Garantie, Rückerstattung voller Kaufpreis

16. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kreativer-Nickname
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie, Rückerstattung voller Kaufpreis

Hallo, das ist mein erster Eintrag ins Forum.

Es geht um folgendes:

Ich habe am 30.11.14 bei MediMax einen Grundig Fernseher gekauft. Am 10.8.15 war das Pendel defekt. Wurde innerhalb 6 Wochen repariert. Am 30.10 nochmal genau der selbe defekt. 2 Wochen später sagte der Reperaturdienst mir am Telefon, das ein Schreiben rausgegangen ist und der Fernseher nicht mehr repariert werden kann.
Im Schreiben steht:" der Hersteller erstellt für dieses Gerät eine Gutschrift an den Ursprungsbezognen. Bitte wenden Sie sich zwecks Rückabwicklung an Ihren Verkäufer."

Das habe ich Samstag getan. Die Dame von der Info meinte Sie wisse von nichts und ruft erst bei dem Reperaturdienst und dann mich am Montag an. Heute rief sie an und meinte ich könne mir ein anderes Gerät aussuchen. Ich sagte Ihr, dass ich aber keine Interesse an einem neuen Gerät aus diesem Laden habe und den Kaufpreis zurück erstattet haben möchte. Sie meinte, entweder ich suche mir ein anderes Gerät aus oder bekomme nur einen Bruchteil des Kaufpreises zurück, da das Gerät in Benutzung war.

Könnte mir jemand helfen, vielleicht sogar mit Paragraphen und mir sagen wie ich an mein Geld komme? Ich möchte nicht dazu genötigt werden, im selben Laden ein anderes Gerät nehmen zu müssen. Vorallem, weil ich mir nach fast 2 Monaten Reperaturzeit ( insgesamt) bereits ein neues Gerät gekauft habe.

Liebe Grüße Melanie

-- Editier von Kreativer-Nickname am 16.11.2015 16:15

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Du könnest dich auf das Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 200/05 ) berufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Das BGH Urteil passt hier aber nicht.

Dort geht es um Wertersatz bei einer erfolgten Ersatzlieferung.
Der TE ist hier aber eine "kostenlose" Ersatzlieferung angeboten worden, welche allerdings nicht nicht angenommen werden will.
Für die Wahl auf eine Rückerstattung des Kaufpreises ist sehr wohl Wertersatz zu leisten.

0x Hilfreiche Antwort

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