"Frei Haus"

9. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
grins1000
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 1x hilfreich)
"Frei Haus"

Hallo,

kleines Problem. Habe neulich einen Kaufverrag geschlossen über einen sehr schweres Möbelstück. Im Kaufvertrag stand "Lieferung frei Haus". Der Fahrer der Spedition kam alleine und meinte, er könne das Ding alleine nicht in die Wohnung (2. Stock) tragen. Üblich sei sowieso nur eine Lieferung bis zur Haustür.

Frage: Stimmt das? M.E. bedeutet "Frei Haus", dass die Lieferung in den Machtbereich des Vertragspartners (also Wohnung) gelangen muss... Ob das Teil zu schwer ist oder nicht, hat ja nichts mit dem kaufvertrag zu tun; dann hätte die Spedition eben 2 leute schicken müssen.

Kann mir jemand zu meiner Meinung recht geben?

Danke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Die Formulierung "Lieferung frei Haus" kann m.E. auch nur so verstanden werden, daß die Ware bis in die Wohnung geschafft werden soll. Insbesondere bei schweren und großen Gegenständen gilt dies. Was nützt es dem Käufer, wenn die Ware zwar bis zur Haustür geschafft wird und von dort nicht in die Wohnung kommt?

I.Ü. hätte der Verkäufer darauf bei Vertragsschluß hinweisen müssen.

Das wird schon so sein, wie Sie vermuten, der Fahrer hatte keinen Bock.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Normalerweise wird das Problem in den AGB´s geregelt: Also lies mal genau nach.
Wenn nichts Besonderes vereinbart wurde,
ist ein Kaufvertrag vom Lieferanten dann erfüllt, wenn der Kaufgegenstand dem Käufer übergeben wurde. Nach meiner Rechtsauffassung ist das der Ort, an dem der Gegenstand genutzt werden soll: Auto auf der Straße, Schrank in der Wohnung, Gewächse im Garten, Kohlen im Keller usw.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Bei meiner letzten Möbellieferung habe ich extra die Möbellieferung bis in die Wohnung vereinbart.
Denn die Verkäuferung sagte mir auch, dass es üblich ist bis zur ersten Tür zu liefern.

Aber wie schon oben erwähnt sollten die AGB´s Aufschluss geben!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HoHo
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 37x hilfreich)

nicht bis zur Tür, sondern
"bis hinter die erste abschliessbare Tür!"

So steht es in den Kaufverträgen beim Möbelhauses meines Vertrauens.

Ein Zehner bewirkt da aber manchmal Wunder und lässt das Teil auch auf seinen Platz fliegen :-))

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Es gibt Firmen die liefern nur max. bis in den 1.Stock. So was es bei meiner letzten Fernseherbestellung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen