Garantie: Artikel bei Verkäufer demontiert

8. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
exit-us
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie: Artikel bei Verkäufer demontiert

Hallo,
ich habe eine Grafikkarte die nach 18 Monaten defekt ist, per RMA zum Verkäfer geschickt, damit er die Garantieabwicklung mit dem Hersteller übernimmt. Telefonisch war dies so abgemacht. Nun bekomme ich die Grafikkarte nach ca. 3 Wochen unrepariert zurück und musste feststellen, das der Lüfter fehlte. Als Grund der Nichtreparatur hat der Hersteller den fehlenden Lüfter angegeben. Sowohl der Hersteller als auch der Verkäufer behaupten nun, das der Lüfter schon gefehlt hat.
Nach mehreren Mails (telefonisch ist anscheinend kein Support möglich) möchte der Verkäufer nicht weiter Stellung nehmen. Zudem verlangt der Verkäufer für die Rücksendung des Artikels noch weitere Versandkosten, die ich überweisen soll.
Hat er das recht Versandkosten zu erheben, es handelte sich ja schliesslich um eine Garantieabwicklung? Wie kann ich nun weiter gegen den Verkäufer vorgehen, m.E. hat jemand bei ihm den Lüfter demontiert und einbehalten bzw. wurde er dort verloren? Nun ist die Grafikkarte endgültig unbrauchbar. Welche Schritte kann ich zwecks Schadensersatz einleiten (hab keine Rechtschutz).
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.03.2010 10:56:13
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Hast du dir keine Seriennr. notiert o.a ???

Vielleicht wurde die Karte nur vertauscht. Bei solchen Streitereien habe ich die Ware immer "zusammen mit meinem WG-Kollegen eingepackt" und dann zur Post gebracht. Ist zwar ziemlich ausgelutscht die Behauptung - aber besser als nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
exit-us
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

- Beweisen kann ichs leider nicht. Es war meine Frau dabei als ich die Graka eingepackt habe, weil sie darauf geachtet hat, das sie sicher verpackt ist. Bringt das was, jemanden Fremden beim Einpacken dabei zu haben? Hier muss es doch zuerst zu einem Rechtstreit (Anwalt / Gericht) kommen, damit Zeugenaussagen genommen werden.

- Zuerst dachte ich auch ans vertauschen, weil im Auftrag eine andere Seriennummer vermerkt war als auf der Karte. Jedoch hab ich beim Telefonat erklärt bekommen, das die falsche Nummer hergenommen wurde weil ich zwei Karten bestellt hatte (die andere karte hat diese SN).

Hab ich das Recht die Zahlung der noch ausstehenden Rückversandkosten zu verweigern? Bei Inanspruchnahme von Garantie muss doch der VK diese Kosten tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Hat er das recht Versandkosten zu erheben, es handelte sich ja schliesslich um eine Garantieabwicklung?


quote:
Bei Inanspruchnahme von Garantie muss doch der VK diese Kosten tragen.

Steht das in der Garantieerklärung des Händlers das er diese Kosten übernimmt oder wie kommst du zu der Aussage?

Ansonsten sind natürlich auch Ansprüche auf Kostenerstattungen bei Garantie möglich.

Die Garantie ist im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung kaum per Gesetz reguliert und daher sind die Bedingungen recht frei aushandelbar..




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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