Garantie-/ Gewährleistungsfall wird verweigert

5. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
dme
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie-/ Gewährleistungsfall wird verweigert

Hallo an alle,

vorab möchte ich sagen, dass ich neu in diesem Forum bin und mein Rechtswissen nur auf dem nötigsten basiert.

Vor einem dreiviertel Jahr habe ich ein kostenspieliges Smartphone im Internet erworben. Die Funktion war Anfangs einwandfrei und ich hatte keinerlei Probleme mit dem Produkt. Nach einem Ungeschick entstand eine kleine Einkerbung an der Blende des Smatrphones direkt über dem Mikrofon, dieses wurde jedoch meines Erachtens nicht beschädigt und funktionierte das nächte halbe Jahr problemlos. Es hat keine weiteren Beschädigungen oder Ähnliches an dem Smartphone gegeben, trotzdem fiel plötzlich die Funktion des Mikros aus und ich schickte das Telefon zurück an den Verkäufer und forderte eine Reperatur.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Nun erhalte ich eine E-Mail des Verkäufers, in der er mir den Garantie- oder Gewährleistungsfall verweigert, da er diese Fehlfunktion mit der Kerbe auf der Blende verbindet, was jedoch keinerlei Sinn macht, da es sich hier um ein Hardware Problem handelt. Außerdem fiel mir bei einer gründlichen Recherche im Internet auf, dass es mehrere Besitzer des selben Smartphones gibt die über einen Ausfall des Mikros berichten und dies eine Krankheit des Produktes sei.
Ich möchte nun natürlich nicht locker lassen und eine Reperatur oder ein neues Smartphone fordern.

- Wie soll ich hierfür Vorgehen?

- Wie sieht die allgemeine Rechtslage aus?

Ich hoffe auf eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
dme

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-- Editiert dme am 05.04.2014 16:45




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 179x hilfreich)

Guten Tag,

nachfolgend gehe ich davon aus, dass es keine besonderen Gewährleistungsvereinbarungen vorliegen.

Da seit dem Kauf nunmehr 15 Monate vergangen sind, müssen Sie nachweisen, dass der "Fehler" schon beim Kauf vorhanden war. Dies wird Ihnen kaum gelingen. Zusätzlich kann der Verkäufer vorbringen, dass durch die Einkerbung der Schaden entstnden / begünstigt worden ist - auch dies müssten Sie im Streitfall widerlegen.

Vor diesem Hintergrund würde ich nicht gegen den Verkäufer vorgehen.

Viele Grüße

Nervin

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

Vor einem dreiviertel Jahr habe ich ein kostenspieliges Smartphone im Internet erworben. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>von Nervin am 05.04.2014 16:53

Da seit dem Kauf nunmehr 15 Monate vergangen sind, <hr size=1 noshade>

Nervin , kann das sein, dass du in diesen Thread posten wolltest?



quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

Ich möchte nun natürlich nicht locker lassen und eine Reperatur oder ein neues Smartphone fordern. <hr size=1 noshade>

Ja, fordern kann man viel, aber ob man auch einen Anspruch draus begründen kann?

quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

- Wie soll ich hierfür Vorgehen? <hr size=1 noshade>

Brief schreiben, Forderungen stellen. Geht in der Regel nach hinten los, aber diese Erfahrung solltest du mal machen.


quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

- Wie sieht die allgemeine Rechtslage aus? <hr size=1 noshade>

§476 BGB Beweislastumkehr. Du musst nachweisen dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden war. Wird schwer bei Aussagen wie:

quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

Die Funktion war Anfangs einwandfrei und ich hatte keinerlei Probleme mit dem Produkt. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>von dme am 05.04.2014 12:29

Nun erhalte ich eine E-Mail des Verkäufers, in der er mir den Garantie- oder Gewährleistungsfall verweigert, da er diese Fehlfunktion mit der Kerbe auf der Blende verbindet, was jedoch keinerlei Sinn macht, da es sich hier um ein Hardware Problem handelt. <hr size=1 noshade>

Bei der Kerbe wären wir bei "nicht Bestandteil der Gewährleistung".
Bei dem Hardwareproblem wären wir bei der "Beweislastumkehr".

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1799 Beiträge, 719x hilfreich)

quote:
Nun erhalte ich eine E-Mail des Verkäufers, in der er mir den Garantie- oder Gewährleistungsfall verweigert, da er diese Fehlfunktion mit der Kerbe auf der Blende verbindet, was jedoch keinerlei Sinn macht, da es sich hier um ein Hardware Problem handelt.


Im Streitfall müßte der Käufer die Tatsachen aufzeigen, die zu der ihm günstigen Rechtsfolge ( Nacherfüllungs-Forderung ) führen, und, falls der Verkäufer ihre Wahrheit bestreitet, auch beweisen. Das Risiko eines Prozeßverlusts für den Fall, daß ein Gericht strittige Tatsachen nicht u 100% als erweislich wahr ansehen will, trägt der Käufer ( "Beweislast" ) bzw. grundsätzlich derjenige, dem die Wahrheit der strittigen Tatsachen günstig wäre.

Der Käufer müßte hier aufzeigen, daß der Ausfall des Mikrofons entweder schon seit der Lieferung besteht oder auf einem Umstand beruht, der als Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit anzusehen ist. Außerdem müßte aufgezeigt werden, daß dieser defektauslösende Mangelzustand schon seit der Lieferung bestand.

quote:
da es sich hier um ein Hardware Problem handelt.


Es wäre nötig aufzuzeigen, was die tatsächliche Ursache für den Ausfall war: ein (software-verursachter?) Ausfall eines Bauteils, eine verarbeitungsbedingte Kontaktunterbrechung, eine vorzeitige Alterung von einem Verschleiß unterworfenen Materialien, ...... ?

Ob dann der Einwand des Verkäufers, die ermittelte Ausfallursache könnte auch (erst) durch die Blenden-Einkerbung bewirkt worden sein, beim Gericht zu Zweifeln darüber führen könnte, ob die zweifelsfrei feststehende Ausfallursache wirklich schon zum Lieferzeitpunkt, und nicht erst später ( etw beim Einkerbungs-Vorfall ) entstanden war, hinge wohl von der als erwiesen anzusehenden Ausfall-Ursache ab.

quote:
Ich möchte nun natürlich nicht locker lassen


Dann wäre es hilfreich zu versuchen, die Ausfallursache minutiös zu ermitteln und zu schildern in der Erwartung, der Verkäufer werde mit seinem ins Blaue hinein geäußerten "Kerb-Ursachen-Verdacht" im Streitfall keine Zweifel an der dargelegten "wahren" Mikrofonausfall-Ursache säen können.

RK

1x Hilfreiche Antwort

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