert oder in sein Privatvermögen überführt.
Selbstverständlich kann er bestehende Forderungen problemlos realisieren, genauso wie er mit seinem Privatvermögen für alle ausstehenden Verbindlichkeiten haftet, insofern gibt es keine Probleme, auch nicht im Hinblick auf Gewährleistung, es sei denn, der wäre pleite.
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