Firma erloschen, aber Rechnung nicht beglichen

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2011 08:04:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma erloschen, aber Rechnung nicht beglichen

Hallo zusammen,

ein Raumausstatter hat bei uns Vorhänge genäht und diese samt Vorhangstangen montiert. Diese Rechnung haben wir aber noch nicht beglichen. Da wir noch etwas reklamieren wollten, haben wir den Raumausstatter angerufen, worauf uns dieser mitteilte, dass er sein Geschäft mittlerweile aufgegeben hat.

Meine Frage: Kann der Raumausstatter das Begleichen der Rechnung noch rechtlich einfordern? Ist er noch berechtigt, zu mahnen, obwohl die Firma nicht mehr existiert?

Besten Dank für Eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Natürlich - insbesondere als früherer Inhaber kann er alle Außenstände noch reinholen. Ist schließlich seine Leistung, sein Geld, seine Kosten gewesen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

ebenso ist es möglich, dass es einen Rechtsnachfolger gibt, der das Geschäft weiterbetreibt. An diesen könnten Sie sich wegen der Reklamation wenden und dieser könnte dann auch die Begleichung der Rechnung verlangen.

Noch ein schönes Wochenende

Nervin



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Als erstes wäre zu klären, ob ein Rechtsnachfolger besteht. Nur weil er sagt, das er sein Geschäft mittlerweile aufgegeben hat, bedeutet es ja nicht, das die Firma nicht mehr exisitiert. Er kann sie ja auch verkauft haben.

Reklamationen und Zahlungen sind dann an den Rechtsnachfolger zu richten.


Wenn er das Geschäft jedoch liquidiert hat (also keine Rechtsnachfolger existieren), könnte noch ein Zahlungsanspruch bestehen. Im Gegenzug kann man auch Gewährleistungsrechte geltend machen.


Was für eine Gesellschaftsform war es denn ? (Einzelfirma, GmbH, ... )




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
guest-12321.09.2011 08:04:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry_van_Sell:
Es handelte sich um eine Einzelfirma und es gibt keinen Rechtsnachfolger.

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#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Ein Einzelunternehmen wird aufgelöst, indem der Unternehmer sein Betriebsvemögen veräußert oder in sein Privatvermögen überführt.

Selbstverständlich kann er bestehende Forderungen problemlos realisieren, genauso wie er mit seinem Privatvermögen für alle ausstehenden Verbindlichkeiten haftet, insofern gibt es keine Probleme, auch nicht im Hinblick auf Gewährleistung, es sei denn, der wäre pleite.

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