Guten Tag,
ich bin selbständig und habe einen Stammlieferanten, bei dem ich regelmäßig Waren eingekauft habe. Nun geht es um einen Auftrag vom September 2020, bei dem mir ein falscher Artikeltyp geschickt wurde. Die Firma habe ich sofort informiert und auch die Rechnung reklamiert - und auch nicht bezahlt.
Der Verkäufer ist ja eigentlich zur Nacherfüllung verpflichtet. Ich habe ihn auch darauf hingewiesen. Statt der richtigen Ware bekomme ich aber nur Mahnungen. Mitarbeiter reagieren nicht auf meine eMail-Anfragen, gehen auch gar nicht erst ans Telefon wenn ich anrufe.
Problematisch ist auch, dass die falsch gelieferte Ware entsorgt werden muss. Der Verkäufer möchte die Ware nämlich nicht zurücknehmen. Gemäß den Verkaufsbedingungen werden Folgeschäden durch Mängel jedoch nicht übernommen, was denke ich dann auch auf die Entsorgungskosten zutrifft. Sehe ich das richtig, dass ich diese selbst übernehmen und der Verkäufer nur die richtige Ware nachliefern muss?
Viele Grüße!
Firma liefert falsche Ware und will keine Nacherfüllung leisten (B2B), was tun?
8. März 2021
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Frage vom 8. März 2021 | 16:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma liefert falsche Ware und will keine Nacherfüllung leisten (B2B), was tun?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. März 2021 | 17:39
Von
Status: Schlichter (7239 Beiträge, 1525x hilfreich)
Vielleicht sollte man anstatt Mails mal auf Einschreiben mit Fristsetzung umsteigen
#2
Antwort vom 8. März 2021 | 19:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatVielleicht sollte man anstatt Mails mal auf Einschreiben mit Fristsetzung umsteigen :
Sehr gute Idee.
Nur fürchte ich, das es nach so vielen Monaten Probleme mit der Rügepflicht gibt - die muss nämlich unverzüglich erfolgen.
ZitatDie Firma habe ich sofort informiert und auch die Rechnung reklamiert :
Gibt es da irgendwelche (gerichtsfesten) Nachweise des Zugangs?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. März 2021 | 23:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Nur fürchte ich, das es nach so vielen Monaten Probleme mit der Rügepflicht gibt - die muss nämlich unverzüglich erfolgen.
ZitatDie Firma habe ich sofort informiert und auch die Rechnung reklamiert :
Gibt es da irgendwelche (gerichtsfesten) Nachweise des Zugangs?
Ja, durch zumindest eine eMail geht das heraus. Ich glaube aber nicht, dass die langjährig bestehende Firma behaupten würde, dass sie von der Reklamation nichts gewusst haben. Das wäre ja ein dreister Betrugsversuch um sich vor den Pflichten zu drücken. Geschäftliche eMail-Korrespondenz darf ja auch nicht einfach gelöscht werden, sondern es gibt eine Aufbewahrungspflicht wie bei Briefen.
Sind Einschreiben auch wirklich gerichtsfest? Immerhin lässt bei Einwurf-Einschreiben die Tracking-Seite keine Auskunft darüber zu, an wen das Schreiben ursprünglich ging.. Aber ist eigentlich eine andere Sache.
#4
Antwort vom 9. März 2021 | 00:15
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatGeschäftliche eMail-Korrespondenz darf ja auch nicht einfach gelöscht werden, sondern es gibt eine Aufbewahrungspflicht wie bei Briefen. :
Dazu müssten sie erst mal ankommen ...
ZitatSind Einschreiben auch wirklich gerichtsfest? :
Nö, das sind nur Zustellungen per Gerichtsvollzieher.
Aber sauber dokumentierte Einschreiben sind eine hohe Hürde für den Gegner.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 9. März 2021 | 13:08
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Jepp, im B2B ist vieles frei verhandelbar.ZitatSehe ich das richtig, dass ich diese selbst übernehmen und der Verkäufer nur die richtige Ware nachliefern muss? :
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