Fischer Ebike Kundenservice Reparatur Dauer

15. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Fischer Ebike Kundenservice Reparatur Dauer

Hallo,

Habe ein Fischer E Bike 07.2020 gekauft.
Also kein Jahr alt. Hat Garantie und Gewährleistung.
Es hat 120Km gelaufen und ist seit April 2020 defekt.
Es knackt komisch aus dem E Motor im Hinterrad.

Ich habe es im April 2020 beim Hersteller bemängelt.
Immer wieder fristen gesetzt und ich werde nur vertröstet.

Wie weiter vorgehen?
Ich kann das Rad ja nicht nutzen.
Welce Möglichkeiten bestehen?

Probleme nach Kauf?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Welce Möglichkeiten bestehen?

Man könnte man die Garantiebedingungen lesen, was dort zu dem Thema steht und den Wortlaut nötigenfalls hier posten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Welce Möglichkeiten bestehen?

Die Möglichkeit, die gesetzliche Sachmängelhaftung zu nutzen.
Wobei der Zug evtl. aufgrund der Selbstvornahme beim Hersteller abgefahren sein könnte.

-- Editiert von NaibaF123 am 16.06.2020 11:57

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Die Möglichkeit, die gesetzliche Sachmängelhaftung zu nutzen.
Obwohl das Rad von den meisten der genannten 120 KM wohl mangelfrei genutzt wurde, der Defekt trat erst im April dieses Jahres auf. Da halte ich den vom Käufer jetzt erforderlichen Nachweis, dass das Rad bereits bei Übergabe defekt war für schlicht unmöglich.

Hier bleibt auch meiner Meinung nach nur der Weg über die Garantie, so wie von Harry angerissen.


Zitat (von NaibaF123):
Wobei der Zug evtl. aufgrund der Selbstvornahme


Das hast Du jetzt woher?

Berry

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Da halte ich den vom Käufer jetzt erforderlichen Nachweis, dass das Rad bereits bei Übergabe defekt war für schlicht unmöglich.
Da uns der TE nicht darüber aufklärte, wann der Kauf stattfand, ist überhaupt nicht ersichtlich ob jener überhaupt in der Pflicht wäre, entsprechenden Nachweis zu erbringen.
"Das Rad ist noch kein Jahr alt" bedeutet, der Kauf bzw. die Übergabe fand irgendwann vor zwischen 1 und 364 Tagen statt. Die Chance auf "der Kauf ist erst weniger als 6 Monate her" beträgt also rund 50:50.

Zitat (von Sir Berry):
Das hast Du jetzt woher?
Unterstelle ich das Vorhandensein eines Mangels und ferner, dass der Verkäufer hier in der Beweisplicht sei, dies zu wiederlegen (bzw. die Zeit des Auftretens ebendieses) kann eine selbst vorgenommene Reparatur dazu führen, dass die Rechte der Sachmängelhaftung hier obsolet sind. Der Händler könnte sich darauf berufen, die Sache nicht mehr ordentlich prüfen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Da uns der TE nicht darüber aufklärte, wann der Kauf stattfand


Hast Du heute einen schlechten Tag? Kauf in 7/2019, da 7/2020 nicht passt. Passt aber zu
Zitat (von opc555):
Also kein Jahr alt.
. Steht im Eingangsbeitrag.

Zitat (von NaibaF123):
kann eine selbst vorgenommene Reparatur
die aber vom TS an keiner Stelle erwähnt wird.

Berry

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#6
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte ich selbst dran rum schrauben wenn mir der Herstellern 5 Jahre Garantie verspricht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Warum sollte ich selbst dran rum schrauben wenn mir der Herstellern 5 Jahre Garantie verspricht?


Na z.B. weil irgend etwas nicht von der Garantie erfasst ist. Aber darum geht es hier ja wohl nicht, wie ich es Deiner Einlassung entnehme.

Schau in die Garantiebedingungen, ob der Motor auch darunter fällt.

Berry

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Warum sollte ich selbst dran rum schrauben wenn mir der Herstellern 5 Jahre Garantie verspricht?

Leute wie ich schauen da gerne erst mal selber drüber, statt Wochen zu warten - könnte ja nur eine Kleinigkeit sein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hast Du heute einen schlechten Tag? Kauf in 7/2019, da 7/2020 nicht passt. Passt aber zu
Achso, wir ändern neuerdings den Inhalt, damit er dann "besser passt". Verstehe.
Noch besser passender, dann sogar grammatikalisch korrekter, wäre hier bspw, dass entsprechendes Modell einfach "Fischer E-Bike 07/2020" heißt.... Also nur mal so als Denkanstoß...

Zitat (von Sir Berry):
die aber vom TS an keiner Stelle erwähnt wird.

Richtig. Nachdem er jedoch bereits einen Dritten (Hersteller) beauftragt/angefragt oder was auch immer hat, liegt eine solche zumindest nicht in ungreifbarer Ferne. Daher die Formulierung hier nochmal mit den Fett vorgehobenen, für diesen Fall wichtigen Worten:
Zitat:
Wobei der Zug evtl. aufgrund der Selbstvornahme beim Hersteller abgefahren sein könnte.


-- Editiert von NaibaF123 am 17.06.2020 10:35

-- Editiert von NaibaF123 am 17.06.2020 10:36

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