Garantie - Gewährleistung

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
WalterPluskota
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie - Gewährleistung

Im Dezember 2004 habe ich bei TALKLINE ein Handy der Marke SonyEricsson gekauft. Dieses Handy ist defekt und wurde von mir am 23.01.2006 reklamiert.
SonyEricsson lehnt die kostenlose Reaparatur ab, da die Garantie abgelaufen sei.

Unabhängig von der vorhandenen 24 monatigen Gewährleistungskarte von TALKLINE würde mich interessieren:
Verjähren in solchen Fällen Garantieansprüche grundsätzlich nicht erst nach 2 Jahren (§ 438 BGB ) und besteht ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RasenSchlampe
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 5x hilfreich)

Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller und Gewährleistung läuft wohl über den Händler.
Das HAuptproblem bei der Gewährleistung im Anschluss an die Garantie für die meisten Kunden ist, dass die Beweislast umgekehrt wird. D.h. dass der Käufer beweisen muss, dass der monierte Mangel oder dessen Auslöser schon beim Kauf oder im Zeitraum der Garantie vrogelegen hat. Dies wollen die meisten Händler dann per Gutachten bestätigt haben .
Hierzu können dann wiederum Gegengutachten erstellt werden usw. usw. usw. ...

Ich habe es bei meinem damaligen Problem (Wert 80 Euro) gelassen, da das Gutachten allein 150 Euro kosten sollte. Sowas ist allerdings Einzelfall abhängig.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

biba

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Garantie ist eine freiwillige Leistung und muss nicht erteilt werden, gewährleistung ist was anderes,vielleicht einfach mal die Suchfunktion nutzen?
das thema ist hier wirklich komplett erläutert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Garantie ist nicht gleich Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller und Gewährleistung läuft wohl über den Händler.
Das HAuptproblem bei der Gewährleistung im Anschluss an die Garantie für die meisten Kunden ist, dass die Beweislast umgekehrt wird. D.h. dass der Käufer beweisen muss, dass der monierte Mangel oder dessen Auslöser schon beim Kauf oder im Zeitraum der Garantie vrogelegen hat. Dies wollen die meisten Händler dann per Gutachten bestätigt haben .
Hierzu können dann wiederum Gegengutachten erstellt werden usw. usw. usw.


Korrigierend dazu darf ich anmerken, dass die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate greift, in dieser Zeit der Käufer also NICHT beweisen muss, dass der Defekt bereits bei Übergabe vorgelegen hat.
Weiterhin ist Gewährleistung gesetzlich geregelt, die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Im Übrigen schließe ich mich lili an. Es wurde bereits ausführlich erläutert. :)

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.157 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen