Frage zu Verzugszinsen und Anwaltskosten Kauf ETW

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
ConnorMcLurk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Frage zu Verzugszinsen und Anwaltskosten Kauf ETW

Hallo zusammen.

Ich habe ein Problem mit unserem Wohnungsverkäufer und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

Wir haben im Juli 2011 eine Wohnung in einem Neubau gekauft in die wir zum 1.12.2011 einzogen. Durch Umstände, die wir nicht zu vertreten hatten, die aber unstrittigerweise unter unser Finanzierungsrisiko fielen, sind uns Verzugszinsen in Höhe von rund 1750 EUR entstanden.

Diese machte der Verkäufer erstmals am 22.03.2013 geltend. Da wir in der Wohnung noch etliche kleinere und einen größeren Mangel (Höhe schätzungsweise 1.000 - 1.200 EUR) haben, haben wir dem Verkäufer am 08.04.2013 mitgeteilt, dass wir seine Forderung dem Grunde nach anerkennen, wir aber von unserem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen und ihm das Geld überweisen, sobald die Mängel beseitigt worden sind.

Wir führten alle zu diesem Zeitpunkt bekannten Mängel auf und setzten eine Frist für die fachgerechte Beseitigung bis zum 15.05.2013.

Man muss an dieser Stelle vielleicht noch erwähnen, dass der Verkäufer auch unser Nachbar ist, er wohnt 5 m Luftlinie entfernt.

Wir hörten nichts weiter von dem Verkäufer und sahen ihn auch nicht in der Zeit. In der Zwischenzeit schickte er uns zur Beseitigung einer unserer gelisteten Mängel einen Maler (der auch noch schlampig arbeitete) Das war einer von insgesamt 14 Punkten der Liste.

Den nächsten, wiederum schriftlichen Kontakt hatten wir am 13.08.2013. Er nahm Stellung auf unser Schreiben vom 08.04.2013. Er versuchte sich unter Vorwänden aus der Haftung zu fast allen Punkten rauszureden. Er verlangte die Zahlung des Geldes (beide Schreiben waren keine Mahnung) und drohte uns damit, uns notfalls zu verklagen.

Ich antwortete am 21.08.2013 und bot ihm eine Abschlagszahlung in Höhe von 300 EUR an, wenn er sich dazu bereit erklärt, auf die Klage zu verzichten und sicherte erneut zu, den Rest nach Beseitigung der Mängel umgehend anzuweisen. Ferner wies ich ihn daraufhin, dass ihm das Recht auf Mängelbeseitigung nach Verstreichen der Frist vom 15.05.2013 nicht mehr zustünde, ich aber dennoch bereit wäre, "seine Leute" die Arbeit machen zu lassen. Ich setzte ihm meinerseits eine Frist Stellung zu nehmen bis zum 07.09.2013 und drohte an, die Aufträge danach zu vergeben und die jeweiligen Rechnungen einzubehalten, bzw. von den 1750 Euro zu bezahlen.

Heute habe ich dann ein Schreiben seines Anwaltes, in dem er eine Frist zur Zahlung setzt. Allerdings macht er jetzt einen deutlich höheren Beitrag geltend. Statt der gesetzlich festgelegten Verzugszinsen i.H.v. 5,37% zum Zeitpunkt des Kaufes, soll ich aufeinmal 8,5% zahlen, weil er angeblich einen Kontokorrentkredit in dieser Höhe bei der Bank gehabt haben soll. Eine Beweisführung hierfür gibt es nicht. Darüber hinaus soll ich auch noch seine Anwaltskosten zahlen (knappe 300 EUR)

Meine Fragen sind:

1. Ist die Erhöhung des Verzugszinses rechtens?
2. Muss ich tatsächlich seine Anwaltsgebühren tragen? Gibts dafür eine Rechtsgrundlage?

Vielen Dank für eure Hilfe

Connor

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
wir aber von unserem Rückbehaltungsrecht Gebrauch machen


Die Aufrechnung von unstrittigen Forderungen (Verzugszinsen) mit bestrittenen Forderungen (mutmaßliche Mängel) ist nicht möglich.

quote:
Ist die Erhöhung des Verzugszinses rechtens?


Das wäre es dann, wenn der VM einen echten Schaden in dieser Höhe hatte (also durch eure Nichtzahlung in Geldnot geraten ist und unbedingt einen Kredit aufnehmen mußte).

quote:
Muss ich tatsächlich seine Anwaltsgebühren tragen?


Wenn du in Verzug warst, dann ja.

Aus deinem Text geht nicht hervor, ob der VM dir entweder eine Frist zur Zahlung gesetzt hat *oder* eine solche entbehrlich war, weil die Verzugszinsen sowieso nach dem Kalender geschuldet waren.

quote:
Er verlangte die Zahlung des Geldes (beide Schreiben waren keine Mahnung)


Ein noch knapperer Widerspruch in sich wäre nur mit "schwarzer Schimmel" möglich. Was ist denn deiner Ansicht nach eine "Mahnung"?


-- Editiert GROC am 26.09.2013 10:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ConnorMcLurk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat:
___________________________________________

Die Aufrechnung von unstrittigen Forderungen (Verzugszinsen) mit bestrittenen Forderungen (mutmaßliche Mängel) ist nicht möglich.

___________________________________________

Die Forderungen sind nur teilweise bestritten, nicht vollständig. Die Mängel sind dokumentiert und z.T. auch vom Verkäufer anerkannt. Besichtigt hat er sie mehrfach.

Zitat:
___________________________________________

Das wäre es dann, wenn der VM einen echten Schaden in dieser Höhe hatte (also durch eure Nichtzahlung in Geldnot geraten ist und unbedingt einen Kredit aufnehmen mußte).

___________________________________________

Hierüber habe ich keine Kenntnis. Ich nehme an, dass er mir diesen Umstand sicherlich hätte mitteilen müssen? Die Forderung ist jedenfalls neu. Als absehbar war, dass der Zahlungsverzug entsteht habe ich ihn umgehen informiert. Sein O-Ton von damals war: Ach machen Sie sich keine Sorgen, das ist kein Problem, da finden wir schon eine Lösung. Ziemlich genau das hat er meiner Frau und mir wortwörtlich gesagt. Klingt für mich nicht so, als hätte er zu diesem Zeitpunkt Zahlungsprobleme gehabt.

Zitat:
___________________________________________

Wenn du in Verzug warst, dann ja.

Aus deinem Text geht nicht hervor, ob der VM dir entweder eine Frist zur Zahlung gesetzt hat *oder* eine solche entbehrlich war, weil die Verzugszinsen sowieso nach dem Kalender geschuldet waren.

___________________________________________

Er hat jeweils Zahlungsfristen gesetzt, die wir unsererseits mit Fristen für die Mängelbeseitigung beantwortet haben. Jede Seite hat ihre Fristen verstreichen lassen.

Nur zur Klärung:

Es ist nicht so, dass wir ihm das Geld nicht zahlen wollen. Er drückt sich nur vor zugesagten Mängelbeseitigungen, Überarbeitungen, Reparaturen, die er zu verantworten hat. Nicht nur uns gegenüber sondern der gesamten Hausgemeinschaft ebenfalls. Zusagen, die im Rahmen der Endabnahme des Gemeinschaftseigentums vor über einem Jahr gemacht worden sind, sind bis heute nicht eingehalten worden.

Könnte ich mit derselben Begründung meine Anwaltskosten hinsichtlich Beseitigung der Mängel auf ihn übertragen?

Zitat:
___________________________________________

Ein noch knapperer Widerspruch in sich wäre nur mit "schwarzer Schimmel" möglich. Was ist denn deiner Ansicht nach eine "Mahnung"?

___________________________________________

Naja bisher dachte ich immer: Nur wo Mahnung draufsteht, ist auch Mahnung drin.

-- Editiert ConnorMcLurk am 26.09.2013 10:58

1x Hilfreiche Antwort

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