Fremdfirma Reparatur

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
SirCobra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fremdfirma Reparatur

Ich hätte da mal eine einfache Frage aber finde nirgends eine Antwort dazu.

Angenommen:

A kauft sich eine Laptop und 2 Jahre klappt alles. GENAU nach 2 Jahren geht der Laptop kaputt und muss repariert werden.

Also schickt A das Notebook an eine Fremdfirma die sich mit Reparaturen beschäftigt und lässt sich eine Kostenvoranschlag machen.
Dann lässt A das Notebook reparieren und bekommt es zurück.



Aber als er ihn anschaltet funktioniert er immer noch nicht als hat die Reparatur NICHTS gebracht.

Also schickt ihn A wieder an die Firma zurück und die reparieren es noch einmal auf Kulanz.
Aber wieder als das Notebook da war funktioniert es nicht und A schickt das Notebook zurück.




Diese schicken aber eine Rechnung von 0€ und behaupten das durch eine Folgeschaden mangels falscher Kühlung keine Garantie/Gewährleistung mehr gegeben sei.






Kann A nun sein Geld für die erste Reparatur zurückbekommen oder geht das nicht den wie gesagt hat die Reparatur des Notebooks nichts gebracht.





PS: Die Firma gibt noch 3 Monate Garantie auf die Reparatur.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SirCobra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

*push*

bitte brauche schnell eure Hilfe

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

quote:
Diese schicken aber eine Rechnung von 0€

Für die erste Reparatur oder für welche?



quote:
Kann A nun sein Geld für die erste Reparatur zurückbekommen

Kann A denn beweisen das die erste Reparatur erfolglos war?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
SirCobra
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

1.Rechnung:130€
2.Rechnung: 0€, da Kulanz
3.Rechnung: 0€, da keine Reparatur weil ein Folgeschaden vorliegt und Garantie ist erloschen.

A kann es nur durch ein Video beweisen und dadurch das das Notebook immer noch nicht funktioniert wie es sollte.
A hat auch 3 Zeugen die beim ersten Starten und Auspacken nach der 1 Reparatur dabei waren.


Habe ich ein Anrecht auf das Geld von der 1 Reparatur die 130€?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120031 Beiträge, 39821x hilfreich)

Dazu müsste man beweisen, das die erste Reparatur erfolglos war und der Schaden nicht erst durch den späteren Defekt in der Kühlung enstanden ist.

Das dürfte nur mit einem entsprechenden Gutachen eines Sachverständigen gehen.





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