Frage Iphone Garantie - Laufzeit

11. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
unbekannter12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Iphone Garantie - Laufzeit

Hallo liebes Forum

ich habe eine Frage bezüglich der Garantie eines Iphones - vllt könnt ihr mir helfen.

Und zwar - Mister XYZ hat am 20.01.2016 ein Iphone gekauft - am 18.07.2016 ging das Gerät kaputt und wurde komplett durch Apple mit einem neuen Gerät (neue Seriennummer) ersetzt.

Jetzt ist das Gerät wieder defekt - aber laut Serviceabfrage ist die Frist der Garantie abgelaufen.

Ist das so korrekt oder kann Herr XYZ da was machen?

Vielen Dank

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von unbekannter12345):
aber laut Serviceabfrage ist die Frist der Garantie abgelaufen.



Da müsste man schauen, was dazu in den Garantiebedingungen steht.


Zitat (von unbekannter12345):
oder kann Herr XYZ da was machen?



Der Herr XYZ könnte sich eventuell auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Der Herr XYZ könnte sich eventuell auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.

Die müsste er dann beim Verkäufer geltend machen.
Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.
Das dürte doch zu 100% ausgeschlossen sein oder? Der TE hat doch ein ganz anderes Gerät von APPLE im Austausch bekommen. Ist da der VK dann nicht aus der Sache raus, da dieses Gerät beim Kauf ja gar nicht übergeben wurde?

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.
Das dürte doch zu 100% ausgeschlossen sein oder?


Ja, das sehe ich auch so.

Zitat:
Der TE hat doch ein ganz anderes Gerät von APPLE im Austausch bekommen. Ist da der VK dann nicht aus der Sache raus, da dieses Gerät beim Kauf ja gar nicht übergeben wurde?


Nicht, wenn der TE beim VK einen Gewährleistungsfall geltend gemacht hat und auf dessen Verlangen hin den Austausch bei APPLE hat vornehmen lassen. Nur nützt ihm das nichts mehr, da die Beweislastumkehr nicht mehr greift, weil die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt des Austauschgeräts nicht erneut beginnt.

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