Frage Formulierung im Kaufvertrag

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Olaf2626
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Formulierung im Kaufvertrag

Hallo zusammen

Meine Mutter hat ihre Eigentumswohnung verkauft ( Kaufvertrag )

Unter 3 Kaufpreis Fälligkeit steht folgendes.

Der Kaufpreis beträgt ...... Euro

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der nachgenannten Einwurfeinschreiben, in welchen der Notar den Käufer die nachstehenden Umstände bestätigt, frühestens jedoch zwei Jahre nachbeurkundung beziehungsweise bei Tod des Verkäufers.

Meine Frage ist jetzt was bedeutet dass frühestens jedoch zwei Jahre nach der Beurkundung.

Heißt das jetzt dass sie nach 2 Jahren die Wohnung abgeben muss wenn sie nach 2 Jahren das Geld bekommen hat? Oder kann sie es noch auf 3 4 5 Jahre herauszögern?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Olaf2626):
Heißt das jetzt dass sie nach 2 Jahren die Wohnung abgeben

Die Klausel beschäftigt sich nur mit der Fälligkeit der Zahlung. Mit der Räumung der Wohnung oder dem Übergang des Eigentums hat das nichts zu tun.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Olaf2626
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Im paragraph 4 zur Besitzübergabe steht allerdings
Besitz und Nutzung sind mit vollständiger Kaufpreiszahlung zu übergeben.

Also verstehe ich das richtig

Wenn der Käufer nach zwei Jahren das Geld überweist muss meine Mutter raus?

Die Frage ist jetzt jedoch frühestens.

Kann man jetzt noch lagen erst in drei oder vier Jahren überweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Olaf2626):
Wenn der Käufer nach zwei Jahren das Geld überweist muss meine Mutter raus?

Der Schilderung nach ja. ImZweifelsfalle den Notar fragen, der soll das erläutern können



Zitat (von Olaf2626):
Kann man jetzt noch lagen erst in drei oder vier Jahren überweisen?

Die Frage ist nicht verständlich ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Olaf2626
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich verstehe es so die Aussage ^ frühestens jedoch in zwei Jahre^
Da bin ich der Meinung man könnte sagen der Käufer soll erst in drei oder vier Jahren zahlen.

Oder liege ich da falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Olaf2626):
Da bin ich der Meinung man könnte sagen der Käufer soll erst in drei oder vier Jahren zahlen.

Klar kann man das sagen. Nur muss der Käufer sich nicht daran halten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Olaf2626
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok.
Vielen Dank für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

da fehlen noch ein paar Infos.
Klar ist das die Bezahlung, Übergabe und Nutzung frühestens in 2 Jahren stattfindet (außer bei Tod), aber auch erst nach Eintritt von "die nachstehenden Umstände"
Da wir nicht wissen welche im Kaufvertrag genannt sind, kann das schon auch noch länger als 2 Jahre dauern. Insbesondere wenn ein Umstand vom Verkäufer beeinflussbar ist.

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