Guten Tag,
Person A bestellt sich Waren im Internt und lässt es an eine Packstation liefern.
Bei der Entnahme aus der Packstation entdeckt er noch ein weiteres, nicht an ihn adressiertes Paket einen großen Internethändlers in "seinem" Fach.
Dieses nimmt er an sich und öffnet es zu Hause, die Waren (Wert ca. 50 Euro) will er im Internet weiterverkaufen.
A. ist der Ansicht, dass es sich um unbestellte Ware handelt die an seine Packstations-Adresse geliefert wurde und er die Ware somit behalten darf.
A. ist von seinem Vorhaben nicht abzubringen.
Frage: wäre A. nicht verpflichtet die falsche Zustellung an DHL zu melden und durfte er das Paket überhaupt an sich nehmen, darf er die Ware tatsächlich behalten?
Fremdes Packet in Packstation behalten?
25. April 2019
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Frage vom 25. April 2019 | 08:24
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Fremdes Packet in Packstation behalten?
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#1
Antwort vom 25. April 2019 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
A liegt in seiner Ansicht völlig falsch, da das Paket nicht an A adressiert war. Somit macht er sich mit seinem Verhalten schadensersatzpflichtig und auch strafbar
#2
Antwort vom 25. April 2019 | 09:56
Von
Status: Schlichter (7202 Beiträge, 1514x hilfreich)
Zitat:da das Paket nicht an A adressiert war.
sehe ich auch so
Zitat:an seine Packstations-Adresse
Eine Packstation ist aber nicht die Adresse von Person A. Und jede Sendung an Person A die ihm an die Packstation gesendet wird, wird in einem anderen Fach abgelegt.
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#3
Antwort vom 25. April 2019 | 11:06
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
bei doser Fallschilderung wird der nächste Thread wohl sicher im Unterforum für Strafrecht eröffnet, denn Person A wird dann diesbezüglich Infos benötigen....
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