Hallo liebes Forum
ich habe eine Frage bezüglich der Garantie
eines Iphones - vllt könnt ihr mir helfen.
Und zwar - Mister XYZ hat am 20.01.2016 ein Iphone gekauft - am 18.07.2016 ging das Gerät kaputt und wurde komplett durch Apple mit einem neuen Gerät (neue Seriennummer) ersetzt.
Jetzt ist das Gerät wieder defekt - aber laut Serviceabfrage ist die Frist der Garantie abgelaufen.
Ist das so korrekt oder kann Herr XYZ da was machen?
Vielen Dank
Frage Iphone Garantie - Laufzeit
11. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. Februar 2017 | 08:06
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Iphone Garantie - Laufzeit
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#1
Antwort vom 11. Februar 2017 | 08:59
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Zitataber laut Serviceabfrage ist die Frist der Garantie abgelaufen. :
Da müsste man schauen, was dazu in den Garantiebedingungen steht.
Zitatoder kann Herr XYZ da was machen? :
Der Herr XYZ könnte sich eventuell auf die gesetzliche Gewährleistung berufen.
gruß charly
#2
Antwort vom 11. Februar 2017 | 11:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39810x hilfreich)
ZitatDer Herr XYZ könnte sich eventuell auf die gesetzliche Gewährleistung berufen. :
Die müsste er dann beim Verkäufer geltend machen.
Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.
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#3
Antwort vom 11. Februar 2017 | 13:47
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
Das dürte doch zu 100% ausgeschlossen sein oder? Der TE hat doch ein ganz anderes Gerät von APPLE im Austausch bekommen. Ist da der VK dann nicht aus der Sache raus, da dieses Gerät beim Kauf ja gar nicht übergeben wurde?Zitat:Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.
#4
Antwort vom 11. Februar 2017 | 16:59
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
Zitat:Das dürte doch zu 100% ausgeschlossen sein oder?Zitat:Und notfalls beweisen, das der Mangel bereits beim kauf zumindest latent vorlag.
Ja, das sehe ich auch so.
Zitat:Der TE hat doch ein ganz anderes Gerät von APPLE im Austausch bekommen. Ist da der VK dann nicht aus der Sache raus, da dieses Gerät beim Kauf ja gar nicht übergeben wurde?
Nicht, wenn der TE beim VK einen Gewährleistungsfall geltend gemacht hat und auf dessen Verlangen hin den Austausch bei APPLE hat vornehmen lassen. Nur nützt ihm das nichts mehr, da die Beweislastumkehr nicht mehr greift, weil die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt des Austauschgeräts nicht erneut beginnt.
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