Garagentor gekauft und eingebaut - Falschlieferung - was nun?

1. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 62x hilfreich)
Garagentor gekauft und eingebaut - Falschlieferung - was nun?

Hallo an alle,
wieder einmal benötige ich Rat, Hilfe und Tipps.
Wir bestellten ein Garagen Sektionaltor mit Antrieb bei einer ansässigen Firma. Der Großhändler lieferte das Tor in 5 oder 6 Paketen.
Lieferschein, Packstücke und Rechnung - alles i.O. Nun bauten wir das Tor genau nach Montageanleitung ein. Der Schreck: das Tor lässt sich nicht ganz nach unten schließen. Unsere Fehlersuche ergab keine Ursache, also telefonisch den Großhändler um Rat gefragt. Nachdem wir die Artikelnummern verglichen wurde festgestellt, dass man uns zu lange Seitenschienen geliefert hat.
Der Großhändler ist natürlich bereit das richtige Schienensystem nachzuliefern. Nun meine Frage können wir verlangen das es uns aus- und das richtige eingebaut wird?
Der Hintergrund ist natürlich das unser Urlaub morgen rum ist, bis Morgen der Austausch nicht stattgefunden haben wird. Ab Montag eine Firma kommt um die Fassade zu putzen inkl. Garage. Mit dem Schienensystem auch alle Winkel und Blenden natürlich getauscht werden müssen, da die ganzen Bohrlöcher dann nicht mehr passen.
Was können wir verlangen? Bitte um Ratschläge.
Unseren Elektriker habe ich heute auch weggeschickt der den Antrieb installieren wollte, da müssen wir im schlechtesten Fall Anfahrtkosten doppelt bezahlen.

Viele Grüße




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129745 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
Der Großhändler lieferte das Tor in 5 oder 6 Paketen.

Wo habt ihr gekauft? Fachhändler? Großhändler?
Beim Großhändler kann man in der Regel nur als gewerblicher Kunden einkaufen...



Zitat (von alice0505):
Nun bauten wir das Tor genau nach Montageanleitung ein.

Und hier hat man nicht mit der vorherigen Sorgfalt gearbeitet und die Teilenummern vor Einbau verglichen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo,

wir bestellten beim Fachhändler, der uns die Tel.-Nr. des Großhändlers gab (der für Rückfragen besser geeignet sei)

Die Artikelnummern auf den Packstücken spiegeln sich nicht auf dem Lieferschein wieder. Im Lieferschein wurde aufgeführt: Pos. Z - Tor mit Zargenschienen, X - Antrieb mit Handsender, u.s.w.. Auf den Packstücken sind Neonaufkleber mit "X" oder "Z".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.935 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.718 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.