Im Dezember 2004 habe ich bei TALKLINE ein Handy der Marke SonyEricsson gekauft. Dieses Handy ist defekt und wurde von mir am 23.01.2006 reklamiert.
SonyEricsson lehnt die kostenlose Reaparatur ab, da die Garantie abgelaufen sei.
Unabhängig von der vorhandenen 24 monatigen Gewährleistungskarte von TALKLINE würde mich interessieren:
Verjähren in solchen Fällen Garantieansprüche grundsätzlich nicht erst nach 2 Jahren (§ 438 BGB
) und besteht ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ?
Garantie - Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller und Gewährleistung läuft wohl über den Händler.
Das HAuptproblem bei der Gewährleistung im Anschluss an die Garantie für die meisten Kunden ist, dass die Beweislast umgekehrt wird. D.h. dass der Käufer beweisen muss, dass der monierte Mangel oder dessen Auslöser schon beim Kauf oder im Zeitraum der Garantie vrogelegen hat. Dies wollen die meisten Händler dann per Gutachten bestätigt haben .
Hierzu können dann wiederum Gegengutachten erstellt werden usw. usw. usw. ...
Ich habe es bei meinem damaligen Problem (Wert 80 Euro) gelassen, da das Gutachten allein 150 Euro kosten sollte. Sowas ist allerdings Einzelfall abhängig.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
biba
Garantie ist eine freiwillige Leistung und muss nicht erteilt werden, gewährleistung ist was anderes,vielleicht einfach mal die Suchfunktion nutzen?
das thema ist hier wirklich komplett erläutert
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quote:
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller und Gewährleistung läuft wohl über den Händler.
Das HAuptproblem bei der Gewährleistung im Anschluss an die Garantie für die meisten Kunden ist, dass die Beweislast umgekehrt wird. D.h. dass der Käufer beweisen muss, dass der monierte Mangel oder dessen Auslöser schon beim Kauf oder im Zeitraum der Garantie vrogelegen hat. Dies wollen die meisten Händler dann per Gutachten bestätigt haben .
Hierzu können dann wiederum Gegengutachten erstellt werden usw. usw. usw.
Korrigierend dazu darf ich anmerken, dass die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate greift, in dieser Zeit der Käufer also NICHT beweisen muss, dass der Defekt bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Weiterhin ist Gewährleistung gesetzlich geregelt, die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Im Übrigen schließe ich mich lili an. Es wurde bereits ausführlich erläutert.
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