Frist zur Nacherfüllung wird abgelehnt

11. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist zur Nacherfüllung wird abgelehnt

Hallo,

Ich habe mir am 27.11.20 ein neues Mainboard, für 130€, gekauft, dieses wurde am 04.12.20 geliefert und nach dem Einbau stellte sich heraus, dass dieses jedoch defekt ist. Am 14.12.20 wurde eine Rücksendung beantragt und am 15.12.20 wurde das Board zurück geschickt, dieses kam am 30.12.20 beim Händler an. Am 08.01.21 stellte ich dem Händler eine Frist von 2 Wochen um mir ein neues Board oder das repariert zukommen zu lassen, da dieses für mein Studium benötigt wird. Diese Frist wurde am 11.01.21 abgelehnt, da der Händler nicht selbst repariert, sondern das Board an einen Reparaturpartner des Herstellers weiterleiten, wodurch sie keinen Einfluss auf die Reparaturdauer haben.
Muss ich als Käufer das Ablehnen der Frist von insgesamt 3,5 Wochen akzeptieren?
Wenn ich dies nicht akzeptieren muss, welche anderen Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank im Voraus.

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23 Antworten
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#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Nico1611):
Muss ich als Käufer das Ablehnen der Frist von insgesamt 3,5 Wochen akzeptieren?
Nein, die Frist betrug hier aber offenbar 14 Tage und nicht 3,5 Wochen.

Zitat (von Nico1611):
Diese Frist wurde am 11.01.21 abgelehnt
Heißt was genau? Kann man daraus eine endgültige Verweigerung der Leistung ableiten? Oder war das mehr so ein "Wir geben unser Bestes, können es aber leider nicht garantieren...".

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#2
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Nico1611):
Muss ich als Käufer das Ablehnen der Frist von insgesamt 3,5 Wochen akzeptieren?
Nein, die Frist betrug hier aber offenbar 14 Tage und nicht 3,5 Wochen.

Es wurde nach 1,5 Wochen, nachdem das Paket beim Verkäufer eingegangen ist, eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Somit einen Zeitraum von 3,5 Wochen zwischen Eingang der Retour beim Händler und Frist Ende.

Der Händler repariert nicht selbst, hat das Board an einen Reparaturpartner des Herstellers weitergeleitet, wo es bearbeitet wird, daher hat der Händler keinen Einfluss auf die Reparaturzeit.
Die Antwort des Herstellers endet mit:
"Wir bitten Sie, diese Verzögerung zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Die von Ihnen gesetzte Frist weisen wir vorsorglich zurück."

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Nico1611):
Es wurde nach 1,5 Wochen, nachdem das Paket beim Verkäufer eingegangen ist, eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Somit einen Zeitraum von 3,5 Wochen zwischen Eingang der Retour beim Händler und Frist Ende.
... tja, hätte man die Frist also besser gleich zu Anfang gesetzt.

Zitat (von Nico1611):
"Wir bitten Sie, diese Verzögerung zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Die von Ihnen gesetzte Frist weisen wir vorsorglich zurück."
Für eine endgültige Verweigerung der Leistung wäre mir die Formulierung zu schwammig. Also bis zum Fristende warten. Bei fruchtlosem Verstreichen würde ich dann entsprechend einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Interessen auf Kosten des Händlers beauftragen. Auf diesem Umstand kann man den Händler ja noch freundlicherweise hinweisen. Ebenfalls, dass man im Rahmen der Sachmängelhaftung nicht für dessen ineffiziente, interne Prozesse/Probleme verantwortlich zeichnen wird und, dass man im BGB leider nicht erfolgreich war den Passus "So lange warten bis der Händler Lust hat nachzubessern" finden konnte.

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#4
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frist am Anfang zu setzen ist definitiv die einfache Lösung.

Nach einer Verweigerung klingt das nicht, es wirkt eher so als ob sich aus der Verantwortung gezogen wird. Daher die Frage ob das so zulässig ist. Die gesetzte und nicht akzeptierte Frist wird auch abgewartet bevor weiter Schritte unternommen werden, könnte ja in den 2 Wochen doch noch bearbeitet werden.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Nico1611):
Daher die Frage ob das so zulässig ist.
Was sollte daran unzulässig sein? Unzulässig* wäre es nur eine gesetzlich zustehende Leistung (in diesem Fall Neulieferung/Reparatur/Rückabwicklung o.Ä.) nicht einzuhalten, oder eben komplett zu verweigern.

*unzulässig insofern, als dass man es natürlich machen kann, dann aber eben mit den Konsequenzen leben muss.

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#6
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das hat in etwa die Frage beantwortet.
Abwarten und wenn nichts passiert das einschalten eines Anwaltes ankündigen und dann auch tun.
Es ging aber auch eher darum wie es aussieht wenn der Kunde eine Frist setzt, welche vom Händler abgelehnt und dann nicht eingehalten wird, das wäre ja dann keine nicht Erfüllung einer Frist.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Für eine endgültige Verweigerung der Leistung wäre mir die Formulierung zu schwammig.

Die kann hier denknotwendigerweise gar nicht vorliegen.



Zitat (von Nico1611):
Abwarten und wenn nichts passiert das einschalten eines Anwaltes ankündigen und dann auch tun.

So ist es.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die kann hier denknotwendigerweise gar nicht vorliegen.
Natürlich kann sie das.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Natürlich kann sie das.

Nö, der Händler ist für Ablehnungen des Herstellers bezüglich Fristen die man diesem gar nicht gesetzt hatte nicht verantwortlich, somit kann man daraus keine endgültige Verweigerung der Leistung konstruieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde nur der Händler kontaktiert und die Board wurde auch an diesen geschickt. Der Händler repariet nicht selber und hat anscheinend daher das Board an einen Reparaturpartner des Herstellers weitergeleitet. Wenn das Board weitergeleitet wurde sollte es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Verweigerung sein, wenn der Prozess aber insgesamt mehr als 6 Wochen dauern sollte, in denen der Käufer keine Informationen bezüglich der Reparatur oder Ersatz erhält, wird der nächste schritt der Anwalt sein.
Mit dem Hersteller oder dem Reparaturpartner wurde vom Käufer kein Kontakt aufgenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Nico1611):
Mit dem Hersteller oder dem Reparaturpartner wurde vom Käufer kein Kontakt aufgenommen.

Aber umgekehrt:
Zitat (von Nico1611):
Die Antwort des Herstellers endet mit:
"Wir bitten Sie, diese Verzögerung zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Die von Ihnen gesetzte Frist weisen wir vorsorglich zurück."



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte um Entschuldigung für den Fehler.
Es wurde nur Kontakt zum Händler aufgenommen, die Antwort kam vom Händler, dieser weißt die Frist zurück, da er keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hat.
War ein Fehler in dem Beitrag, es gab nur eine Antwort vom Händler

-- Editiert von Nico1611 am 12.01.2021 20:36

-- Editiert von Nico1611 am 12.01.2021 20:38

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte da doch noch eine Frage.
Es muss ja eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gestellt werden.
Nehmen wir an, dass diese angemessene Frist 4 Wochen betragen müsste. Wenn ich nach 2 Wochen eine Frist von 2 Wochen setze, wären das dann die 4 Wochen oder muss jede gesetzte Frist eigenständig angemessen sein?
Sodass ich nach 4 Wochen noch eine einwöchige Frist setzte, bevor ich vom Kaufvertrag zurücktrete und oder einen Anwalt einschalte.

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Also ich würde da ganz einfach nach fristablauf sagen:
Ich habe Verständnis dafür, dass es bei Kapazitätsenpässen zu längeren Reparaturzeiten kommen kann. Gleichsamm bitte ich jedoch selbst um Verständnis dafür, dass ich die Ware benötige und den Reparaturversuch daher als fehlgeschlagene Nachbesserung betrachten muss. Ich fordere Sie daher zu einem zweiten Nachbesserungsversuch durch Neulieferung bis spätestens (Lieferzeit auf der Website) auf.

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#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Der TE hat Nacherfüllung verlangt und dabei kann er natürlich auch eine angemessene Frist setzten. Ob eine Frist von zwei Wochen in diesem Fall angemessen ist vermag ich nicht zu sagen, es ist jedoch ein dünnes Eis auf das man sich begeben hat. Letztendlich wird ihm nichts anderes übrig bleiben als die 3,5 Wochen abzuwarten denn ein Erfolg bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung ist mehr als fraglich.

Warum hat man überhaupt Nachbesserung gefordert und dies durch die Fristsetzung auch noch als solche zementiert. Besser wäre es gewesen den Onlinekauf zu widerrufen, die 14 tägige Frist war doch bei Rücksendung noch nicht abgelaufen.

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#16
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Ob eine Frist von zwei Wochen in diesem Fall angemessen ist vermag ich nicht zu sagen, es ist jedoch ein dünnes Eis auf das man sich begeben hat.

Da war dann ja meine Frage ob jede Frist einzeln angemessen sein muss, oder der gesamte Zeitraum. Also ob eine vierwöchige Frist am Anfang gleichwertig zu einer zweiwöchigen Frist ist, welche nach 2 Wochen gesetzt wird, da beide Fristen ja dann nach 4 Wochen der Bearbeitung ablaufen.

Zitat (von Alter Sack):
Warum hat man überhaupt Nachbesserung gefordert und dies durch die Fristsetzung auch noch als solche zementiert. Besser wäre es gewesen den Onlinekauf zu widerrufen, die 14 tägige Frist war doch bei Rücksendung noch nicht abgelaufen.

Das ist eine sehr gut Frage. Habe wahrscheinlich gehofft, dass das genau so schnell geht wie bei anderen Händlern.
Die 4 Wochen werden auch abgewartet, könnte ja noch was passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Besser wäre es gewesen den Onlinekauf zu widerrufen, die 14 tägige Frist war doch bei Rücksendung noch nicht abgelaufen.
Sehe ich nicht so.
Der Widerruf kann durchaus Nachteile mit sich bringen (Preis nicht mehr gültig, Verfügbarkeit nicht mehr gegeben, Versandkosten, die anfallen...). Wenn der TE das Teil nach wie vor braucht/will, wäre der Widerruf nonsens.

Zitat (von Nico1611):
Da war dann ja meine Frage ob jede Frist einzeln angemessen sein muss, oder der gesamte Zeitraum.
Grundsätzlich ist jede Frist für sich zu betrachten, aber, wie so oft: es kommt individuell drauf an. Bei einem 08/15 Zubehörteil würde ich mir über mehr als 14 Tage jedoch gar keine Gedanken machen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Sehe ich nicht so.
Der Widerruf kann durchaus Nachteile mit sich bringen (Preis nicht mehr gültig, Verfügbarkeit nicht mehr gegeben, Versandkosten, die anfallen...). Wenn der TE das Teil nach wie vor braucht/will, wäre der Widerruf nonsens.


Kann man so sehen und käme sicherlich auch auf den Einzelfall an.

Allerdings wenn ich Neuware bestelle dann will ich auch funktionierende Neuware haben und kein Teil das kaputt geliefert und anschließend repariert wird.

-- Editiert von Alter Sack am 15.01.2021 10:01

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#19
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Sehe ich nicht so.
Der Widerruf kann durchaus Nachteile mit sich bringen (Preis nicht mehr gültig, Verfügbarkeit nicht mehr gegeben, Versandkosten, die anfallen...). Wenn der TE das Teil nach wie vor braucht/will, wäre der Widerruf nonsens.

Das Board wurde bei einem BlackDeal gekauft und war 20 bis 30€ günstiger und als ich es zurück geschickt habe bin ich eher von 4 Wochen dauer ausgegangen, ohne zu wissen, dass alleine die Lieferung 2 Wochen dauert. Bis jetzt hatte ich mit anderen Händlern und Herstellern immer glück, da waren die Sachen nach spätestens zwei Wochen immer wieder zurück, auch ohne Frist Setzung.

Zitat (von NaibaF123):
Grundsätzlich ist jede Frist für sich zu betrachten, aber, wie so oft: es kommt individuell drauf an. Bei einem 08/15 Zubehörteil würde ich mir über mehr als 14 Tage jedoch gar keine Gedanken machen.

Mit 4 Wochen habe ich ja auch kein Problem, die sind ja auch bei den meisten Shops angegeben.
Abwarten und das beste hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Allerdings wenn ich Neuware bestelle dann will ich auch funktionierende Neuware haben und kein Teil das kaputt geliefert und anschließend repariert wird.
Ist ja kein Problem. Der Kunde kann ja bei der Nachbesserung aus Neulieferung bzw. Reparatur wählen.
(Die Diskussion erübrigt sich zumeist ohnehin, da ein Großteil der Waren sowieso nicht repariert, sondern schlichtweg vom Händler ersetzt und entsorgt wird).
Anders herum wird übrigens ein Schuh draus: Was glaubst du, wie oft man ein repariertes Teil erhält, ohne es überhaupt zu merken ;)

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#21
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

@naibaF123

Das Wahlrecht zwischen Umtausch und Reparatur gilt ja auch nicht uneingeschränkt. Ist eine Reparatur nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich kann der Händler auch Umtauschen obwohl eine Reparatur gewünscht wurde.

Im übrigen will der Händler hier das Teil an seinen Lieferanten weiterleiten damit es dort repariert (eventuell auch umgetauscht) wird,

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nico1611
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach dem was der Händler geschrieben hat hat der das Board an den Reparaturpartner der Herstellers weitergeleitet. Mein altes Board ging dafür nach Polen und war dann nach 2 Wochen wieder bei mir. Da es sich um den gleichen Hersteller handelt ging das neue Board wahrscheinlich auch nach Polen.

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#23
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das Wahlrecht zwischen Umtausch und Reparatur gilt ja auch nicht uneingeschränkt.
gerade das spricht ja zusätzlich für ein Neuteil, anstelle einer Reparatur.

Zitat (von Alter Sack):
Im übrigen will der Händler hier das Teil an seinen Lieferanten weiterleiten damit es dort repariert (eventuell auch umgetauscht) wird,
Ja. Der TE hat Reparatur "gewählt". Die meisten Händler werden keine Reparaturabteilung unterhalten.

Zitat (von Nico1611):
Da es sich um den gleichen Hersteller handelt ging das neue Board wahrscheinlich auch nach Polen.
Gut möglich. Spielt aber absolut keine Rolle ;)

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