Formulierung im Kaufvertrag für Gebrauchtwagen

31. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitslose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Formulierung im Kaufvertrag für Gebrauchtwagen

Hallo,

ich suche eine Formulierung für den Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen.
Und zwar ist es so dass es um den Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeuges geht.
Ich möchte da jetzt reinschreiben, dass sämlichte Schäden oder Verstöße (Busgelder oder so) die nach dem Verkauf des Autos passieren zu lasten des neuen Käufers gehen.

Kann mir da wer helfen wie könnte ich das schreiben?

Gruß und Danke

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1434x hilfreich)

Guten Tag,

formulierte Kaufverträge für KfZ finden Sie zB beim ADAC. Diese Verträge sind eine gute Grundlage, die Sie dann ergänzen können.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arbeitslose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

auf dieser Homepage kann ich aber nur Verträge anschauen wenn ich im ADAC Mitglied bin und das bin ich nicht.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 338x hilfreich)

Musterkaufverträge gibt es zuhauf kostenlos im Internet. Einfach mal bei google nach *Gebrauchtwagen Kaufvertrag* oder ähnlichem suchen.

Aber: aus den hinlänglich diskutierten Gründen würde ich es mir sehr gut überlegen, ein noch angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen. Allenfalls an mir gut bekannte Personen, denen man wirklich vertrauen kann.

Einfachste Lösung: Auto vorher abmelden oder aber zusammen mit Käufer zur Zulassungsstelle fahren und Ummeldung vornehmen. Das ganze Problem mit Unfällen, Bußgeldern und Schäden kann sich dann überhaupt nicht stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 295x hilfreich)

Ich kann davon auch nur abraten. Ich habe mal ein Motorrad verkauft, bei dem mir der Käufer auch zusicherte, es selbst umzumelden. Hat er leider nicht gemacht, das Teil wurde in die Ukraine exportiert und das KfZ-Steueramt hat den Kaufvertrag nicht als ausreichenden Beleg für den Verkauf gewertet. Plötzlich stand die Polizei bei mir vor der Tür, weil ich angeblich ein Fahrzeug halte, ohne Versicherungsschutz zu haben (die Versicherung zu kündigen war kein Problem). Ich musst letztendlich noch zwei Jahre lang die Steuern für das Motorrad entrichten.

Gruß karamel

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