Hallo,
ich bitte um Eure Meinung:
Ich habe einen Artikel in einem Online Shop "Neu" gekauft. Die Ware ist jedoch eindeutig gebraucht. Ich forderte deshalb den kompletten Preis inkl. aller Versandgebühren zurück. Der Händler weigert sich jedoch den Hinversand zu erstatten, da es sich um eine "erbrachte Leistung" handelt.
Ausserdem wurde in der Artikelbeschreibung eine negative, preimindernde Eigenschaft des Artikels verschwiegen. Aus diesen Gründen sehe ich es nicht ein, die Versandkosten zu übernehmen. Ich würde das ganze sogar als Betrug bezeichnen. Laut Kundenbewertungen gibt es mehrere solche Fälle.
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Viele Grüße
Paul
GEBRAUCHT GELIEFERT; NEU BESTELLT
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Solche Fälle sind an sich wie Falschlieferungen zu betrachten. Dann liegt ein Verschulden des VK vor und er muß zahlen.
Vorsicht bei zu großer eigener Empfindlichkeit! Manchmal wird ausgepackte Ware wieder neu versandt. Diese muß nicht unbedingt gebraucht sein, kann aber durch Auspacken und Staub gebraucht wirken ohne eine wertmindernde Eigenschaft zu haben.
Vielen Dank für die Antwort.
Es handelt sich um ein Handy:
-Aussengehäuse Top (vermutlich neues Cover), das Innenleben eindeutig gebraucht (Kratzer, Seriennr., Barcode..... verschmutzt....)
-Joystick funktioniert nicht richtig
-Branding in der Artikelbeschreibung verschwiegen
-OVP altaussehend und verschmutzt
-Barcode Nr. auf der OVP ist nicht mit der im Handyinnenraum identisch
Ich bestelle sehr viele Artikel online, aber so eine Unverschämtheit habe ich noch nie erlebt. Der Händler behauptet nach der 1. E-Mail Reklamation, daß das Gerät neu ist und die Versandkosten eine erbrachte Leistung wären. Nach der zweiten E-Mail (ich habe mit Gutachter und RA gedroht) bekam ich keine Antwort mehr. Er fordert ausserdem, daß ich die Rechnung der Retoure beilege, diese habe ich jedoch nie erhalten.
Viele Grüße
Basara
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--- editiert vom Admin
Ich darf innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückschicken, die Versandkosten für die Retoure werden übernommen, aber der Händler weigert sich die 9,00€ Versandkosten für den Versand an mich zu erstatten und das sehe ich aufgrund der o.g. Mängeln nicht ein.
Viele Grüße
Paul
--- editiert vom Admin
@Fliegenklatsche:
Wenn der Händler falsche oder defekte Ware sendet, gilt eigentlich nicht die 40.-€-Klausel. Vor dem Fernabsatzrecht konnte man falsche oder mangelhafte Ware auch zurückgeben.
--- editiert vom Admin
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Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich vertrete halt die Meinung, daß der Verkäufer den Hinversand erstatten muß, wenn er gebrauchte Ware als neu verkauft......(siehe Erstbeitrag)
Jetzt habe ich das Problem, daß ich die Ware zurückgeschickt habe, mit einer Fristsetzung von 7 Tagen für die Erstattung des Betrages.
Das Paket ist beim Verkäufer am 12.12. eingetroffen. Das Geld habe ich noch nicht erhalten und drei Anfragen per E-Mail blieben unabeantwortet.
Nun bin ich am überlegen, ob ich vor Weihnachten den Sachverhalt meinem Anwalt übergebe oder noch zuwarten sollte.
Was meint Ihr?
Vielen Dank im Voraus.
Paul
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