Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe?

31. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Danni35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie, Gewährleistung oder Rückgabe?

Liebe Forumfreunde,

ich habe ein kleine Problem, welches das genannte Thema betrifft.
Ich habe im Oktober 2020 eine Modelleisenbahn gekauft, welche bis Ende letzten Jahres auch wunderbar funktionierte. Der Artikel hat knapp 300 Euro gekostet und wurde bei einem deutschen Händler im Internet gekauft.

Anfang Januar diesen Jahres, wies diese dann einen Defekt auf.
Daraufhin habe ich den Händler, bei dem ich den Artikel gekauft habe, kontaktiert und ich habe ihm den Artikel zwecks Reparatur zugesandt. Der Händler hat diesen dann an die Firma zwecks Überarbeitung weitergeleitet und im Anschluss hat der Händler mir den Artikel wieder zugesandt.
Soweit so gut. Im April wies die Lok dann wieder einen Defekt auf - gleiches Spiel wie zuvor. Ich habe den Händler wieder kontaktiert und ihm daraufhin das Modell wieder zugesandt. Er leitete dies wieder an die Firma weiter und wieder habe ich die Lok im Anschluss zurückerhalten.
Beide Male ganz unkompliziert ohne das ich nachweisen musste, dass der Mangel seit Anfang an vorlag.
Jetzt funktionierte diese eine gewisse Zeit wieder und seit knapp 10 Tagen ist diese wieder defekt.
Nach meiner Kontaktaufnahme mit dem Händler vor wenigen Tagen wurde mir wieder mitgeteilt, dass der Artikel leider wieder zu der Firma zwecks Überarbeitung müsste.
Da habe ich jedoch jetzt allerdings ehrlich nicht wieder Lust zu.
Habe ich ein Recht darauf, den Artikel zurückzugeben und dass der Händler mir das Geld erstattet?
In dem Falle - hat der Händler ein Recht, die Rückzahlung zu mindern?
Und - kann ich die Rücksendekosten die für mich angefallen sind bei dem Händler geltend machen?
Kann der Händler die Rückgabe unter Umständen verweigern, indem er sich darauf beruft, dass er keinen Nachweis/Gutachten bei den vorherigen Reparaturen wollte, aus dem hervorgeht, dass der Mangel bereits seit Anfang an bestand (die Frage, da der Defekt erst nach mehr als 6 Monaten auftrat)?
Falls ich hier noch etwas vergessen habe - kann der Händler unter Umständen aus anderen Gründen die Rückgabe verweigern?

Vorab bedanke ich mich für eure Ratschläge und vielen lieben Dank.
Danni

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Danni35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Abend,
hat wirklich keiner einen Ratschlag, oder die Lösung des Problems?
Vorab vielen Dank nochmal

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes müsste man mal herausbekommen, ob hier die Rechte nach Garantie oder nach der gesetzliche Mängelhaftung beansprucht / gewährt wurden oder es gar nur Kulanz war.

Der Schilderung nach scheint es wohl eher die Garantie zu sein, da müsste man dann mal schauen, was in der Garantieerklärung des Garantiegebers steht.


Gewährleistung scheidet aus, da die vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die gesetzliche Mängelhaftung ersetzt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Danni35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zügige Rückmeldung.
Eine Art ,Garantieerklärung‘ gibt es meiner Meinung nach nicht. Der Hersteller hatte beide Reparaturen als ,Garantie‘ auf den Reparaturbeleg deklariert.
Dort wurde ergänzend aufgeführt, was an dem Artikel repariert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Danni35):
Eine Art ,Garantieerklärung‘ gibt es meiner Meinung nach nicht.

Dann würde ich mal auf der Seite des Hersteller suchen oder dort nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Danni35):
Der Hersteller hatte beide Reparaturen als ,Garantie‘ auf den Reparaturbeleg deklariert.
Dann wurde wohl die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen. Oder hattest du ausdrücklich nach einer Mängelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung gefragt? Glaube ich aber eher nicht, denn dann wärst du ja bereits bei der ersten Nachbesserung in der Pflicht gewesen zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hätte.
Meiner Meinung nach hast du also aktuell, außer der Garantie-Reparatur, keine rechtlichen Ansprüche gegenüber irgendwem.

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