Liebes 123RechtCommunity,
(aufgrund des aktuellen Geschehnis, gebe ich das richtige Datum nicht an, Bitte habt Verständnis.)
am 21.01. stornierte ich meine Onlinebestellung vom 20.01. bei Firma X.
Die Sendung verließ am 23.01. das Lager der Firma X.
Firma X bestätigte mein Widerruf am 23.01.2022, kurz nachdem die Ware aus dem Haus ging.
24.01. geht laut Sendungsverfolgung hervor, dass das Paket von Firma X zugestellt wurde.
Wenn ich zudem meine PLZ eingebe steht bei Empfängerinformationen mein Name drauf.
Kurz darauf habe ich Firma X per eMail kontaktiert, und anschließend telefonierten wir, da es für Firma X nicht ganz klar war, dass ich die Ware NICHT erfolgreich zugestellt bekommen habe. Ich war am Vormittag Zuhause gewesen, damit ich die Annahme der Sendung verweigere, und mir der Gang zur GLS-Paketshop erspart bleibt. Der nächste GLS-Paketshop ist kein Katzensprung, sondern viel eher ein Mammut-Sprung.
Am Abend habe ich sicherheitshalber Kontakt zu GLS per eMail aufgenommen.
Mit unter, meiner Frage an GLS:
• kann ich davon ausgehen, dass Sie mit meiner Unterschrift den Empfang bestätigt haben?
• Oder ist das Paket bereits auf dem Retourweg zum Absender, da ich dies frühzeitig retourniert habe?
Firma X habe ich in CC genommen, damit GLS und Firma X in gleicher Bilde sind und ich nicht mehrfach von links nach rechts kommuniziert werde
Edit.: Auftrag seitens GLS bereits erledigt.
GLS — Ware im Wert von knapp 4.000€ sei „zugestellt"
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 00:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GLS — Ware im Wert von knapp 4.000€ sei „zugestellt"
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 01:12
Von
Status: Unbeschreiblich (108022 Beiträge, 38108x hilfreich)
Zitatmuss ich im Ernstfall die kompletten Kosten übernehmen, weil es anscheinend ordnungsgemäß zugestellt wurde? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat(die Tür hat in dem Zustellfenster nicht einmal gebimmelt). :
Bei mir macht das die Klingel ...
ZitatGLS gab mir keine Information darüber, wem die Sendung zugestellt wurde. :
Kein Wunder, am ist ja auch nicht Vertragspartner von denen.
Wundert mich das die überhaupt antworten ...
ZitatFalls das Paket „zugestellt" wurde, wüsste ich gerne wer das Paket angenommen hat :
Das fragt man am besten den Vertragspartner, sollte man Verbraucher nach § 13 BGB sein, wird er die Zustellung nachweisen müssen.
ZitatIch war am Vormittag Zuhause gewesen, damit ich die Annahme der Sendung verweigere, und mir der Gang zur GLS-Paketshop erspart bleibt. :
Das ist jetzt irgendwie nicht wirklich logisch ...
Und jetzt?
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