Es geht um eine fondsgebundene Lebensversicherung, die Ende der 1990er/Anfang 2000er Jahre im Policenmodell abgeschlossen wurde.
Der Abschluss erfolgte im Rahmen eines Haustürgeschäfts.
Die Versicherungsnehmerin sprach zum damaligen Zeitpunkt kaum Deutsch.
Nach ihrer Darstellung wurde das Produkt als eine Art „Sparvertrag für das Kind" verkauft (u. a. mit Formulierungen wie „für später", „für Ausbildung/Führerschein sparen").
Ein Hinweis darauf, dass es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Kosten- und Verlustrisiken handelt, ist nicht erinnerlich.
Eine Widerrufsbelehrung ist in den vorhandenen Unterlagen nicht auffindbar.
Ein Beratungsprotokoll zum ursprünglichen Abschluss liegt ebenfalls nicht vor.
Erst Jahre später wurde deutlich, dass es sich nicht um einen klassischen Sparvertrag handelt und bei vorzeitiger Beendigung erhebliche Verluste entstehen.
Inzwischen wurde formell Widerspruch eingelegt; die Versicherung reagiert seit mehreren Wochen trotz Fristsetzung nicht.
Fragen:
Kann die Darstellung als „Sparen für das Kind / Führerschein sparen" rechtlich als Fehlberatung oder Irreführung relevant sein?
Welche Bedeutung haben Sprachbarriere und Haustürgeschäft in diesem Zusammenhang?
Ist bei fehlender oder nicht nachweisbarer Widerrufsbelehrung auch nach vielen Jahren noch eine rechtliche Überprüfung sinnvoll?
Würden Sie hier von einem drohenden Rechtsstreit ausgehen, der anwaltliche Unterstützung rechtfertigt?
Vielen Dank für eine unverbindliche Einschätzung.
Fondsgebundene Lebensversicherung (Policenmodell): Fehlberatung und Widerrufsproblematik?
20. Januar 2026
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2026 | 12:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fondsgebundene Lebensversicherung (Policenmodell): Fehlberatung und Widerrufsproblematik?
#1
Antwort vom 20. Januar 2026 | 13:13
Von
Status: Unbeschreiblich (40403 Beiträge, 6572x hilfreich)
Gegen was denn?Zitat :Inzwischen wurde formell Widerspruch eingelegt;
Die Original-LV Police mit genauem Abschlussdatum... liegt doch gewiss in deutscher Sprache vor, oder?
---> Wann endet die vereinbarte Laufzeit der LV?
Das ist nach >> 20 Jahren durchaus möglich...aber schwer einem V-Verkäufer anzulasten.Zitat :Eine Widerrufsbelehrung ist in den vorhandenen Unterlagen nicht auffindbar. Ein Beratungsprotokoll zum ursprünglichen Abschluss liegt ebenfalls nicht vor.
mE nicht. Das waren uU Beispiele für die Verwendung des Erlöses.Zitat :Kann die Darstellung als „Sparen für das Kind / Führerschein sparen" rechtlich als Fehlberatung oder Irreführung relevant sein?
mE Keine.Zitat :Welche Bedeutung haben Sprachbarriere und Haustürgeschäft in diesem Zusammenhang?
Nein. Verjährung ist längst eingetreten.Zitat :Ist bei fehlender oder nicht nachweisbarer Widerrufsbelehrung auch nach vielen Jahren noch eine rechtliche Überprüfung sinnvoll?
Nein.Zitat :Würden Sie hier von einem drohenden Rechtsstreit ausgehen, der anwaltliche Unterstützung rechtfertigt?
#2
Antwort vom 20. Januar 2026 | 22:40
Von
Status: Praktikant (708 Beiträge, 74x hilfreich)
Zitat :Die Versicherungsnehmerin sprach zum damaligen Zeitpunkt kaum Deutsch.
Erstes Problem: diese Behauptung kann man beweisen? Wie?
Nächstes Problem: wer geschäftsfähig ist und was unterschreibt was er nicht gelesen oder verstanden hat haftet
Und jetzt?
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