Hallo Allerseits
ich bin selbst kein Jurist und versuche mich gerade an einem, glaube ich zumindest, komplexeren Problem. Vielleicht kann ich hier dazu Hinweise erhalten, wo ich entsprechende Literatur - Urteile, Kommentare usw. - finden kann, oder vielleicht hat von Euch jemand Lust/ Wissen mir weiterzuhelfen.
Folgender beispielhafter Sachverhalt:
Ein englisches Unternehmen stellt in England ein Fahrzeug her und zwar aus Teilen aus allen möglichen Ländern.
Das fertigestellte Fahrzeug wird dann ausschliesslich einer in Deutschland rechtlich und finanziell unabhängigen Vertriebsgesellschaft verkauft, die wiederum das unveränderte Produkt an die Endabnehmer in ganz Europa veräussert.
Jetzt würde mich interessieren, wie aus EU-Recht die Gewährleistung und Garantieleistung zwischen sowohl dem Endabnehmer und Zwischenhändler als auch dem Zwischenhändler und dem Produzenten/ Hersteller zu sehen sind.
Dabei gehe ich von aus, dass die ursprünglichen AGBs vom Zwischenhändler an den Endabnehmer durchgereicht worden sind.
Vielen Dank im voraus
Sven
Garantie/ Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Puuuh. erstmal nachdenken...
Freut micht zu hören, dass ich das nicht überschätz habe.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
bin immer noch nicht draufgekommen...
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)
Ist denn hier niemand im Forum, der einem weiterhelfen kann???
Sorry, aber ich habe gerade zuviel um die Ohren, als dass ich mich damit noch zusätzlich und gratis beschäftigen könnte.
Aber in den nächsten Wochen vielleicht...
Gibt es in diesem Forum auch Juristen, die mal etwas Anderes als das 400. Mal Wandlungen von Notebooks und Telefonen beantworten wollen?
Habe hier ein interessanten Fall, zu dem ich gerne auch mal andere Ansichten als meine hören würde.
Guten Tag Sven,
Ich beschäftige mich zwar mit dem englischen Recht und auch mit dem Internationalen Privatrecht (IPR), worauf sich Ihre Frage bezieht. Aber ich kann mich meinem Kollegen Sevriens anschliessen. Ihre Frage ist durchaus komplex und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Generell kann man aber sagen, dass in der wirtschaftlichen Praxis die Regelungen der Gewährleistung und Garantieleistungen zwischen Produzent, Vertrieb, Käufer, Händer, Endabnehmer etc. welches Recht angewendet werden soll, in den jeweiligen Verträgen der Parteien festgehalten wird. Dann richten sich dann die Ansprüche aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen nach dem vereinbarten Recht (zB. deutschem oder englischem Recht). Sie müssen also die einzelnen Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen isoliert betrachten. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass sich die Vertragsparteien, besonders in der Wirtschaft, sich nicht auf die Anwendung eines bestimmten Rechtssystems vorher einigen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Nachtrag:
Sollte es sich hier nur um einen theoretischen Fall handeln, und keine Rechtsvereinbarungen getroffen worden sein, es also keinen Verweisungsvertrag im Hauptvertrag geben, so finden Sie die Lösung in den jeweiligen Regelungen des IPR.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Danke
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