Frage bzgl. 312d BGB

5. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mickey02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bzgl. 312d BGB

Hallo Forum,

habe mal eine Frage. Mal angenommen, ich habe mir eine Software im Internet bestellt und diese ist heute angekommen. Die DVD-Hülle war mit einem Aufkleber versiegelt, welchen ich abmachen musste, um die Hülle zu öffnen.

Trifft folgendes zu:
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind


Wenn ich die DVD zurück geben wollen würde, da die Software darauf nicht meinen Bedürfnissen entspricht, wäre das möglich?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lordoo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein,
wenn sie nicht deinen Bedürfnissen entspricht darfst du sie nicht zurück geben. Hättest es vorher prüfen müssen. Hier wird der VK geschützt, da du den Film/ die CD/ die Software bereits für deinen Zweck verwendet haben könntest und sie nun nicht mehr brauchst.
Außerdem soll der VK vor illegalem Brennen der Datenträger geschützt werden.

Bei Software, Filmen und Tonträgern, kannst du nur bei einem Mangel und erfolglosen Nachbesserungen widerrufen.

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mickey02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

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