Hallo zusammen,
bzgl. der Folgekosten, die durch eine mängelbehaftete Ware entstehen, hätte ich eine Frage.
Es wird eine Alufelge gekauft. Eine andere Werkstatt montiert die Reifen. Dabei fällt auf, dass eine Felge krumm ist. Der Händler tauscht die Felge aus, weigert sich aber die Kosten für die Reifenmontage zu übernehmen.
Darf er das?
Dies sind ja zusätzliche Kosten, die erst durch den Mangel verursacht worden sind.
Ich bedanke mich schonmal für hilfreiche Antworten.
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Folgekosten durch Mangel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Der Händler haftet für den Mangelfolgeschaden, wenn er zumindest fahrlässig gehandelt hat. Das tut er aber nicht alleine dadurch, dass er nicht jede Felge vor dem Verkauf prüft.
Wenn die Felge ohne Umverpackung geliefert wurde und stark beschädigt war, dann könnte man evtl. darauf abzielen, dass der Händler dies hätte sehen müssen. Wenn die bspw. in Kartons verpackt waren und dieser äußerlich unbeschädigt war, dann sehe ich keinen Ansatz für die Geltendmachung des Schadens.
Welche Kosten sind denn überhaupt entstanden? Der andere Händler hat doch gesehen, dass die Felge krumm war und hat sie dann nicht montiert.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
quote:<hr size=1 noshade>Der Händler tauscht die Felge aus, weigert sich aber die Kosten für die Reifenmontage zu übernehmen.
Darf er das? <hr size=1 noshade>
Nein, das ist grundsätzlich entschieden, die mangelbedingten Ein- und Ausbaukosten muss der Verkäufer tragen:
Hier ist der BGH (U. v. 21.12.2011, VIII ZR 70/08 ) halbwegs verständlich besprochen:
http://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2011/07/01/eugh-stellt-erweiterte-verkauferhaftung-bei-verbrauchsgutern-fest-%E2%80%93-andert-sich-die-rechtsprechung-auch-im-gewerblichen-umfeld/
Bis da hin war das anders, jetzt ist die Lage beim Verbraucherkauf grundsätzlich klar. Viele Händler scheinen das noch nicht zu wissen.
quote:<hr size=1 noshade>Eine andere Werkstatt montiert die Reifen. Dabei fällt auf, dass eine Felge krumm ist. <hr size=1 noshade>
Wenn das offensichtlich war, hätten die Reifen aber gar nicht erst montiert werden dürfen, dann müsste der Verkäufer die Montagekosten nicht tragen.
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Danke für die Antworten.
Soweit ist dies nun klar.
Zwischenzeitlich wurde die Felge ausgetauscht.
Zu Hause fiel auf, dass noch eine Felge beschädigt ist. Also wieder zum Händler. Dieser will diese aber nur austauschen, wenn ich ihm unterschreibe, dass ich keine Mängelansprüche mehr stelle.
Nach Beschwerde bei der Zentrale, soll ich nun, wenn ich die neue Felge abhole, alle Anderen mitbringen und diese zusammen mit dem Händler begutachten. Vermutlich soll ich dann irgendwas unterschreiben, dass die restlichen in Ordnung sind, damit sie nicht noch eine dritte Felge tauschen müssen.
Was soll man da genau tun?
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quote:<hr size=1 noshade>Zu Hause fiel auf, dass noch eine Felge beschädigt ist. Also wieder zum Händler. Dieser will diese aber nur austauschen, wenn ich ihm unterschreibe, dass ich keine Mängelansprüche mehr stelle. <hr size=1 noshade>
Was in aller Welt ist das für ein Händler?
Du könntest das sogar unterschreiben, es wäre unwirksam, nichtig, denn § 475 BGB :
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen .
Du könntest also wirksam nur auf bereits aufgetretene Mängel verzichten, nicht aber auf die Rechte aus noch unbekannten. Totzdem nicht unterschreiben, das führt bloß zu Streit.
Dann macht das gar keinen sinn, den ganzen Aufwand wegen der Mängel kann der Händler seinem Lieferanten in Rechnung stellen:
§ 478 BGB (2) Der Unternehmer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von seinem Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die der Unternehmer im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs. 2 zu tragen hatte,...
Weise ihn doch mal darauf hin, wieso wollt ihr sozusagen beide zugunsten des Lieferanten/Herstellers verzichten? Das ist doch schlicht dämlich.
quote:<hr size=1 noshade>Nach Beschwerde bei der Zentrale, soll ich nun, wenn ich die neue Felge abhole, alle Anderen mitbringen und diese zusammen mit dem Händler begutachten. <hr size=1 noshade>
Das macht Sinn. Deine Fahrtkosten muss dir der Händler aber erstatten. Zwingend, dein gutes Recht, steht in § 439 II BGB , ist ihm das klar? 0,30 EUR/km darfst du ohne Probleme ansetzen. Oder per Spedition schicken, auf seine Kosten, wenn der Händler weit entfernt ist.
Ich verstehe nicht, weshalb nicht - billiger - deine Werkstatt die Felgen vor Ort prüfen kann?
Mann will ja keinen Streit, aber das ist schon ein starkes Stück, dir für den Umtausch eine Verzichtserklärung abzupressen. Das geht absolut nicht und ist, s.O., sowieso unwirksam.
Total illegal, du hast deine Mangelrechte und brauchst dich da auf gar nichts einzulassen.
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Super Antwort, danke.
Es ist eine Filiale einer Werkstattkette mit drei Buchstaben.
Ich glaube, diesem Unternehmen gehört der Felgenhersteller. Vielleicht machen sie es einem deswegen nicht so einfach.
Mir wurden aber auch immer falsche Dinge erzählt, wohl damit ich mich mit dem Mangel abfinde.
z.B dass ich beweisen müsste, dass die Felgen bei Erhalt schon nicht in Ordnung waren. Als ich dies dann richtig stellte, hieß es auf einmal, dass ich mit dem Bezahlen die Mängelfreiheit anerkannt hätte.
Anscheinend hofft man hier auf die Unwissenheit der Leute, aber ich habe zumindest ein bisschen mehr Ahnung, als der Durchschnittskunde dort.
Ich werde zur Sicherheit das nächste Mal mein BGB mitnehmen, falls man mir wieder Blödsinn erzählen möchte. Dann haben die es schwarz auf weiss.
Eine Verzichtserklärung werde ich nicht unterschreiben, aber wie sieht es mit einem "Wisch" aus, auf dem beide Parteien festhalten sollen, dass die Felgen zu diesem Zeitpunkt mängelfrei sind?
Danke für den Hinweis auf die Fahrtkosten. Das hat mich auch schon immer interessiert.
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quote:<hr size=1 noshade>Mir wurden aber auch immer falsche Dinge erzählt, wohl damit ich mich mit dem Mangel abfinde.
z.B dass ich beweisen müsste, dass die Felgen bei Erhalt schon nicht in Ordnung waren. Als ich dies dann richtig stellte, hieß es auf einmal, dass ich mit dem Bezahlen die Mängelfreiheit anerkannt hätte. <hr size=1 noshade>
Was für ein Unsinn, das ist nun wirklich banal, § 476 BGB :
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, ...
Du solltest aber bei diesem Vertragspartner unbedingt darauf achten, daß du in diesen 6 Monaten Alles klärst.
In diesen 6 Monaten kann sich der Händler nicht herauswinden, das ist ganz sicher und eigentlich jedem Händler klar.
quote:<hr size=1 noshade>Eine Verzichtserklärung werde ich nicht unterschreiben, aber wie sieht es mit einem "Wisch" aus, auf dem beide Parteien festhalten sollen, dass die Felgen zu diesem Zeitpunkt mängelfrei sind? <hr size=1 noshade>
Kein Problem, wenn später doch Mängel auftreten haftet der Händler trotzdem. Es wird halt Streit geben, weil er es ncht einsieht, rechtlich haftet er aber ganz klar trotzdem, s.O.
quote:<hr size=1 noshade>Ich glaube, diesem Unternehmen gehört der Felgenhersteller. Vielleicht machen sie es einem deswegen nicht so einfach. <hr size=1 noshade>
Das würde dieses sinnlose Theater erklären, dich braucht das aber nicht zu interessieren.
Umtausch, ggf. Ein-/Ausbaukosten, Fahrt-, Speditionskosten, das steht dir ohne Frage zu.
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